Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(Sofern nicht angegeben, sind Eigenerklärungen gefordert) - Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 44, 75 VgV (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
Nachfolgendes gilt ebenfalls für III.1.2 und III.1.3 (soweit einschlägig):
Erleichterte Nachweisform (PQ-Verzeichnis):
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Eigeneklärungen oder Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Eignungsleihe:
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleiheerklärung) (sofern einschlägig)
Weiter ist auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber im Teilnahmewettbewerb beizubringen:
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so fordert der Auftraggeber eine gesamtschuldnerische Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Nimmt der Bewerber berufliche und technische Leistungsfähigkeit (Ausbildungsnachweise oder berufliche Erfahrung) in Anspruch, müssen die eignungsverleihenden Unternehmen diese Leistung vorliegend erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Hierzu sind diese Unternehmen auch als Nachunternehmer auf Anfrage zu benennen (hierzu sogleich).
Nachunternehmer:
Bei Abgabe der Teilnahmeanträge sind die Teile des Auftrags, die der Bewerber im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
- Eigenerklärung, welche Teile als Unterauftrag/Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Nachunternehmererklärung) (sofern einschlägig)
Der Bewerber, der für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen ist, hat auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird.
Hierzu ist auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nim Teilnahmewettbewerb beizubringen:
- Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV,
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig),
- Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG,
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach vorgenannten Anforderungen
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3
Geschäftsjahren netto,
- Eigenerklärung/ Angaben zu geeigneten Referenzen betreffend Leistungen, die mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, grundsätzlich nicht.
Hinweis zu den weiteren Anforderungen an Bewerbergemeinschaften:
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung abgeben einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bewerbergemeinschaft im Falle der Bearbeitung des Teilnahmeantrages und einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bewerbergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder. Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bewerbergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.