Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2013 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden:
Referenz 1 und 2 (Wichtung 76,33 %)
- Größe der Verkehrsflächen
- Innerstädtische Großstadtlage
- Nutzungsansprüche
- Spartenkoordinierung
- Komplexität Bauabwicklung
- Erschließungsstraßen
- Querschnittsgestaltung und Knotenpunktausbildung
- Einbeziehung Radverkehr
- Begrünungsmaßnahmen
- Asphaltsonderbauweisen
- Altlastenkoordination
- Leistungsphasen 1-3, 5, 6, 8 gem. § 47 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht
Referenz 3 (Wichtung 16,03 %)
- Innerstädtische Großstadtlage
- Tachymetrische Bestandsvermessung
- Höhenvermessung
- Bestandsaufnahme für Tiefbaupläne
- Größe der Bestandsaufnahme
- Koordinatensystem
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3 (Wichtung 3,82 %):
- differenzierte Verkehrsphasenplanung
- Koordinierung der Belange der Arbeissicherheit und des Gesundheitsschutzes gemäß BaustellV (SiGeKo)
- Projektvorstellung in öffentlichen Gremien im Rahmen des Planungsprozesses
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.