Vergabe von Planungsleistungen für die Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage und maschinellen Schlammentwässerung in Köln Merkenich Teilprojekt 1: Planungsleistungen der Klärschlammverwertungsanlage und der maschinellen Schlammentwässerung
Die Verwertung und Beseitigung von Klärschlamm gehört zu den zentralen Aufgaben der Stadtentwässerung. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz StEB Köln) hat gemeinsam mit den Stadtwerken Köln (SWK), der Stadt Bonn und der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP), einem Zusammenschluss weiterer kommunaler Kläranlagenbetreiber eine Gesellschaft gegründet, die eine Klärschlammverwertungsanlage in Köln-Merkenich planen, bauen und betreiben wird: die KLAR GmbH (i.G.). Die KLAR GmbH (i.G.) ist Auftraggeberin in diesem Verfahren, d.h. der Vertrag bzw. die Verträge wird bzw. werden mit ihr geschlossen. Sie bedient sich zur Durchführung des Vergabeverfahrens der Vergabestelle der StEB Köln. Im Industriegebiet Köln Merkenich auf dem Standort des vorhandenen Braunkohlekraftwerks wird die Anlage mit einer Kapazität von ca. 39.000 t/a TS (Trockensubstanz) geplant.
Mit dem Baubeginn ist Ende 2025 zu rechnen, die Inbetriebnahme ist für 2029 vorgesehen.
Das Gesamtprojekt gliedert sich in 4 Teilprojekte, nämlich
Teilprojekt 1: Planungsleistungen der Klärschlammverbrennungsanlage und der mechanischen Schlammentwässerung,
Teilprojekt 2: Faulschlamm Druckleitung von KW Stammheim nach Merkenich
Teilprojekt 3: Schlammentladeeinrichtung Hafen Köln Niehl II,
Teilprojekt 4: Projektsteuerung.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen, Teilprojekt 4.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-17.
Auftragsbekanntmachung (2023-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: 202300094
Kurze Beschreibung:
“Die Verwertung und Beseitigung von Klärschlamm gehört zu den zentralen Aufgaben der Stadtentwässerung. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des...”
Kurze Beschreibung
Die Verwertung und Beseitigung von Klärschlamm gehört zu den zentralen Aufgaben der Stadtentwässerung. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz StEB Köln) hat gemeinsam mit den Stadtwerken Köln (SWK), der Stadt Bonn und der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP), einem Zusammenschluss weiterer kommunaler Kläranlagenbetreiber eine Gesellschaft gegründet, die eine Klärschlammverwertungsanlage in Köln-Merkenich planen, bauen und betreiben wird: die KLAR GmbH (i.G.). Die KLAR GmbH (i.G.) ist Auftraggeberin in diesem Verfahren, d.h. der Vertrag bzw. die Verträge wird bzw. werden mit ihr geschlossen. Sie bedient sich zur Durchführung des Vergabeverfahrens der Vergabestelle der StEB Köln. Im Industriegebiet Köln Merkenich auf dem Standort des vorhandenen Braunkohlekraftwerks wird die Anlage mit einer Kapazität von ca. 39.000 t/a TS (Trockensubstanz) geplant.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-17 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-22 📅
Datum des Beginns: 2023-06-02 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 058-170640
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
“1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch – nur - unter ...”
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch – nur - unter https://www.subreport.de/E99482173 einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2023/S 058-170640 (2023-03-17)
Ergänzende Angaben (2023-03-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben