Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der techn. Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufl. Befähigung.
Objektplanung Verkehrsanlagen
Mind. eine techn. Fachkraft sowie deren Stellvertretung die maßgebl. die Planungsleistung erbringt, mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen, Fachrichtung Verkehrsplanung o. vergl. mit mind. 5-jähr. Berufserfahrung im Bereich Planung von Verkehrsanlagen (in Anlehnung an Lph 1 - 4 § 47 HOAI) im Zuge von Bundesfernstraßen o. vergl. Straßen.
Für die benannten Personen muss jeweils mind. ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Objektplanung Verkehrsanlagen in Anlehnung an § 47 HOAI, Lph. 1 - 4 mit gleichzeitigem Neu- oder Ausbau einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße und mind. einem Ingenieurbauwerk (Brückenbauwerk mit Stützweite >100 m), das dem Schwierigkeitsgrad der vorliegenden Maßnahme entspricht
Gepl. Streckenlänge mind. 3 km
- Objektplanung Verkehrsanlagen in Anlehnung an § 47 HOAI, Lph. 1 - 4 mit gleichzeitigem Neu- oder Ausbau einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße und mind. einem komplexen planfreien Knotenpunkt (Autobahnkreuz), der dem Schwierigkeitsgrad der vorliegenden Maßnahme entspricht
Gepl. Streckenlänge mind. 3 km
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013
Der Nachweis der geforderten Mindeststandards kann bei Bedarf durch 2 Referenzen nachgewiesen werden.
Lärmschutzgutachten
Mind. eine techn. Fachkraft die maßgebl. die Leistung erbringt, mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen o. vergl., mit mind. 3-jähr. Berufserfahrung im Bereich Erstellung von Lärmschutzgutachten im Zuge von Bundesfernstraßen o. vergl. Straßen.
Für die benannte Person muss mind. ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Lärmschutzgutachten für eine Maßnahme (Streckenlänge von mind. 3 km) oder einem Autobahnkreuz für die Lph 1 - 4 in Anlehnung an die HOAI
- Lärmschutzgutachten einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013
Luftschadstoffgutachten
Mind. eine techn. Fachkraft die maßgebl. die Leistung erbringt, mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen o. vergl., mit mind. 3-jähr. Berufserfahrung im Bereich Erstellung von Luftschadstoffgutachten im Zuge von Bundesfernstraßen o. vergl. Straßen.
Für die benannte Person muss mind. ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Luftschadstoffgutachten für eine Maßnahme (Streckenlänge von mind. 3 km) oder einem Autobahnkreuz für die Lph 1 - 4 in Anlehnung an die HOAI
- Luftschadstoffgutachten einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013
Geotechnik
Mind. eine techn. Fachkraft die maßgebl. die Leistung erbringt, mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen/Geotechnisches Ingenieurwesen, Angewandte Geowissenschaften, Geologie/Ingenieurgeologie o. vergl. Ingenieurgeol. Studium mit mind. 3-jähr. Berufserfahrung in folgenden Einsatzgebieten:
- Geotechn. Voruntersuchung von Brückenbauwerken der geotechn. Kategorie GK 3
- Geotechn. Voruntersuchung von Baugruben, Spundwänden und Ankern im Grundwasserbereich
- Geotechn. Voruntersuchung bei der Herstellung von Bohrpfählen
- Geotechn. Voruntersuchung einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße
Für die benannte Person muss mind. ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden, das die o.g. Kriterien erfüllt.
UVS und ergänzenden Untersuchungen
Mind. eine techn. Fachkraft sowie deren Stellvertretung mit abgeschl. Studium Landschaftsarchitektur o. vergl. umweltfachl. Studium oder Qualifikation mit mind. 3-jähr. Berufspraxis in der Landschaftsplanung im Zuge von Bundesfernstraßen o. vergl. Straßen.
Für die benannten Personen muss jeweils mind. ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Abgeschl. UVS und/oder LBP mit Fachbeitrag Artenschutz zum Neu- oder Ausbau eines Bundesfernstraßenbauprojektes o. vergl. Vorhabens
- Gepl. Streckenlänge mind. 3 km oder komplexer planfreien Knotenpunkt (Autobahnkreuz)
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergl. sind.
