Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bieter
oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
(„Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen
je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zum Bieter bzw. ggf. der Bietergemeinschaft. Bei
Bietergemeinschaft: Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bieter vertritt (z. B. durch Kopie des
Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht).
(2) Eigenerklärung (Vordruck), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bieter hat zu erklären, dass keiner der
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften
bei dem Bieter vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der
Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass
Ausschlusstatbestände beim Bieter vorliegen.
(3) Eigenerklärung (Vordruck), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz (MiLoG) in Bezug auf das Unternehmen nicht vorliegen. Der Auftraggeber behält sich die
weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim
Bieter vorliegen.
(4) Eigenerklärung (Vordruck), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Artikel 5k Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen. Die
Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen vor.