Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 7 Jahreskilometer: R21: 295.000 R54: 188.500, hiervon max. 27.500 als Taxibus 721: 60.000 724: 23.000
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-21.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 7
Kurze Beschreibung:
“Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 7 Jahreskilometer: R21: 295.000 R54: 188.500, hiervon max....”
Kurze Beschreibung
Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 7 Jahreskilometer: R21: 295.000 R54: 188.500, hiervon max. 27.500 als Taxibus 721: 60.000 724: 23.000
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Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 7 Jahreskilometer: R21: 295.000 R54: 188.500, hiervon max....”
Beschreibung der Beschaffung
Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 7 Jahreskilometer: R21: 295.000 R54: 188.500, hiervon max. 27.500 als Taxibus 721: 60.000 724: 23.000
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Ort der Leistung: Borken🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-07 📅
Datum des Endes: 2030-01-06 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-15 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-15 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Als relevante repräsentative Tarifverträge i.S. v § 2 Abs. 2 TVgG-NRW und Nr. 1 b) der besonderen Vertragsbedingungen, nach denen sich das Entgelt für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als relevante repräsentative Tarifverträge i.S. v § 2 Abs. 2 TVgG-NRW und Nr. 1 b) der besonderen Vertragsbedingungen, nach denen sich das Entgelt für die Ausführung der Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs zu richten hat, gelten: (siehe auch: https://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-Tarifvertraege-im-OePNV) 1.1 und 1.2 Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW und Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) und Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG) [heute: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di]. Der Tarifvertrag (1.2) mit der DBB-Tarifunion ist textgleich - Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe NW (TV-N NW) vom 25.05.2001 in der Fassung des 15. Änderungstarifvertrages vom 1.3.2022 (PDF) 1.1.1 und 1.2.1 Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di sowie textgleicher Tarifvertrag mit der DBB-Tarifunion - Landesbezirklicher Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise für die Arbeitnehmer in nordrhein-westfälischen Nahverkehrsbetrieben (TV Inflationsausgleich Nahverkehr NW 2023) vom 22. Mai 2023 (PDF) 1.3 Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di - Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnisbusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2015 in der Fassung vom 9. November 2020 (PDF) 1.4 Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di - Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnisbusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. November 2020 (PDF) 1.5 Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di - Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. November 2020 (PDF) 1.6 Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di - Ergänzungstarifvertrag zu § 24 (7) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein- Westfalen vom 15. Dezember 2015, § 6 (3) Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein- Westfalen vom 15. Dezember 2015, § 6 (3) Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein- Westfalen vom 15. Dezember 2015 vom 4. Februar 2016 (PDF) 1.7 Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di - Zusatzvereinbarung vom 9. November 2020 zum Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2015 (PDF) 1.8 Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di - Tarifvertrag über Inflationsausgleichsprämien (TV IAP 2022) vom 22. Dezember 2022 (PDF)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters. B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmensunter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: vgl. § 3 ff. PBZugV. Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: vgl. § 3 ff. PBZugV. Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG-NRW ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile dieses Vertrages.
“Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLHCU” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht Thaer Str. 9
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht Thaer Str. 9
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 225-709877 (2023-11-21)