Auftragsbekanntmachung (2023-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wandschutz / Handläufe
Reference number: V-P008-300-063-2023
Kurze Beschreibung:
“Installation Wandschutz / Handläufe”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerei-Einbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 2.100 m² Wandschutz, Kunststoff, d=1,5mm, schwer entflammbar\nca. 330 m Wandschutz, Glas (ESG), 6mm, transparent, geschraubt\nca. 1.130 m...”
Beschreibung der Beschaffung
ca. 2.100 m² Wandschutz, Kunststoff, d=1,5mm, schwer entflammbar\nca. 330 m Wandschutz, Glas (ESG), 6mm, transparent, geschraubt\nca. 1.130 m Wandhandläufe im Innenbereich, Edelstahl\nca. 100 m Wandhandläufe im Innenbereich, Holz (Eiche
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronisch über Vergabeplattform
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Hilpertstraße 21
Postleitzahl: 64295
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 615112-6603📞
Fax: +49 615112-5816 📠
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 213-672928 (2023-11-02)