Verteilt über das Jahr sind 6 bis 9 Anlagen pro Jahr zu warten. Die Anlagen liegen alle im Stadtgebiet von Münster. Innerhalb der vier Jahre sollen alle Anlagen an der Universität Münster einmal geprüft werden. Die Wartung der Anlagen ist nur durch dazu befähigte Personen durchzuführen (unterstützende Hilfsarbeiten sind hiervon nicht betroffen). Für jeden durch den Auftragnehmer einzusetzenden befähigten Prüfer muss der schriftliche Nachweis vorgelegt werden, dass die einzusetzende Person als befähigte Person zur Prüfung von elektrischen Geräten gemäß den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), u. a. TRBS 1203 in der jeweils aktuellsten Fassung, bestellt ist. Insbesondere ist der Nachweis für die erforderlichen Fachkenntnisse für diesen Auftrag entsprechend TRBS (insbes. TRBS 1203) darzulegen durch: -Berufsausbildung; es muss der schriftliche Nachweis (z. B. durch Gesellenbrief, Bestel-lurkunde, Diplom oder gleichwertig) erfolgen, dass die Person eine Ausbildung zum Elekt-roinstallateur oder Elektroniker oder eine gleich- oder höherwertigere Ausbildung absol-viert hat, die sie befähigt, die auftragsbezogene Leistung zu erbringen (Bestellung zum befähigten Prüfer gem. §2 Abs. 7 BetrSichV und der TRBS 1203) - Berufserfahrung bei der Prüfung von Mittelspannungsanlagen und Transformatoren (geeigneter Nachweis z. B. durch Auflistung der Berufserfahrung) sowie - zeitnahe berufliche Tätigkeit (Erhalt der Prüfpraxis) inkl. angemessener Weiterbildung (z. B. durch Weiterbildungsnachweise, nicht älter als 4 Jahre, aus denen die im Leistungs-verzeichnis beschriebenen DIN / VDE Richtlinien / Verordnungen, insbesondere DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0105 hervorgehen) Aufgrund der nötigen technischen Expertise ist nachzuweisen, dass die MitarbeiterInnen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden, der deutschen Sprache mächtig sind und einwandfrei vor Ort mit dem Personal kommunizieren können. Zudem ist ein Nachweis über den Eintrag ins Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers erforderlich. Wertungskriterien: Neben dem Preis ist zu 20 % auch das Konzept der Auftragsdurchführung ein Wertungskriterium.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-20.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung Mittelspannungsanlagen ab 2024
Kurze Beschreibung:
Verteilt über das Jahr sind 6 bis 9 Anlagen pro Jahr zu warten. Die Anlagen liegen alle im Stadtgebiet von Münster. Innerhalb der vier Jahre sollen alle Anlagen an der Universität Münster einmal geprüft werden.
Die Wartung der Anlagen ist nur durch dazu befähigte Personen durchzuführen (unterstützende Hilfsarbeiten sind hiervon nicht betroffen). Für jeden durch den Auftragnehmer einzusetzenden befähigten Prüfer muss der schriftliche Nachweis vorgelegt werden, dass die einzusetzende Person als befähigte Person zur Prüfung von elektrischen Geräten gemäß den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), u. a. TRBS 1203 in der jeweils aktuellsten Fassung, bestellt ist. Insbesondere ist der Nachweis für die erforderlichen Fachkenntnisse für diesen Auftrag entsprechend TRBS (insbes. TRBS 1203) darzulegen durch:
-Berufsausbildung; es muss der schriftliche Nachweis (z. B. durch Gesellenbrief, Bestel-lurkunde, Diplom oder gleichwertig) erfolgen, dass die Person eine Ausbildung zum Elekt-roinstallateur oder Elektroniker oder eine gleich- oder höherwertigere Ausbildung absol-viert hat, die sie befähigt, die auftragsbezogene Leistung zu erbringen (Bestellung zum befähigten Prüfer gem. §2 Abs. 7 BetrSichV und der TRBS 1203)
- Berufserfahrung bei der Prüfung von Mittelspannungsanlagen und Transformatoren (geeigneter Nachweis z. B. durch Auflistung der Berufserfahrung) sowie
- zeitnahe berufliche Tätigkeit (Erhalt der Prüfpraxis) inkl. angemessener Weiterbildung (z. B. durch Weiterbildungsnachweise, nicht älter als 4 Jahre, aus denen die im Leistungs-verzeichnis beschriebenen DIN / VDE Richtlinien / Verordnungen, insbesondere DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0105 hervorgehen)
Aufgrund der nötigen technischen Expertise ist nachzuweisen, dass die MitarbeiterInnen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden, der deutschen Sprache mächtig sind und einwandfrei vor Ort mit dem Personal kommunizieren können.
Zudem ist ein Nachweis über den Eintrag ins Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers erforderlich.
Wertungskriterien: Neben dem Preis ist zu 20 % auch das Konzept der Auftragsdurchführung ein Wertungskriterium.
Verteilt über das Jahr sind 6 bis 9 Anlagen pro Jahr zu warten. Die Anlagen liegen alle im Stadtgebiet von Münster. Innerhalb der vier Jahre sollen alle Anlagen an der Universität Münster einmal geprüft werden.
Die Wartung der Anlagen ist nur durch dazu befähigte Personen durchzuführen (unterstützende Hilfsarbeiten sind hiervon nicht betroffen). Für jeden durch den Auftragnehmer einzusetzenden befähigten Prüfer muss der schriftliche Nachweis vorgelegt werden, dass die einzusetzende Person als befähigte Person zur Prüfung von elektrischen Geräten gemäß den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), u. a. TRBS 1203 in der jeweils aktuellsten Fassung, bestellt ist. Insbesondere ist der Nachweis für die erforderlichen Fachkenntnisse für diesen Auftrag entsprechend TRBS (insbes. TRBS 1203) darzulegen durch:
-Berufsausbildung; es muss der schriftliche Nachweis (z. B. durch Gesellenbrief, Bestel-lurkunde, Diplom oder gleichwertig) erfolgen, dass die Person eine Ausbildung zum Elekt-roinstallateur oder Elektroniker oder eine gleich- oder höherwertigere Ausbildung absol-viert hat, die sie befähigt, die auftragsbezogene Leistung zu erbringen (Bestellung zum befähigten Prüfer gem. §2 Abs. 7 BetrSichV und der TRBS 1203)
- Berufserfahrung bei der Prüfung von Mittelspannungsanlagen und Transformatoren (geeigneter Nachweis z. B. durch Auflistung der Berufserfahrung) sowie
- zeitnahe berufliche Tätigkeit (Erhalt der Prüfpraxis) inkl. angemessener Weiterbildung (z. B. durch Weiterbildungsnachweise, nicht älter als 4 Jahre, aus denen die im Leistungs-verzeichnis beschriebenen DIN / VDE Richtlinien / Verordnungen, insbesondere DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0105 hervorgehen)
Aufgrund der nötigen technischen Expertise ist nachzuweisen, dass die MitarbeiterInnen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden, der deutschen Sprache mächtig sind und einwandfrei vor Ort mit dem Personal kommunizieren können.
Zudem ist ein Nachweis über den Eintrag ins Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers erforderlich.
Wertungskriterien: Neben dem Preis ist zu 20 % auch das Konzept der Auftragsdurchführung ein Wertungskriterium.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: #1
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 48149
Stadt: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-15 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-21 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-21 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2023-12-21 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Wir behalten uns vor, fehlende Unterlagen - sofern gesetzlich erlaubt - nachzufordern.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktueller und gültiger Nachweis über den Abschluss einer Betriebs- / Berufshaftpflichtver-sicherung (nicht älter als 12 Monate). Aus dem Nachweis müssen die versicherten Scha-densarten und vereinbarten Deckungssummen hervorgehen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Deckungssumme als gefordert, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft beizufügen, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen erhöht werden können. Gefordert werden folgende Deckungs-summen: Mindestens 5.000.000 Euro jeweils für Personen- und Sach- und Vermögensschä-den je Schadensereignis. Eine Begrenzung der Summe aller Versicherungsfälle eines Jahres darf maximal auf das 2fache der Deckungssumme für Sach- und Personenschäden erfolgen.
Eine Eigenerklärung vom Auftragnehmenden ist nicht ausreichend.
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Haftpflichtversicherung nachweist (aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung). Bei dem Einsatz von Nachunternehmen muss der Nachweis vom Anbietenden selbst stammen (Aus-nahme: Eignungsleihe, wenn gesamtschuldnerische Haftung vereinbart und in Formular 533 EU entsprechend angekreuzt wurde).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktueller und gültiger Nachweis über den Abschluss einer Betriebs- / Berufshaftpflichtver-sicherung (nicht älter als 12 Monate). Aus dem Nachweis müssen die versicherten Scha-densarten und vereinbarten Deckungssummen hervorgehen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Deckungssumme als gefordert, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft beizufügen, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen erhöht werden können. Gefordert werden folgende Deckungs-summen: Mindestens 5.000.000 Euro jeweils für Personen- und Sach- und Vermögensschä-den je Schadensereignis. Eine Begrenzung der Summe aller Versicherungsfälle eines Jahres darf maximal auf das 2fache der Deckungssumme für Sach- und Personenschäden erfolgen.
Eine Eigenerklärung vom Auftragnehmenden ist nicht ausreichend.
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Haftpflichtversicherung nachweist (aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung). Bei dem Einsatz von Nachunternehmen muss der Nachweis vom Anbietenden selbst stammen (Aus-nahme: Eignungsleihe, wenn gesamtschuldnerische Haftung vereinbart und in Formular 533 EU entsprechend angekreuzt wurde).
