Beschreibung der Beschaffung
Die vorliegende Beschaffung beinhaltet diverses Drucker- und Plotter-Verbrauchsmaterial (Tinte, Toner, Druckkopf, Papier etc.).
Die Produkte sind im Leistungsverzeichnis (LV) in folgende Gruppen unterteilt:
• Gruppe 1 (Canon):
➢ Canon iPF750
➢ Canon iPF770
➢ Canon PIXMAiP100 / iP110
➢ Canon Wartungseinschub
➢ Canon Tinte (sonstige)
➢ Canon GP-200
➢ Canon Druckkopf
• Gruppe 2 (HP):
➢ HP Direktadressierer
➢ HP LaserJet 276
➢ HP OfficeJet Pro 251
➢ HP OfficeJet Pro 8210
➢ HP OfficeJet 100
➢ HP OfficeJet Pro
➢ HP OfficeJet Pro x576
• Gruppe 3 (Lexmark): Lexmark MS811dtn
• Gruppe 4 (Sonstige):
➢ Samsung ML-1660
➢ Samsung Xpress M2022 / M2026
➢ Genicom LA 36 N/W (Nadeldrucker)
➢ PRC 120N Mattes Injektpapier
➢ Plotterpapier
Die Produkte der Gruppe 1-3 sowie der LV-Pos. 4.1.1, 4.2.1, 4.3.1 und 4.4.1 dürfen nicht produktneutral angeboten werden, sondern ausschließlich als Originalprodukte.
Anforderungen an die Originalprodukte:
Es sind ausschließlich Originalprodukte (Neuware) der jeweiligen Druckerhersteller zugelassen. Die Originalkartuschen für Tinte und Toner dürfen ausschließlich in den ungeöffneten Originalverpackungen des Druckerherstellers geliefert werden. Umverpackungen sind davon nicht betroffen.
Folgende Waren werden nicht akzeptiert:
• Graumarktware
• Produktfälschungen
• Reimporte
• Gebrauchte Produkte
• B-Ware
• Produkte, die von Dritten zurückgegeben worden sind
Der Bezug (seitens AN) der Originalprodukte darf ausschließlich über die vom Druckerhersteller autorisierte Distribution erfolgen. Die aktuell gültigen Supplies Partnerzertifikate der Hersteller sind den Angebotsunterlagen zwingend beizulegen.
Die benötigten Originalprodukte mit Herstellerartikelnummer können dem LV entnommen werden.
Die vorliegende Beschaffung beinhaltet zudem folgende nichtoptionale Leistungen:
- Bundesweite Lieferung von Drucker-/Plotterverbrauchsmaterial (gem. Kapitel 2.2)
- Ansprüche aus Mängeln für 24 Monate (gem. Kapitel 2.4)
- sowie einen Servicekontakt (gem. Kapitel 2.3)
Sämtliche erforderliche Kosten für die 3 eben genannten Leistungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der Zuschlag soll an bis zu 3 Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, bezogen auf den gesamten Lieferumfang gem. Leistungsverzeichnis, erfolgen. Innerhalb der 3 wirtschaftlichsten Angebote erfolgt die Zuordnung aller Produkte einer Gruppe (1-4, siehe LV) an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter für diese Gruppe. Sofern 2 oder 3 Bieter identische Preisangebote für eine Gruppe abgeben, greift das Auslosungsverfahren. Die genaue Produktzuordnung wird den Auftragnehmern (AN) mit Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Die Schätzmengen für diese Beschaffung können dem LV entnommen werden. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht.