Beschreibung der Beschaffung
Viktualienmarkt Verbesserung Beleuchtung: Offenes Verfahren;
Allgemeines;
Der Viktualienmarkt stellt gleichermaßen ein wichtiges
Handelszentrum im Herzen von München, als auch einen
beliebten Publikumsmagneten in Form einer
Touristenattraktion dar. Bereits zu früher Stunde
werden die Marktstände beliefert und aufgebaut. Die
letzten Betreiber schließen Ihre Geschäfte ca. um 22
Uhr.
Im Sinne einer Verbesserungsmaßnahme wird die
bestehende Beleuchtung des Marktes ergänzt. Hierbei
handelt es sich unter den Aspekten Verkehrssicherung
und Gestaltung um die ergänzende Ausleuchtung der
öffentlichen Durchwegungen zwischen den
Marktabteilungen in Form von Fußwegen im Sinne einer
Fußgängerzone, ohne regelmäßigen Fahrzeugverkehr.
Die Lieferung und Montage der ergänzenden Beleuchtung
ist Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses.
Beleuchtung der Verkehrswege
Die ergänzende Beleuchtung erfolgt zwischen den
Marktabteilungen I und II mittels Solarleuchten. Da
Grabungen auf der Marktfläche weitestgehend zu
vermeiden sind, soll die Fundamentierung der
Solarleuchten nicht unterirdisch erfolgen. Die
Solarleuchten sind mittelt Flanschplatten auf
bauseitigen Möblierungselementen (Sitzmöbel oder
Pflanzkübel) zu verschrauben.
Die ergänzende Beleuchtung in der Marktabteilung VI
erfolgt mittels Überspannung als Seiltragwerk. Hierfür
sind Seilspannmasten aufzustellen und die
erforderlichen Spannseile samt Elektroversorgung und
Leuchten anzubringen. Da Grabungen auf der Marktfläche
weitestgehend zu vermeiden sind, ist die
Fundamentierung der Masten unterhalb der
Pflasterschicht in ca. 30 cm vorzunehmen. Als Fundament
ist eine Lastverteilerplatte zu dimensionieren und
einzubringen. Das Öffnen und Wiederherstellen der
Bodenfläche nach Maststellung erfolgt bauseitig.
Die Elektroversorgung für die Seilleuchten ist über die
Seilspannmaste an das Netz des Marktes anzuschließen.
Hierfür erforderliche Informationen und Terminfristen
sind mit dem AG abzustimmen.
Alle Lichtsysteme sind in Abstimmung mit der
Fachbauleitung auf die zu beleuchtenden Flächen
auszurichten.
Besondere Situation in Bezug auf die Baulogistik:
Die Marktfläche befindet sich im Stadtzentrum und es
handelt sich um eine Fußgängerzone mit erhöhtem
Fußgängeraufkommen. Der AN hat die Fortführung des Marktbetriebs während der gesamten
Installationsarbeiten möglich zu machen. Das Parken für
1-2 Montagefahrzeuge ist nur eingeschränkt bzw. kurzzeitig in
Abstimmung mit dem AG möglich. Bei Bedarf muss ggf.
Baustellenparken beantragt werden (kostenpflichtig).
Das Aufstellen von Containern ist nicht möglich. Es
stehen keine Lagerflächen zur Verfügung.
Folgende Abstimmungen sind zwingend eigenverantwortlich
mit dem AG vorzunehmen:
1. Sämtliche notwendigen Einbauten in den Boden
Die Bodenfläche des Marktes unterliegt dem
Denkmalschutz. Grabungen in über 50 cm Tiefe sind ohne
archäologische Begleitung nicht zulässig.
2. Terminabstimmung zur Anlieferung und Installation
Der Marktbetrieb samt Anlieferung ist soweit als
möglich aufrecht zu erhalten. Hierfür ist die
fachgerechte Baustellenabsicherung sicher zu stellen
und die Arbeiten möglichst in einem Zuge durchzuführen.
3. Zeitraum und Aufstellort für Baustellenfahrzeuge wie
Hubsteiger, Kräne etc.
Hinweise:
Die Umsetzung der EU-Innenstadt-Förderinitiative erfolgt auf Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR). Ergänzend dazu sind die Regelungen des BMS vom 5. August 2021 (Gz. 36-4656.2-10-1) zu beachten. Zudem sind folgende europäische Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung verbindlich einzuhalten:
• EU-Verordnung VO (EU) Nr. 1301/2013 (EFRE-Verordnung)
• EU-Verordnung VO (EU) Nr. 1303/2013 (Allgemeine Verordnung)
• EU-Verordnung VO (EU) Nr. 2020/2221 (REACT-EU-Verordnung)
• Ergänzende Durchführungs- und Delegierte Verordnungen
• Nebenbestimmungen bei der Förderung mit Mitteln aus REACT-EU
Publizitätsvorschriften
Es wird auf die Publizitätsvorschriften für Förderungen aus REACT-EU-Mitteln hingewiesen. Alle Informationen sind hier abrufbar:
https://www.efre-bayern.de/react-eu/information-kommunikation-und-sichtbarkeit/
Die Bestellung des Materials / der Produkte durch die Firma soll direkt mit der Bezuschlagung erfolgen.
Vor Ort ist weder eine Baustelleneinrichtung noch ein Lager vorhanden. Baustrom und Sanitäreinrichtungen stellt die Bauherrin zur Verfügung.
Die eigenständige Sicherung der Baustelle / Arbeiten vor Ort erfolgt vollumfänglich durch die beauftragte Firma.
Nach Beauftragung erfolgt Kick-Off mit Bauherrin und Fachplaner.