Wertstoffentsorgung Friedhöfe_04.03.2024 bis 28.02.2026
Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Ausschreibung in drei Losen zur Abholung und Entsorgung von Wertstoffen aus städtischen Friedhöfen im Stadtgebiet Stuttgart _Rahmenvereinbarung. Los 1: ca. 740 to (in 2 Jahren) nicht kompostierbare Abfälle Los 2: ca. 6.850 to (in 2 Jahren) kompostierbare Abfälle Los 3: ca. 6.500 to (in 2 Jahren) Boden u. Steine
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-21.
Wer? Wie?- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Beseitigung von kommunalem Müll
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2023-12-21 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2023-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wertstoffentsorgung Friedhöfe_04.03.2024 bis 28.02.2026
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung von kommunalem Müll
📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung:
Titel: nicht kompostierbare Abfälle
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 70192
Stadt: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-04 📅
Datum des Endes: 2026-02-28 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
2️⃣
Interne Kennung:
Titel: kompostierbare Abfälle
Beschreibung der Beschaffung:
Los-Identifikationsnummer:
3️⃣
Interne Kennung:
Titel: Boden und Steine
Beschreibung der Beschaffung:
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-01-18 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-08 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nach den Bedingungen des § 56 VgV nachgefordert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
E-Mail: dlz1.hba@stuttgart.de 📧
Telefon: 000 📞
Federführendes Mitglied ✅
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/37964 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Durlacher Str. 100
Postleitzahl: 76173
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Regierungspräsidium Karlsruhe
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +497219268730 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 248-788154 (2023-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wertstoffentsorgung Friedhöfe_04.03.2024 bis 28.02.2026
Referenznummer:
G3112823_EU_160124
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung in drei Losen zur Abholung und
Entsorgung von Wertstoffen aus städtischen Friedhöfen im Stadtgebiet Stuttgart _Rahmenvereinbarung.
Los 1: ca. 740 to (in 2 Jahren) nicht kompostierbare Abfälle
Los 2: ca. 6.850 to (in 2 Jahren) kompostierbare Abfälle
Los 3: ca. 6.500 to (in 2 Jahren) Boden u. Steine
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Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung:
1
Titel: nicht kompostierbare Abfälle
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Ausschreibung in drei Losen zur Abholung und
Entsorgung von Wertstoffen aus städtischen Friedhöfen im Stadtgebiet Stuttgart _Rahmenvereinbarung.
Los 1: ca. 740 to (in 2 Jahren) nicht kompostierbare Abfälle
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 70192
Stadt: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-04 📅
Datum des Endes: 2026-02-28 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung:
2
Titel: kompostierbare Abfälle
Beschreibung der Beschaffung:
Ausschreibung in drei Losen zur Abholung und
Entsorgung von Wertstoffen aus städtischen Friedhöfen im Stadtgebiet Stuttgart _Rahmenvereinbarung.
Los 2: ca. 6.850 to (in 2 Jahren) kompostierbare Abfälle
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung:
3
Titel: Boden und Steine
Beschreibung der Beschaffung:
Ausschreibung in drei Losen zur Abholung und
Entsorgung von Wertstoffen aus städtischen Friedhöfen im Stadtgebiet Stuttgart _Rahmenvereinbarung.
Los 3: ca. 6.500 to (in 2 Jahren) Boden u. Steine
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0003
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-01-18 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-08 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nach den Bedingungen des § 56 VgV nachgefordert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nach § 44 VgV_ Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nach §45 VgV - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bescheinigung und Erklärung über Bilanzen (Bankerklärungen), Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 2 Geschäftsjahre. entsprechende Bankerklärungen,
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Nach §46 VgV-technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
In diesem Fall ist ein Nachweis vorzulegen, dass die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen dieser Unternehmen vorgelegt werden
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Darüberhinausgehende weitere Anforderungen des AG:
-Benennung der Transporteure und Entsorgungsstellen, welche der Bieter für Transport, Verwertung und Entsorgung der Abfälle in Anspruch nimmt.
-Erklärung der Betreiber der Entsorgungsstellen, die Abfälle anzunehmen.
-Genehmigung der für die vorgesehene Anlage zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde zur Aufnahme, Verwertung und Beseitigung der im LV genannten Abfälle.
Der AG behält sich vor, von der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde Auskunft über die Eignung des Bieters zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung einzuholen.
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Entsprechend §42 VgV nach §123 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Entsprechend §42 VgV- nach §123 GWB
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§…
… 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
… 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen),
oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle Vereinigungen im Ausland),
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Entsprechend §42 VgV nach §123 GWB:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (terroristische Vereinigungen im Ausland)
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Entsprechend §42 VgV nach §124 GWB Abs.1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Entsprechend §42 VgV- nach §123 GWB
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Entsprechend §42 VgV nach §124 GWB Abs.1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden,…
… wenn
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
… wenn
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
… wenn
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Entsprechend §42 VgV- nach §123 GWB
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Entsprechend §42 VgV nach §124 GWB Abs.1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Die Bedingungen entsprechend Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind zu bestätigen.
Entsprechend §42 VgV nach §124 GWB Abs.1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden,…
… wenn
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
… wenn
wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
… wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
… wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
… wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Entsprechend §42 VgV- nach §123 Abs.4 GWB
Schließt der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
der…
… öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann.
Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss.
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
… öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann.
Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss.
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Entsprechend §42 VgV nach §124 GWB Abs.1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden,…
… wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
… wenn
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
… wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Nach §122 GWB kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Nationale Registrierungsnummer:
t:4971121689746
Abteilung: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
E-Mail: dlz1.hba@stuttgart.de 📧
Telefon: 000 📞
Federführendes Mitglied ✅
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/37964 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Besondere Zahlungsbedingungen:
Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B i.V. mit den Vergabeunterlagen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer:
t:7219268730
Postanschrift: Durlacher Str. 100
Postleitzahl: 76173
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Regierungspräsidium Karlsruhe
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +497219268730 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 248-788154 (2023-12-21)
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