VP19a: Fahrstromversorgung Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel Folgende Leistungen werden im Rahmen des Neubaus der Stadtbahn Europaviertel vergeben: Neubau von zwei Gleichrichterwerken (GRW) für das Stadtbahnprojekt Europaviertel: Das GRW-Güterplatz, das sich um neu erstellten U-Bahnhof Güterplatz befindet, und das GRW-Europagarten, das sich in den Betriebsräumen im Ostportal des Tunnels Europagarten befindet. Zudem ist im bestehenden GRW-Hauptbahnhof die Schaltanlage zu erweitern. Hauptmengen Hauptmengen Erweiterung GRW Hauptbahnhof: - Ausbau von 2 Reserve Streckenschaltfeldern - 1 Fahrleitungsschaltanlage (4-feldrig) Hauptmengen GRW Güterplatz: - 1 Mittespannungsschaltanlage (12-feldrig, luftisoliert) - 2 Gleichrichtertransformator (2,5 MVA) - 2 Gleichrichter INenn = 3.000A, Belastungsklasse VI - 1 Gleichspannungsschaltanlage (11-feldrig: 4x Streckenschaltfeld, 2 Einspeisefeld, 2x Rückleiterfeld, 2x Umgehungsfeld, 1x Längskuppelschaltfeld) - 1 Fahrleitungsschaltanlage (6-feldrig) - 2x Kuppelschaltfeld Freiluftausführung - Hilfsspannungsversorgung und Anbindung an die Fernwirktechnik Hauptmengen GRW Europagarten: - 1 Mittespannungsschaltanlage (12-feldrig, luftisoliert) - 2 Gleichrichtertransformatoren (2,5 MVA) - 2 Gleichrichter INenn = 3.000A, Belastungsklasse VI - 1Gleichspannungsschaltanlage (11-feldrig: 6x Streckenschaltfeld, 2 Einspeisefeld, 2x Rückleiterfeld, 1x Umgehungsfeld, 1x Längskuppelschaltfeld) - 1 Fahrleitungsschaltanlage (10-feldrig) - 2x Kuppelschaltfeld Freiluftausführung - Hilfsspannungsversorgung und Anbindung an die Fernwirktechnik
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-11.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VP19a: Fahrstromversorgung
Referenznummer: SBEV-2020-0004
Kurze Beschreibung:
VP19a: Fahrstromversorgung
Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel
Folgende Leistungen werden im Rahmen des Neubaus der Stadtbahn Europaviertel vergeben:
Neubau von zwei Gleichrichterwerken (GRW) für das Stadtbahnprojekt Europaviertel: Das GRW-Güterplatz, das sich um neu erstellten U-Bahnhof Güterplatz befindet, und das GRW-Europagarten, das sich in den Betriebsräumen im Ostportal des Tunnels Europagarten befindet. Zudem ist im bestehenden GRW-Hauptbahnhof die Schaltanlage zu erweitern.
Hauptmengen
Hauptmengen Erweiterung GRW Hauptbahnhof:
- Ausbau von 2 Reserve Streckenschaltfeldern
- 1 Fahrleitungsschaltanlage (4-feldrig)
Hauptmengen GRW Güterplatz:
- 1 Mittespannungsschaltanlage (12-feldrig, luftisoliert)
- 2 Gleichrichtertransformator (2,5 MVA)
- 2 Gleichrichter INenn = 3.000A, Belastungsklasse VI
- 1 Gleichspannungsschaltanlage (11-feldrig: 4x Streckenschaltfeld, 2 Einspeisefeld, 2x Rückleiterfeld, 2x Umgehungsfeld, 1x Längskuppelschaltfeld)
- 1 Fahrleitungsschaltanlage (6-feldrig)
- 2x Kuppelschaltfeld Freiluftausführung
- Hilfsspannungsversorgung und Anbindung an die Fernwirktechnik
Hauptmengen GRW Europagarten:
- 1 Mittespannungsschaltanlage (12-feldrig, luftisoliert)
- 2 Gleichrichtertransformatoren (2,5 MVA)
- 2 Gleichrichter INenn = 3.000A, Belastungsklasse VI
- 1Gleichspannungsschaltanlage (11-feldrig: 6x Streckenschaltfeld, 2 Einspeisefeld, 2x Rückleiterfeld, 1x Umgehungsfeld, 1x Längskuppelschaltfeld)
- 1 Fahrleitungsschaltanlage (10-feldrig)
- 2x Kuppelschaltfeld Freiluftausführung
- Hilfsspannungsversorgung und Anbindung an die Fernwirktechnik
VP19a: Fahrstromversorgung
Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel
Folgende Leistungen werden im Rahmen des Neubaus der Stadtbahn Europaviertel vergeben:
Neubau von zwei Gleichrichterwerken (GRW) für das Stadtbahnprojekt Europaviertel: Das GRW-Güterplatz, das sich um neu erstellten U-Bahnhof Güterplatz befindet, und das GRW-Europagarten, das sich in den Betriebsräumen im Ostportal des Tunnels Europagarten befindet. Zudem ist im bestehenden GRW-Hauptbahnhof die Schaltanlage zu erweitern.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Unterwerken für Lokomotiven-Fahrstrom📦 Beschreibung
Interne Kennung: e9b4b635-1d97-4f3b-9218-7f67cbeb39fe
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Dauer: 47 Monate
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Postleitzahl: 60327
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-25 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung
nachzuweisen:
a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister
b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§150 GewO).
c) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, sofern eine solche Mitgliedschaft besteht.
d) im Hinblick auf die Russland-Sanktionen der Europäischen Union, insbesondere zu Artikel 5aa) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1, Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen
und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung
nachzuweisen:
a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister
b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§150 GewO).
c) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, sofern eine solche Mitgliedschaft besteht.
d) im Hinblick auf die Russland-Sanktionen der Europäischen Union, insbesondere zu Artikel 5aa) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1, Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen
und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
b) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme
von 5 Mio. EUR pauschal für Personen und Sachschäden 2-fach maximiert p.a. und 100.000 EUR für
Vermögenschäden 1-fach max. p.a. durch den Bieter. Alternativ kann eine Bestätigung eines Versicherers
eingereicht werden, in dem dieser die Eindeckung zu den vorgenannten Mindestdeckungssummen im
Auftragsfalle zusichert.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
Zur Bemessung der Mindestumsätze nach lit. a) werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
addiert.
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
b) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme
von 5 Mio. EUR pauschal für Personen und Sachschäden 2-fach maximiert p.a. und 100.000 EUR für
Vermögenschäden 1-fach max. p.a. durch den Bieter. Alternativ kann eine Bestätigung eines Versicherers
eingereicht werden, in dem dieser die Eindeckung zu den vorgenannten Mindestdeckungssummen im
Auftragsfalle zusichert.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
Zur Bemessung der Mindestumsätze nach lit. a) werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten
a) Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzprojekte mit folgenden Mindestanforderungen
nachzuweisen: Nachweis von mindestens drei Referenzprojekten über den Bau von Gleichrichterwerken, die in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und zwischen 2018 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe fertiggestellt wurden (siehe Formblatt in Dok.1412).
Für alle unter a) genannten Referenzen sind folgende Angaben erforderlich:
- die Kurzbeschreibung des Auftrags (Art des Projekts; Angaben zum Umfeld, zur Strecke etc.)
- der Auftraggeber/Kunde (soweit durch den Kunden gestattet, sonst Branche/Art des AG anzugeben)
- der Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden (soweit durch den Kunden gestattet)
- der Ausführungszeitraum
- der Ort der Ausführung
- die Auftragssumme netto in EUR
- bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen: der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang
b) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Führungskräften.
c) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens allgemein sowie im Hinblick auf die
Ausstattung/Geräte, über die das Unternehmen zur Ausführung des Auftrags verfügt.
a) Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzprojekte mit folgenden Mindestanforderungen
nachzuweisen: Nachweis von mindestens drei Referenzprojekten über den Bau von Gleichrichterwerken, die in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und zwischen 2018 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe fertiggestellt wurden (siehe Formblatt in Dok.1412).
Für alle unter a) genannten Referenzen sind folgende Angaben erforderlich:
- die Kurzbeschreibung des Auftrags (Art des Projekts; Angaben zum Umfeld, zur Strecke etc.)
- der Auftraggeber/Kunde (soweit durch den Kunden gestattet, sonst Branche/Art des AG anzugeben)
- der Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden (soweit durch den Kunden gestattet)
- der Ausführungszeitraum
- der Ort der Ausführung
- die Auftragssumme netto in EUR
- bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen: der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang
b) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Führungskräften.
c) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens allgemein sowie im Hinblick auf die
Ausstattung/Geräte, über die das Unternehmen zur Ausführung des Auftrags verfügt.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene
Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu
bezeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene
Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu
bezeichnen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Gem. Ausschreibungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß SektVO und GWB
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt (Link s. Ziffer I.3). Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 25.01.2024 (10:00 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzern-verbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen
schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung.
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
l) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der
Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung
zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der
geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
x) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen (Dokument 2400) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
x) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
x) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt (Link s. Ziffer I.3). Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 25.01.2024 (10:00 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzern-verbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen
schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung.
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
l) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der
Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung
zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der
geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
x) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen (Dokument 2400) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
x) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
x) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 56e7b770-8c1a-47f2-a7dd-154332993450
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 239-752675 (2023-12-11)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-18+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: fa82eecc-707c-4216-997e-460c29c23bfd-01
Quelle: OJS 2023/S 244-768972 (2023-12-18)
Auftragsbekanntmachung (2024-01-19) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-02-26 17:00:00 📅
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt (Link s. Ziffer I.3). Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 26.02.2024 (17:00 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzern-verbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen
schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung.
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
l) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der
Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung
zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der
geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
x) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen (Dokument 2400) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
x) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
x) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt (Link s. Ziffer I.3). Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 26.02.2024 (17:00 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzern-verbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen
schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung.
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
l) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der
Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung
zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der
geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
x) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen (Dokument 2400) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
x) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
x) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-19+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Frist für den Eingang der Angebote, der Frist bis zu der das Angebot gültig sein muss und der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 0662352f-22bb-4077-9a14-a8d8926c730c-01
Quelle: OJS 2024/S 015-042866 (2024-01-19)
Auftragsbekanntmachung (2024-02-29) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-29 17:00:00 📅
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt (Link s. Ziffer I.3). Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 29.03.2024 (17:00 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzern-verbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen
schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung.
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
l) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der
Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung
zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der
geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
x) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen (Dokument 2400) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
x) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
x) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt (Link s. Ziffer I.3). Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 29.03.2024 (17:00 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzern-verbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen
schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung.
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
l) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der
Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung
zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der
geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
x) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen (Dokument 2400) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
x) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
x) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-29+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Frist für den Eingang der Angebote, der Frist bis zu der das Angebot gültig sein muss und der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 09bedefa-bfb7-408d-bc64-643f90fe04f4-01
Quelle: OJS 2024/S 044-129545 (2024-02-29)
Auftragsbekanntmachung (2024-03-27) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-03 17:00:00 📅
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt (Link s. Ziffer I.3). Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 03.05.2024 (17:00 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzern-verbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen
schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung.
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
l) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der
Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung
zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der
geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
x) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen (Dokument 2400) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
x) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
x) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt (Link s. Ziffer I.3). Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 03.05.2024 (17:00 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzern-verbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen
schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung.
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
l) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der
Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung
zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der
geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
x) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen (Dokument 2400) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
x) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
x) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-27+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Frist für den Eingang der Angebote, der Frist bis zu der das Angebot gültig sein muss und der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 6eea529e-a637-478a-af20-d68191a42436-01
Quelle: OJS 2024/S 064-189920 (2024-03-27)
Auftragsbekanntmachung (2024-05-14) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: fd639524-7b35-4db1-974d-3a7bb5c63239
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-06-14 17:00:00 📅
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt (Link s. Ziffer I.3). Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 14.06.2024 (17:00 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzern-verbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen
schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung.
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
l) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der
Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung
zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der
geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
x) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen (Dokument 2400) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
x) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
x) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt (Link s. Ziffer I.3). Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 14.06.2024 (17:00 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzern-verbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen
schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung.
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
l) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der
Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung
zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der
geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
x) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen (Dokument 2400) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
x) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
x) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-14+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Frist für den Eingang der Angebote, der Frist bis zu der das Angebot gültig sein muss und der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c0478594-b64e-4f83-afaa-bef9bdc5e608-01
Quelle: OJS 2024/S 095-290212 (2024-05-14)