Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg: Heizungs- und Sanitärarbeiten
42 65 12 40 28 Heizung-Sanitär”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg: Erweiterung des Schulgebäudes
Heizungs- und Sanitärarbeiten”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten📦
Ort der Leistung: Goslar🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Goslar errichtet einen barrierefreien Erweiterungsbau am Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg zur Schaffung zusätzlicher Unterrichtsräume...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Goslar errichtet einen barrierefreien Erweiterungsbau am Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg zur Schaffung zusätzlicher Unterrichtsräume mit einer Nettogrundfläche von ca. 2.100 m². Im 1. Bauabschnitt soll die Technikzentrale errichtet werden und die neue Trinkwasser-/ Gaseinspeisung sowie die Bestandswärmeerzeugungsanlagen integriert werden.
Oberste Priorität ist das Herstellen der Medienfreiheit während der Bauzeit für die Demontage der Bestandswärmeerzeugungsanlagen und Trinkwassertechnik. Insofern beginnt die Baustelle mit der Aufstellung der Bestandswärmeerzeugungsanlagen und der Anbindung der Bestandsleitungen für Trinkwasser- und Heizungstechnik. Hierfür ist der Zeitraum Mai bis Anfang Oktober 2023 vorgesehen.
Im 2. Abschnitt werden die alte Heizzentrale sowie andere Gebäudeteile abgebrochen. Hier muss entsprechend Medienfreiheit hergestellt werden. Im August 2024 werden dann die Arbeiten im Neubau fortgesetzt.
Das Gebäude ist im Bestand mit einem Pelletkessel (400 kW), Brennwertkessel (250 kW), Frischwasserstation, Pufferspeicher und Heizungsverteiler Vor- und Rücklauf ausgestattet. Diese Anlagen sind fachgerecht zu demontieren, ggf. einzulagern auf einer vorgesehenen abgestimmten Lagerfläche und in der neu erbauten Technikzentrale wieder aufzustellen bzw. fachgerecht zu montieren. Eine große Herausforderung ist die De- und Remontage des Abgassystems für die Heizungstechnik. Hier müssen die Teile für die Abgastechnik ebenfalls fachgerecht de- und remontiert werden; eine Fläche für die Lager wird vor Ort abgestimmt. Ziel ist es, mit der neuen Technikzentrale und dem Bestand aus der alten Technikzentrale bis Anfang Oktober 2023 wieder zu 100 % in Betrieb zu gehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-06-15 📅
Datum des Endes: 2025-09-28 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-25
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-06-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-04-25
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-153306📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 062-184323 (2023-03-23)
Ergänzende Angaben (2023-04-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Adresse des Käuferprofils: www.landkreis-goslar.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg: Erweiterung des Schulgebäudes
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 062-184323
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV_2_2
Ort des zu ändernden Textes: IV.2.2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-04-25 📅
Zeit: 10:30
Neuer Wert
Datum: 2023-04-27 📅
Zeit: 10:30
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV_2_7
Ort des zu ändernden Textes: IV.2.7. Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-04-25 📅
Zeit: 10:30
Neuer Wert
Datum: 2023-04-27 📅
Zeit: 10:30
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV_2_6
Ort des zu ändernden Textes: IV.2.6. Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2023-06-12 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-06-15 📅
Quelle: OJS 2023/S 084-252888 (2023-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Postfach 3114
Postleitzahl: 38631
Kontaktperson: Landkreis Goslar - Fachdienst Gebäudemanagement
Telefon: +49 532176-664📞
Fax: +49 53217699-664 📠
URL: http://www.landkreis-goslar.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg: Heizungs- und Sanitärarbeiten
2023/S 062-184323”
Kurze Beschreibung:
“Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg: Erweiterung des Schulgebäudes; Heizungs- und Sanitärarbeiten” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Goslar errichtet einen barrierefreien Erweiterungsbau am Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg zur Schaffung zusätzlicher Unterrichtsräume...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Goslar errichtet einen barrierefreien Erweiterungsbau am Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg zur Schaffung zusätzlicher Unterrichtsräume mit einer Nettogrundfläche von ca. 2.100 m². Im 1. Bauabschnitt soll die Technikzentrale errichtet werden und die neue Trinkwasser-/ Gaseinspeisung sowie die Bestandswärmeerzeugungsanlagen integriert werden.
Oberste Priorität ist das Herstellen der Medienfreiheit während der Bauzeit für die Demontage der Bestandswärmeerzeugungsanlagen und Trinkwassertechnik. Insofern beginnt die Baustelle mit der Aufstellung der Bestandswärmeerzeugungsanlagen und der Anbindung der Bestandsleitungen für Trinkwasser- und Heizungstechnik. Hierfür ist der Zeitraum Mai bis Anfang Oktober 2023 vorgesehen.
Im 2. Abschnitt werden die alte Heizzentrale sowie andere Gebäudeteile abgebrochen. Hier muss entsprechend Medienfreiheit hergestellt werden. Im August 2024 werden dann die Arbeiten im Neubau fortgesetzt.
Das Gebäude ist im Bestand mit einem Pelletkessel (400 kW), Brennwertkessel (250 kW), Frischwasserstation, Pufferspeicher und Heizungsverteiler Vor- und Rücklauf ausgestattet. Diese Anlagen sind fachgerecht zu demontieren, ggf. einzulagern auf einer vorgesehenen abgestimmten Lagerfläche und in der neu erbauten Technikzentrale wieder aufzustellen bzw. fachgerecht zu montieren. Eine große Herausforderung ist die De- und Remontage des Abgassystems für die Heizungstechnik. Hier müssen die Teile für die Abgastechnik ebenfalls fachgerecht de- und remontiert werden; eine Fläche für die Lager wird vor Ort abgestimmt. Ziel ist es, mit der neuen Technikzentrale und dem Bestand aus der alten Technikzentrale bis Anfang Oktober 2023 wieder zu 100 % in Betrieb zu gehen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 062-184323
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Bewerber / Bieter, der ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 GWB durch Nichtbeachtung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Bewerber / Bieter, der ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 129-412434 (2023-07-04)