Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Ein Unternehmen ist nach § 122 Abs. 2 S. 1 GWB geeignet, wenn es die durch die Auftraggeberin im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes vorzulegen:
- mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist über früher erbrachte und nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen, d.h. zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen im Wach-, Pförtner- und Schließdienst, in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie nachweisen, dass
- die zu bewachenden Objekte eine Flächengröße von mindestens 25.000 qm aufgewiesen haben,
- die Ausführung der Leistung mithilfe eines Wächterkontrollsystems, zum Beispiel durch die Anbringung von NFC - Tags, erfolgt ist.
Die Angabe von über die genannte Mindestanzahl hinausgehenden Referenzen ist zulässig.
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- eine Beschreibung der Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualität in Form einer Eigenerklärung; sofern vorhanden kann zur Nachweisführung eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorgelegt werden;
und
- einen Sachkundenachweis nach §34a Abs. 1a S. 2 Nr. 2 GewO in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV);
und
- alle vom Bieter für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden sind im Angebot mittels einer selbst erstellten Liste zu benennen. Für alle diese Mitarbeitenden sind darüber hinaus jeweils folgende Nachweise dem Angebot beizulegen:
- Nachweis über die Ausbildung zur "geprüften Fachkraft für Schutz und Sicherheit" des eingesetzten Personals;
- Nachweis über die Ausbildung zum Brandschutz- und Ersthelfer gemäß ASR A2.2;
- Nachweis über die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Einzelarbeitsplätze mit Nachtfunktion;
- Kopie des polizeilichen Führungszeugnisses ohne Eintragung. Zwischenzeitliche Veränderungen des Inhaltes von Führungszeugnissen des eingesetzten Personals sind der Auftraggeberin unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.