Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung:
Das Wettbewerbsgrundstück liegt am südwestlichen Stadtrand von Ellwangen. Das Grundstück ist derzeit größtenteils unbebaut und ist Teil des neu geplanten Brückenparks, der anlässlich der Landesgartenschau 2026 gebaut wird. Das jetzige Bestandsgebäude des Jugend- und Kulturzentrums ist bereits zurück gebaut worden.
Ein Bebauungsplan für diesen Bereich ist aktuell in Aufstellung und wird 2023 in Satzung gebracht. Bei der künftigen Überplanung des Gebiets werden die aufgrund Wettbewerbsergebnisses erzielten Festsetzungen im Verfahren berücksichtigt und dann als Teil der Planung für den noch zu erstellenden Bebauungsplan zugrunde gelegt.
Das Entwurfskonzept des 1. Preisträgers sieht für die Neubebauung ein kompaktes, zweigeschossiges Gebäude vor. Dieses platziert sich als markante Figur in schiefwinkliger Trapezform im Gelände zwischen neuer Brücke, den Hochstraßen und dem Bahngelände. Während sich das Gebäude nach Osten Richtung Bahnlinie geschlossen darstellt, öffnet es sich Richtung Westseite zum Park hin. Dabei ist der „Rücken“ in Massivbauweise als zentrales, aussteifendes Element und Speichermasse geplant, d.h. Aussenwände, tragende Innenwände sowie Rundstützen als Stahlbetonkonstruktion. Geschossdecken und Dächer bestehen aus Holzhybrid-Fertigteilen mit Zug- Zone aus Brettschichtholz und Druckzone aus Stahlbeton. Techniktrassen, Beleuchtung und Akustiklamellen aus Holz werden zwischen den sichtbaren Holzbindern integriert. Im EG und im OG zur Terrasse kommt eine Pfosten-Riegel Fassade in Holz-Alu zum Einsatz (Passivhausstandard). Es ist ein aussenliegender textiler Sonnenschutz vorgesehen. Die geschlossenen Fassadenbereiche sind mit einer horizontalen Holzverschalung verkleidet, für die Nord- und Südfassade ist eine leichte Kippung vorgesehen.
Die Flachdächer werden zur Rückhaltung von Regenwasser extensiv begrünt und können mit Photovoltaik-Elementen bestückt werden.
Kosten geschätzt KG 300+400 2,3 Mio € netto
NUF ca. 585m², BGF ca. 840m²
Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag gestellt und im Rahmen eines Städtebauförderprogramms eine Finanzhilfe vom RP bewilligt.
Geplanter zeitlicher Ablauf: Fertigstellung der Gesamtmaßnahme bis zum Beginn der Landesgartenschau 04/2026.
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Zusatz TGA:
Energiebedarf
Der Neubau soll als Vorzeigeprojekt für Nachhaltigkeit stehen. Ziel für das neue Gebäude ist, wenig Energie zu verbrauchen bzw. möglichst keine Treibhausgase bzw. kein CO2 auszustoßen und langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken.
Auf die Inhalte des Klimaschutzgesetzes-Bund aus 2021 wird verwiesen, wonach die Reduktion der Treibhausgase bezogen auf das Niveau von 1990 bis zum Jahr 2030 um 65%, bis 2040 um 88 % und bis 2045 um 100% sicherzustellen ist. Darüber hinaus arbeitet die Stadt Ellwangen derzeit an der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans und hat sich dem Klimaschutzpakt 2020-2021 angeschlossen, wonach eine klimaneutrale Verwaltung bereits bis 2040 zu erreichen ist.
Der anzustrebende Standard des neuen Gebäudes soll eine CO2-neutrale Energieversorgung aufweisen und mindestens dem derzeit förderfähigen Standard „Effizienzhaus-/ Effizienzgebäude-Stufe 40 Nachhaltigkeit (NH)“ oder besser, entsprechen (bzw. den zum relevanten Zeitpunkt der Planung vergleichbaren Standard).
Für den Neubau soll eine innovative Haustechnik konzipiert werden, welches das Jugend- und Kulturzentrum als Vorzeigeprojekt der Technik deklariert. Entwürfe für die Abdeckung der Hauptwärmeerzeugung mit nachhaltigen Heizsystemen sind willkommen. Auf fossile Energieträger muss komplett verzichtet werden.
Im Hinblick auf die Energieversorgung des Neubaus wurde bereits eine geothermische Testsondenbohrung (90m) einschl. Gutachten erstellt; mit sehr gutem Ergebnis, d.h. aufgrund hohen Wasserandrangs wurde eine hohe thermische Leitfähigkeit ermittelt.
Aktuell beruht das angedachte Energiekonzept daher auf Geothermie und Photovoltaik.
Leitungen
Das Wettbewerbsgrundstück wird von einigen RW- und Abwasser-Leitungen durchquert. Nach Abklärungen mit dem Tiefbauamt dürfen diese entsprechend konstruktiv / lastfrei überbaut werden, da die Größe von 1500 mm für eine Sanierung von innen ausreichend dimensioniert ist. Die Leitungspläne werden als Anlage in der zweiten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt.
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Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
Die Fachplanung TGA (HLS) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.