Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen für die Wartung und Prüfung von kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
•Wartung, Inspektion und Dokumentation
•Funktionsprüfung der Feststellanlagen
•Sicherheitstechnische Prüfung
•Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
•Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
•Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel
•Die Monteureinsätze für Instandhaltungsmaßnahmen
•Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart
•Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden, vereinbart
•Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind
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Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
Handbetätigte Anlagen:
92 Türen:
•80 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA
•8 Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA
•2 Drehflügeltüren; 1 TF; mit FSA
•1 Drehflügeltür; 2 TF; mit FSA
•1 Karusseltür; ohne FSA
30 Tore:
•30 Sektionaltore, ohne FSA
Kraftbetätigte Anlagen:
96 Tore:
•1 Drehflügeltor; ohne FSA 4 Schranken
•9 Schiebetore; ohne FSA
•4 Rolltore; ohne FSA
•79 Sektionaltore; ohne FSA
•3 Rollgitter; ohne FSA
•1 Schrankenanlage
Insgesamt 219 hand- und kraftbetätigte Anlagen.
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Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung und Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte / Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung und Prüfung nicht erhöhen.
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Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.
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Die Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
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Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen, nach festgelegterStaffelung in Ziffer 2.2.4 der besonderen Vertragsbedingungen
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Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen.
(Montag - Donnerstag: 8 - 16 Uhr; Freitag: 8 - 13 Uhr).
Reaktionszeit; innerhalb von max. 24 Stunden (Die Reaktionszeit bezeichnet die Zeitspanne, in der nach Meldung eines Notfalles, einer Störung, einer Nutzeranforderung oder dergleichen beim Personal des AN, mit der Störungs- bzw. Schadensbehebung am Ort des Notfalls, der Störungsbeseitigung am Ort der Störung bzw. mit der Umsetzung der Nutzeranforderung begonnen wird.)
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Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.