Der Beurteilungszeitraum wird von 3 auf 10 Jahre erweitert.
Objektplanung Verkehrsanlage
Der Bewerber muss mind. für ein vergl., abgeschl. Projekt die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 4 in Anlehnung an die HOAI für die Objektplanung Verkehrsanlagen erbracht haben, das folgende Kriterien erfüllt:
- Objektplanung Verkehrsanlagen in Anlehnung an § 47 HOAI, Lph. 1 - 4 mit gleichzeitigem Neu- oder Ausbau einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße und mind. einem Ingenieurbauwerk (Brückenbauwerk mit Stützweite >100 m), das dem Schwierigkeitsgrad der vorliegenden Maßnahme entspricht
- Gepl. Streckenlänge mind. 3 km
Objektplanung Verkehrsanlagen in Anlehnung an § 47 HOAI, Lph. 1 - 4 mit gleichzeitigem Neu- oder Ausbau einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße und mind. einem komplexen planfreien Knotenpunkt (Autobahnkreuz), der dem Schwierigkeitsgrad der vorliegenden Maßnahme entspricht.
Gepl. Streckenlänge mind. 3 km
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013
Der Nachweis der geforderten Mindeststandards kann bei Bedarf durch 2 Referenzen nachgewiesen werden.
UVS und ergänzenden Untersuchungen
Der Bewerber muss mind. für ein vergl., abgeschl. Projekt die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 4 in Anlehnung an die HOAI für die Objektplanung Landschaftsplanung erbracht haben, das folgende Kriterien erfüllt:
- Abgeschl. UVS und/oder LBP mit Fachbeitrag Artenschutz zum Neu- oder Ausbau eines Bundesfernstraßenbauprojektes o. vergl. Vorhabens
- Gepl. Streckenlänge mind. 3 km oder komplexer planfreien Knotenpunkt (Autobahnkreuz)
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die techn. Leitung innehaben inkl. berufl. Befähigung.
Objektplanung Verkehrsanlagen
Mind. eine Führungskraft (Projektleitung) sowie deren Stellvertretung mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen o. vergl. mit mind. 10-jähr. Berufserfahrung im Bereich Planung und Steuerung von Großprojekten im Zuge von Bundesfernstraßen o. vergl. Straßen in Anlehnung an Lph 1 - 4 § 47 HOAI. Für die benannten Personen muss jeweils ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Bauvolumen > 50 Mio.€
- Mind. ein vergl. Ingenieurbauwerk (Brückenbauwerk mit einer Stützweite > 100 m oder einem komplexen planfreien Knotenpunkt (Autobahnkreuz), der dem Schwierigkeitsgrad der vorliegenden Maßnahme entspricht)
- Vorstellung des Projekts im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligungen
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013
UVS und ergänzenden Untersuchungen
Mind. eine Führungskraft (Projektleitung) sowie deren Stellvertretung mit abgeschl. Studium Landschaftsarchitektur o. vergl. umweltfachl. Studium oder Qualifikation mit mind. 3-jähr. Berufspraxis in der Landschaftsplanung im Bundesfernstraßenbau o. vergl. Straßen. Für die benannten Personen muss jeweils mind. ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
- UVS für die Vorplanung zum Neu- oder Ausbau eines Bundesfernstraßenbauprojektes o. vergl. Vorhaben
- LBP mit Artenschutzprüfung zum Neu- oder Ausbau eines Fernstraßenbauprojektes o. vergl. Vorhaben
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschn. jährl. Beschäftigungszahl des Unternehmens und Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mind.
- 5 techn. Fachkräfte mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen/Verkehrswesen o. vergl. Qualifikation und
- 3 techn. Fachkräfte mit abgeschl. Studium Landschaftsarchitektur o. vergl. umweltfachl. Studium oder Qualifikation beschäftigt haben.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und techn. Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
- MS Office 2013 oder höher
- Datentransfersystem zur Projektkommunikation und Projektmanagement
- OKSTRA (OKSTRA-Format: CTE, XML mit Fachbedeutungen NRW)
- Straßenplanungssoftware, z.B. AKG Vestra Infravision
- SoundPLAN ab Version 8.2
- Arc GIS o. vergl. Geoinformationssystem-Software
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss über ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden soll.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.