Auftragsbekanntmachung (2023-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Grünabfällen
Reference number: 261/23/70
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der angelieferten Grünabfälle.”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Bieter kann bis zu fünf Angebote (Mengenlose) abgeben. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Bieter kann bis zu fünf Angebote (Mengenlose) abgeben. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den AG die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt. Da die Lose gleichartig sind, hat der Bieter keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eines bestimmten Loses.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag läuft für jedes Los separat bis zum 31.03.2025. Er verlängert sich separat jeweils um ein Quartal, längstens jedoch bis zum 31.03.2026, sofern...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag läuft für jedes Los separat bis zum 31.03.2025. Er verlängert sich separat jeweils um ein Quartal, längstens jedoch bis zum 31.03.2026, sofern der AG nicht mit einer Frist von 3 Monaten kündigt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit „Behandeln“ und/oder „Verwerten“ für mindestens eine der folgenden...”
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung und Eigenerklärung zum Angebot inkl. Referenzangaben; Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern,...”
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung und Eigenerklärung zum Angebot inkl. Referenzangaben; Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern,...”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 7018baaf-0131-4475-b6fa-4ada30549563
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 244-770125 (2023-12-18)