Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 2

Kreis Borken - Fachbereich 36

Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 2
Jahreskilometer
S 75: 910.000; C 75: 41.000; T 75: max 120.000

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-01-16 Auftragsbekanntmachung
2023-02-21 Ergänzende Angaben
2023-07-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: 00.11.99-06128
Kurze Beschreibung:
Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 2 Jahreskilometer S 75: 910.000; C 75: 41.000; T 75: max 120.000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Borken 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Borken - Fachbereich 36
Postanschrift: Burloer Str. 93
Postleitzahl: 46325
Postort: Borken
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-borken.de 🌏
E-Mail: c.konicek@kreis-borken.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRP9TUK/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRP9TUK 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-20 📅
Datum des Beginns: 2024-01-09 📅
Datum des Endes: 2032-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 015-035731
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Die Linie C75 endet am 09.01.2028

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 2
Jahreskilometer
S 75: 910.000; C 75: 41.000; T 75: max 120.000
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungenummaximal +/-30 % bezogen auf den Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung)vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichenLiniennach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mitweiterenAusstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln dieVergabeunterlagen.
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Zusätzliche Informationen: Die Linie C75 endet am 09.01.2028

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 01.11.2022 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelleBescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; fallskeine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keineEintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend istein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
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Als relevante repräsentative Tarifverträge i.S. v § 2 Abs. 2 TVgG-NRW und Nr. 1 b) der besonderen Vertragsbedingungen, nach denen sich das Entgelt für die Ausführung der Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs zu richten hat, gelten:
- Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein Westfalen (KAV NW und Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) und Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG) [heute: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di] Der Tarifvertrag (1.2) mit der DBB-Tarifunion ist textgleich
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Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2011, in der Fassung des 15. Änderungstarifvertrages vom 01.03.2022
- Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di
Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnisbusgewerbes des Landes Nordrhein- Westfalen vom 15. Dezember 2015 in der Fassung vom 09. November 2020
Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnisbusgewerbes des Landes Nordrhein- Westfalen vom 09. November 2020
Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein- Westfalen vom 09. November 2020
Ergänzungstarifvertrag zu § 24 (7) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnisbusgewerbes des Landes Nordrhein- Westfalen vom 15. Dezember 2015, § 6 (3) Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnisbusgewerbes des Landes Nordrhein- Westfalen vom 15. Dezember 2015, § 6 (3) Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein- Westfalen vom 15. Dezember 2015 vom 4. Februar 2016
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Zusatzvereinbarung vom 9. November 2020 zum Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2015
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie überdasNichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine ErklärungdesBieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelndernach §123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auchkeineGeldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftatfestgesetztworden ist;
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2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherungstetsordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabewederdurch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidungfestgestelltwurde;
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3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oderarbeitsrechtlichenVerpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerleidiesbezüglichen Verstößebegangen hat;
4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahrennochein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung einessolchenVerfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
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5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowiedassderartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des UnternehmensverantwortlichHandelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlungbegangenhat;
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7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oderbewirken;
8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht;
Der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beiderDurchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früherenöffentlichenAuftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauerndmangelhafterfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zueinervergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
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10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23ArbeitnehmerEntsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist;
11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des UnternehmensverantwortlichHandelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigterzuzurechnenist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes BuchSozialgesetzbuchmit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einerGeldstrafevon mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
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12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seinerlaufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichenwerden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote
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erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen imSinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen undfinanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf dieerforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritterberufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangteErfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen undberuflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im RahmenderEignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, dieentsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Dieentsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot indiesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
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Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultativeAusschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter diesesUnternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nicht vorliegens vonAusschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach denZiffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen)fürmindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder derBietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaftbeider hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschafteinzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln dieVergabeunterlagen.
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Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz vonNachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabedie Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweiseund Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenenNachunternehmer zu erbringen.
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Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert derAuftraggeber die Vorlage iner Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln dieVergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahrenerbrachte Nahverkehrsleistungen.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellenSachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlichsind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmensunter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beimBetrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigenRechtsvorschriften beachtet.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 3 ff. PBZugV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG-NRW ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sindBestandteile dieses Vertrags.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: digital

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.kreis-borken.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.kreis-borken.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRP9TUK/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP9TUK

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht Thaer Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 015-035731 (2023-01-16)
Ergänzende Angaben (2023-02-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 040-115947
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 015-035731
ABl. S-Ausgabe: 40
Quelle: OJS 2023/S 040-115947 (2023-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3740279.84 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 139-444092
ABl. S-Ausgabe: 139

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-23 📅
Name: WB Westfalen Bus GmbH
Postanschrift: Bahnhofstr. 1-5
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3740279.84 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/ Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 1,00 EUR angegeben.
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Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLD90
Quelle: OJS 2023/S 139-444092 (2023-07-17)
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