Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bezogen auf den
Betrieb von Grundwassersanierungsanlagen zur Entfernung von organischen
Schadstoffen (insbesondere Wasseraktivkohle / CKW-Abreinigung / PFAS Abreinigung), mindestens drei Maßnahmen.
Hierzu bitte den beigefügten Vordruck (Anlage 15) verwenden oder Angaben
analog machen (auf Firmenprospekte verzichten).
- Namentliche Benennung der Projektleitung und deren Vertretung sowie des
vorgesehenen Wartungspersonals.
- Nachweise (z. B. Studiennachweise, Zeugnisse, Bescheinigungen) über die
berufliche Befähigung der benannten Projektleitung und deren Vertretung
sowie des vorgesehenen Wartungspersonals. Die Nachweise sollten sich insbesondere
auf die Tätigkeitsfelder Verfahrenstechnik, Schlosserhandwerk,
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik mit SPS-Anlagen- und Brunnensteuerung,
Anlagenelektrik, Metall- und PE-Schweißen oder gleichwertige Befähigungen
beziehen, aber auch auf die Erfahrung im Betrieb von Grundwassersanierungsanlagen.
- Benennung des Service-Stützpunktes während des Betriebs der Anlage inklusive
der Beschreibung, wie ein zeitnaher Vor-Ort-Einsatz zur Erkundung
und ggf. Behebung einer Störung (max. 4 Stunden nach Alarmierung oder
Benachrichtigung, auch nachts und an Wochenenden/Feiertagen) vom Bieter
sichergestellt werden kann.
- Der Bieter hat den gültigen Bescheid zur freiwilligen Rücknahme der Aktivkohle
durch den Hersteller oder Vertreiber der Aktivkohle bei Angebotsabgabe
in Kopie vorzulegen.
- Angaben des Bieters zur angebotenen Aktivkohlesorte unter Verwendung
der Anlage 17.
- Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmer übertragen will (Anlage 18). Die Nachunternehmer sind, soweit
sie bei Angebotsabgabe bereits bekannt sind, zu benennen und deren Sachkunde
entsprechend Nr. 1.2 (2) der Bewerbungsbedingungen bezogen auf
die vorgesehene Teilleistung auf Anforderung durch die AG nachzuweisen.
- Der Bieter hat mit der Nachunternehmererklärung, spätestens jedoch bis zur
Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
vorzulegen, dass ihm im Auftragsfall dessen Arbeitskraft und Arbeitsmittel
zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).