Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular steht insoweit nicht der Volltext zur Verfügung. Dieser ist unter dem angegebenen Link mit dem Dokument „Verfahrensbedingungen“ unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Honorarangebots sowie eines schriftlichen Konzepts zu den bekanntgemachten Zuschlagskriterien einschl. Angaben zur Berufserfahrung der Projektleitung aufgefordert werden, erfolgt ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge nach den folgenden Kriterien, wobei sich die Wertung und Gewichtung im Einzelnen auch aus den „Verfahrensbedingungen“ ergibt:
1. Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) (Wertung 10fach);
2. Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages beschäftigten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte (Wertung 15fach);
3. Angabe zu den für die Projektleitung vorgesehenen Personen (Projektleiter und stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über deren Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Jahren (Projektleiter (Wertung 15fach) und stellvertretender Projektleiter (Wertung 10fach));
4. Angabe von jeweils 5 Referenzen des vorgesehenen Projektleiters (Wertung 15fach), des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (Wertung 10fach) und des Büros/der Bewerbergemeinschaft (Wertung 25fach) über in den letzten 5 Jahren (2018 bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind.
Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Als Referenzen des Büros/der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben
werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Als Referenzen des Büros/der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und/oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend fünf Referenzen angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die fünf Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Projektsteuerung, Projektstufen 1-5 sowie Handlungsbereiche A-E, jeweils mindestens in Anlehnung an AHO;
- Projektkosten (KGR 100 – 700) von mind. EUR 15 Mio. netto;
- im Bereich Schule, Kindergarten, Kinderhort oder vergleichbar;
- für einen öffentlichen Auftraggeber;
- unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen.