Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(einschließlich geforderte Mindeststandards)
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende
Dokumente):
Los 1: Containergestellung, Übernahme, Transport, Konditionierung und Verwertung von Altpapier von den Wertstoffhöfen bzw. Wertstoffzentren
1) Nachweis einer Referenz über die Containersammlung und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung bzw. Vermarktung von Altpapier.
Die vorgelegte Referenz muss folgende Mindestanforderungen aufweisen:
- der Referenzauftrag umfasst die Abfallfraktion "Papier und Pappe", Abfallschlüsselnummer 20 01 01 nach AVV;
- der Referenzauftrag muss für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in den zurückliegenden 5 Jahren (dreijähriger Betrieb nach dem 1. Januar 2018) erbracht worden sein;
- die jährliche Übernahme- und Transportmenge muss über einen Zeitraum von drei Jahren jeweils mindestens 2.600 Mg p.a. betragen.
2) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Transport- und Verwertungsleistungen für die jeweiligen leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Befördern" und "Behandeln" der leistungsgegenständlichen Abfallart "Papier und Pappe", Abfallschlüsselnummer 20 01 01 nach AVV.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Zertifikat innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
Los 2: Containergestellung, Übernahme, Transport und Verwertung von Schrott
1) Nachweis einer Referenz über die Containersammlung und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von Schrott.
Die vorgelegte Referenz muss folgende Mindestanforderungen aufweisen:
- der Referenzauftrag umfasst die Abfallfraktion "Metalle", Abfallschlüsselnummer 20 01 40 nach AVV;
- der Referenzauftrag muss für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in den zurückliegenden 5 Jahren (dreijähriger Betrieb nach dem 1. Januar 2018) erbracht worden sein;
- die jährliche Übernahme- und Transportmenge muss über einen Zeitraum von drei Jahren jeweils mindestens 1.200 Mg p.a. betragen.
2) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Transport- und Verwertungsleistungen für die jeweiligen leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Befördern" und "Behandeln" der leistungsgegenständlichen Abfallart "Metalle", Abfallschlüsselnummer 20 01 40 nach AVV.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Zertifikat innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
Los 3: Containergestellung, Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott
1) Nachweis einer Referenz über die Containersammlung und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von E-Schrott.
Die vorgelegte Referenz muss folgende Mindestanforderungen aufweisen:
- der Referenzauftrag umfasst die Abfallfraktionen "gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten", Abfallschlüsselnummer 20 01 23* nach AVV und "gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen", Abfallschlüsselnummer 20 01 35* nach AVV;
- der Referenzauftrag muss für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in den zurückliegenden 5 Jahren (dreijähriger Betrieb nach dem 1. Januar 2018) erbracht worden sein;
- die jährliche Übernahme- und Transportmenge muss über einen Zeitraum von drei Jahren jeweils mindestens 1.300 Mg p.a. betragen.
2) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Transport- und Verwertungsleistungen für die jeweiligen leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Befördern" und "Behandeln" der leistungsgegenständlichen Abfallarten "gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten", Abfallschlüsselnummer 20 01 23* nach AVV und "gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen", Abfallschlüsselnummer 20 01 35* nach AVV.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Zertifikat innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
Los 4: Übernahme, Transport und Entsorgung von Problemstoffen
1) Nachweis einer Referenz über die Übernahme, Transport und Entsorgung von Problemstoffen.
Die vorgelegte Referenz muss folgende Mindestanforderungen aufweisen:
- der Referenzauftrag umfasst die folgenden Abfallfraktionen (Abfallschlüsselnummer nach AVV):
- AVV 08 01 20 wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen;
- AVV 16 06 01* Bleibatterien;
- AVV 20 01 13* Lösemittel;
- AVV 20 01 14* Säuren;
- AVV 20 01 15* Laugen;
- AVV 20 01 17* Fotochemikalien;
- AVV 20 01 19* Pestizide;
- AVV 20 01 21* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle;
- AVV 20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten;
- der Referenzauftrag muss für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in den zurückliegenden 5 Jahren (dreijähriger Betrieb nach dem 1. Januar 2018) erbracht worden sein;
- die jährliche Übernahme- und Transportmenge muss über einen Zeitraum von drei Jahren jeweils mindestens 200 Mg p.a. betragen.
2) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Transport- und Verwertungsleistungen für die jeweiligen leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Befördern" und "Behandeln" der leistungsgegenständlichen Abfallarten (AVV 08 01 20 wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen, AVV 16 06 01* Bleibatterien, AVV 20 01 13* Lösemittel, AVV 20 01 14* Säuren, AVV 20 01 15* Laugen, AVV 20 01 17* Fotochemikalien, AVV 20 01 19* Pestizide, AVV 20 01 21* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle, AVV 20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Zertifikat innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
3) Eigenerklärung über die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte entsprechend den Bestimmungen der TRGS 520 Nr. 5
Los 5: Containergestellung, Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz
1) Nachweis einer Referenz über die Containersammlung und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von Altholz.
Die vorgelegte Referenz muss folgende Mindestanforderungen aufweisen:
- der Referenzauftrag umfasst die Abfallfraktionen "Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt", Abfallschlüsselnummer 20 01 38 nach AVV und "Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind", Abfallschlüsselnummer 17 02 04* nach AVV;
- der Referenzauftrag muss für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in den zurückliegenden 5 Jahren (dreijähriger Betrieb nach dem 1. Januar 2018) erbracht worden sein;
- die jährliche Übernahme- und Transportmenge muss über einen Zeitraum von drei Jahren jeweils mindestens 3.500 Mg p.a. betragen.
2) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Transport- und Verwertungsleistungen für die jeweiligen leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Befördern" und "Behandeln" der leistungsgegenständlichen Abfallarten "Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt", Abfallschlüsselnummer 20 01 38 nach AVV und "Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind", Abfallschlüsselnummer 17 02 04* nach AVV.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Zertifikat innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
Los 6: Containergestellung, Übernahme und Transport von Erdaushub und Bauschutt von den Wertstoffhöfen / Wertstoffzentren zur Deponie Herlikofen
1) Nachweis einer Referenz über die Containersammlung von Erdaushub und Bauschutt.
Die vorgelegte Referenz muss folgende Mindestanforderungen aufweisen:
- der Referenzauftrag umfasst die Abfallfraktion "Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen", Abfallschlüsselnummer 17 05 04 nach AVV;
- der Referenzauftrag muss für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in den zurückliegenden 5 Jahren (dreijähriger Betrieb nach dem 1. Januar 2018) erbracht worden sein;
- die jährliche Übernahme- und Transportmenge muss über einen Zeitraum von drei Jahren jeweils mindestens 2.500 Mg p.a. betragen.
2) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Transportleistungen für die leistungsgegenständliche Tätigkeit "Befördern" der leistungsgegenständlichen Abfallart "Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen", Abfallschlüsselnummer 17 05 04 nach AVV.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Zertifikat innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.