Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-Eigenerklärung, dass der AN spätestens mit Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt;
-Eigenerklärung, dass der Inhaber des Unternehmens gem. § 34a Abs. 1 GewO sachkundig und zuverlässig ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt;
-Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der ausgeschriebenen Dienstleistungen vorgesehenen Mitarbeiter gem. § 34a Abs. 1a GewO und Bewachungsverordnung zuverlässig und sachkundig sind;
-Nachweis über Eintragung im Bewacherregister;
-Alle vom AN zur Vertragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter haben ein polizeiliches Führungszeugnis gem. § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) mit dem amtlichen Vermerk „ohne Eintragung“ vorzuweisen.
-Zwei Wochen vor Leistungsbeginn sind für das gesamte einzusetzende Personal inkl. Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
•Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion/Tätigkeitszuordnung, Bewacherregisteridentifikationsnummer;
•Nachweis über die geforderten Qualifikationen:
•Geforderte Qualifikation der Objektleitung (und Stellvertretung): Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleich-/höherwertig; Qualifikation zum Ersthelfer; mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen als Objektleitung bei der Bewachung vergleichbarer Objekte; Sprachkenntnis in Deutsch mindestens analog B2 und Englisch mindestens analog A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen; fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word); körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet; gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen; Alter: über 18 Jahre.
•Geforderte Qualifikation der sonstigen im Werkschutz und am Empfang eingesetzten Mitarbeiter: Unterrichtungsverfahren (IHK) nach § 34a GewO oder gleich-/höherwertig; Qualifikation zum Ersthelfer; Sprachkenntnis in Deutsch mindestens analog B1 und Englisch mindestens analog A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen; Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word); Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind; körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet; gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen; Alter: über 18 Jahre.
•Dienstanweisung inkl. Übergabeprotokoll (Dokumentation der Übergabe und Einweisung der Sicherheitskräfte und Bestätigung per Unterschrift);
•Unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung;
•Schichtplan;
•Muster des Dienstausweises nach $ 18 Abs. 1 BewachV;
-Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? Wie viele Beschäftigte hat das Unternehmen? Wie viele Beschäftigte hat das Unternehmen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistungsart? Wie viele davon sind geringfügig beschäftigt?
-Referenzen: Es sind min. 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren vorzulegen. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand und insbesondere den oben geforderten Reaktionszeiten sowie der Unterstützung bei Veranstaltungen zumindest nahekommt. Dabei muss beim jeweiligen Referenzobjekt die vom Referenzgeber vorgegebene Reaktionszeit zur Bereitstellung zusätzlicher Kräfte im Rahmen der Auftragsausführung in mindestens 95 % aller Fälle eingehalten worden sein. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Folgende Angaben sind hierbei zwingend aufzuführen: Art des Referenzprojektes, Ausführungsort, Jahresumsatz, anteiliger Jahresumsatz jeweils im Werkschutz und im Empfangsdienst, Auftragsvolumen in Einsatzstunden pro Jahr, Leistungszeitraum, Leistungsart und Name des Referenzgebers unter Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Erfüllt eine Referenz eines der o. g. Kriterien nicht, wird von nicht vorhandener Eignung der Referenz ausgegangen. Werden weniger als 3 geeignete Referenzen eingereicht, wird von nicht vorhandener Eignung des Bieters ausgegangen. Die moBiel behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren Auftrags mangelhaft erfüllt hat, z. B. dass es mehrfach zu angezeigten schriftlichen Beanstandungen wegen Schlechtleistung kam, die Leistung nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt erbracht wurde, nicht korrekt abgerechnet wurde, es zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags oder zu Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge kam oder überwiegend negative Aussagen in Bezug auf eine mangelhafte Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals getroffen wurden, wird das Angebot des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
-Eigenerklärung darüber, dass der Bieter über eine Betriebsstätte im Regierungsbezirk Detmold verfügt oder dass er im Falle der Zuschlagserteilung an ihn eine solche errichtet.