Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenz:
- Der Bewerber muss über hinreichende Kenntnisse und Erfahrungen in vergleichbaren Bauvorhaben
verfügen und insofern geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Abs. 1 Nr. 3 VgV vorweisen. Zugerechnet werden dabei auch alle einschlägigen Referenzen von einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder eines Nachunternehmers und auch einschlägige Referenzen, die Mitarbeiter des Bewerbers, eines Mitgliedes einer Bietergemeinschaft oder eines Nachunternehmers im Rahmen von früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnissen oder von früherer selbstständiger Arbeit erbracht haben.
- Der Bewerber muss zunächst ein Referenzprojekt 1 vorweisen, das folgende Mindestanforderungen
kumulativ erfüllen muss:
- Zugehörigkeit des Vorhabens zur BWZ 5520 ("Freibadanlagen") gemäß Bauwerkszuordnungskatalog in der aktuellen Fassung
- Erbringung (mindestens) der Leistungsphasen 3 bis 8 der Objektplanung "Ingenieurbauwerke" einschließlich der örtlichen Bauüberwachung mit Baukosten (KG 300 und 400) in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR (brutto) - sofern das Vorhaben der Objektplanung "Freianlagen" zugeordnet wurde, ist die Erbringung (mindestens) der Leistungsphasen 2 bis 8 der Objektplanung "Freianlagen" mit Baukosten (KG 400 und 500) in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR (brutto) erforderlich - und bauliche Fertigstellung des Referenzprojekts nach dem 31.12.2012
Die Referenz muss nicht zwingend Bestandteil einer Generalplanung gewesen sein. (Sofern die Referenz allerdings Bestandteil einer Generalplanung gewesen sein sollte, erhält der Bewerber einen halben Zusatzpunkt)
Entsprechende Angaben werden abgefragt.
Der Bewerber muss ein entsprechendes Referenzprojekt 1 vorweisen können. Der Bewerber ist aufgefordert, alle verfügbaren Referenzen anzugeben.
Im Teilnahmeantrag können bis maximal 10 Referenzen angeführt werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Referenzen in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (Bestandteil der entsprechenden Datei) anzugeben. Die Vergabestelle prüft alle angegebenen Referenzen darauf, ob zumindest eine von ihnen den vorgenannten Anforderungen genügt.
Achtung:
- Auch hinsichtlich dieser Referenzen gilt der statuierte Vorbehalt bezüglich des Vorranges der Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich also vor, die Angaben zu den Referenzen in Zweifelsfällen zu überprüfen und dabei auch Auftraggeber-Bescheinigungen (unter Fristsetzung) zu fordern.
- Auch für das Auswahlkriterium "Referenzen" sollten alle weiteren verfügbaren Referenzen mit baulicher Fertigstellung nach dem 31.12.2012 (in Form von Eigenerklärungen angegeben werden. (Bei diesen weiteren Referenzen gelten prinzipiell ebenfalls die oben statuierten Mindestanforderungen.)
Der Bewerber muss zudem ein weiteres Referenzprojekt 2 vorweisen, das folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen muss:
- Zugehörigkeit des Vorhabens zur BWZ 5200 ("Schwimmhallen) oder zur BWZ 5520 ("Freibadanlagen")
gemäß Bauwerkszuordnungskatalog in der aktuellen Fassung
- Erbringung der Leistungsphasen 3 bis 8 der Fachplanung "Technische Ausrüstung" mit Baukosten (KG 400) in Höhe von mindestens 700.000,00 EUR (brutto);
- Erstreckung der Referenz mindestens auf die Anlagengruppen 1, 4, 7, 8; - und bauliche Fertigstellung des Referenzprojekts nach dem 31.12.2012
Die Referenz muss nicht zwingend Bestandteil einer Generalplanung gewesen sein. (Sofern die Referenz allerdings Bestandteil einer Generalplanung gewesen sein sollte, erhält der Bewerber einen halben Zusatzpunkt)
Entsprechende Angaben werden abgefragt.
Der Bewerber muss ein entsprechendes Referenzprojekt 2 vorweisen können. Der Bewerber ist aufgefordert, alle verfügbaren Referenzen anzugeben. Im Teilnahmeantrag können bis maximal 10 Referenzen angeführt werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Referenzen in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (Bestandteil der entsprechenden Datei) anzugeben. Die Vergabestelle prüft alle ange-gebenen Referenzen darauf, ob zumindest eine von ihnen den vorgenannten Anforderungen genügt.
Achtung:
- Auch hinsichtlich dieser Referenzen gilt der statuierte Vorbehalt bezüglich des Vorranges der Eigenerklä-rungen. Die Vergabestelle behält sich also vor, die Angaben zu den Referenzen in Zweifelsfällen zu überprüfen und dabei auch Auftraggeber-Bescheinigungen (unter Fristsetzung) zu fordern.
- Auch für das Auswahlkriterium "Referenzen" (gemäß VI.) sollten alle weiteren verfügbaren Referenzen mit baulicher Fertigstellung nach dem 31.12.2012 (in Form von Eigenerklärungen angegeben werden. (Bei diesen weiteren Referenzen gelten prinzipiell ebenfalls die oben statuierten Mindestanforderungen.)
- Zahl der Beschäftigten/ Anzahl der Führungskräfte:
Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 Beschäftigten (zu ermitteln gemäß § 267 Abs. 5 HGB) und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 ersichtlich ist. Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kommt es auf die Anzahl der bei allen Mitgliedern gemeinsam Beschäftigten bzw. auf die Anzahl der dort insgesamt vorgehaltenen Führungskräfte in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 an.