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
- 521 / 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Unternehmensangaben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte machen Sie kurze Angaben zu Ihrem Unternehmen hinsichtlich Unternehmensgröße, Mitarbeiterstruktur sowie Leistungsspektrum.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
- 521 / 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Unternehmensangaben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte machen Sie kurze Angaben zu Ihrem Unternehmen hinsichtlich Unternehmensgröße, Mitarbeiterstruktur sowie Leistungsspektrum.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen:
- Befähigung Prüfer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Wartung der Anlagen ist nur durch dazu befähigte Personen durchzuführen (unterstüt-zende Hilfsarbeiten sind hiervon nicht betroffen). Für jeden durch den Auftragnehmer ein-zusetzenden befähigten Prüfer muss der schriftliche Nachweis vorgelegt werden, dass die einzusetzende Person als befähigte Person zur Prüfung von elektrischen Geräten gem. TRBS, u. a. TRBS 1203 in der jeweils aktuellsten Fassung, bestellt ist. Insbesondere ist der Nachweis für die erforderlichen Fachkenntnisse für diesen Auftrag entsprechend TRBS (ins-bes. TRBS 1203) darzulegen durch:
-Berufsausbildung; es muss der schriftliche Nachweis (z. B. durch Gesellenbrief, Bestellur-kunde, Diplom oder gleichwertig) erfolgen, dass die Person eine Ausbildung zum Elektroin-stallateur oder Elektroniker oder eine gleich- oder höherwertigere Ausbildung absolviert hat, die sie befähigt, die auftragsbezogene Leistung zu erbringen (Bestellung zum befähig-ten Prüfer gem. §2 Abs. 7 BetrSichV und der TRBS 1203)
- Berufserfahrung bei der Prüfung von Mittelspannungsanlagen und Transformatoren (ge-eigneter Nachweis z. B. durch Auflistung der Berufserfahrung) sowie
- zeitnahe berufliche Tätigkeit (Erhalt der Prüfpraxis) inkl. angemessener Weiterbildung (z. B. durch Weiterbildungsnachweise, nicht älter als 4 Jahre, aus denen die im Leistungsver-zeichnis beschriebenen DIN / VDE Richtlinien / Verordnungen, insbesondere DGUV Vor-schrift 3, DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0105 hervorgehen)
- Deutschsprachige MitarbeiterInnen, die für die Leistungserbringung ein-gesetzt werden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Aufgrund der nötigen technischen Expertise ist nachzuweisen, dass die MitarbeiterInnen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden, der deutschen Sprache mächtig sind und einwandfrei vor Ort mit dem Personal kommunizieren können.
- Installateur-Verzeichnis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über den Eintrag ins Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen:
- Befähigung Prüfer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Wartung der Anlagen ist nur durch dazu befähigte Personen durchzuführen (unterstüt-zende Hilfsarbeiten sind hiervon nicht betroffen). Für jeden durch den Auftragnehmer ein-zusetzenden befähigten Prüfer muss der schriftliche Nachweis vorgelegt werden, dass die einzusetzende Person als befähigte Person zur Prüfung von elektrischen Geräten gem. TRBS, u. a. TRBS 1203 in der jeweils aktuellsten Fassung, bestellt ist. Insbesondere ist der Nachweis für die erforderlichen Fachkenntnisse für diesen Auftrag entsprechend TRBS (ins-bes. TRBS 1203) darzulegen durch:
-Berufsausbildung; es muss der schriftliche Nachweis (z. B. durch Gesellenbrief, Bestellur-kunde, Diplom oder gleichwertig) erfolgen, dass die Person eine Ausbildung zum Elektroin-stallateur oder Elektroniker oder eine gleich- oder höherwertigere Ausbildung absolviert hat, die sie befähigt, die auftragsbezogene Leistung zu erbringen (Bestellung zum befähig-ten Prüfer gem. §2 Abs. 7 BetrSichV und der TRBS 1203)
- Berufserfahrung bei der Prüfung von Mittelspannungsanlagen und Transformatoren (ge-eigneter Nachweis z. B. durch Auflistung der Berufserfahrung) sowie
- zeitnahe berufliche Tätigkeit (Erhalt der Prüfpraxis) inkl. angemessener Weiterbildung (z. B. durch Weiterbildungsnachweise, nicht älter als 4 Jahre, aus denen die im Leistungsver-zeichnis beschriebenen DIN / VDE Richtlinien / Verordnungen, insbesondere DGUV Vor-schrift 3, DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0105 hervorgehen)
- Deutschsprachige MitarbeiterInnen, die für die Leistungserbringung ein-gesetzt werden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Aufgrund der nötigen technischen Expertise ist nachzuweisen, dass die MitarbeiterInnen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden, der deutschen Sprache mächtig sind und einwandfrei vor Ort mit dem Personal kommunizieren können.
- Installateur-Verzeichnis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über den Eintrag ins Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- 531 / 531 EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 532 / 532 EU Erklärung Bieter Unteraufträge / Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- 531 / 531 EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 532 / 532 EU Erklärung Bieter Unteraufträge / Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDY19SXGA3D
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Alberecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48128
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251411-1691📞
Fax: +49 251411-2165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 224-707297 (2023-11-20)