Beschreibung der Beschaffung
Die ProPotsdam beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Prüfung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2023 sowie optional der weiteren Geschäftsjahre 2024 bis 2027 für folgende Gesellschaften:
- ProPotsdam Konzern
- ProPotsdam GmbH (PP) einschließlich Prüfung gem. § 16 MaBV sowie separater Bezügeberichte für die Geschäftsführer der Muttergesellschaft und zusammengefasst für Geschäftsführer von Tochtergesellschaften, sofern entsprechende Geschäftsführeranstellungsverträge bestehen.
- GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Potsdam mbH (GWVP)
- Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH (ETBF)
- Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH Treuhandvermögen (Einnahme- und Ausgaberechnung "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld", ETBF THV)
- Baugesellschaft Bornstedter Feld mbH einschließlich Prüfung gem. § 16 MaBV (BBF)
- Sanierungsträger Potsdam GmbH (STP)
- Sanierungsträger Potsdam GmbH 9 Treuhandvermögen (Einnahme- und Ausgaberechnung "Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen", STP THV)
- Entwicklungsträger Potsdam GmbH (ETP)
- Entwicklungsträger Potsdam GmbH (Einnahme- und Ausgaberechnung "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Krampnitz", ETP THV)
- Luftschiffhafen Potsdam GmbH (LSH)
- Potsdam Marketing und Service GmbH (PMSG)
- Biosphäre Potsdam GmbH (BPG, zukünftig ProPotsdam Naturerlebnis GmbH, PPNE)
- Soziale Stadt ProPotsdam GmbH (SSPP)
Verbunden mit dem Abschluss der Verträge ist jeweils der verbindliche Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses der PP, des Konzernabschlusses sowie der Jahresabschlüsse/Treuhandvermögen der Tochtergesellschaften zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023. Die geprüften Jahresabschlüsse und der Konzernabschluss sollen bis Ende März 2024 vorliegen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses ist nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (vgl. IDW PS 450 n.F.) einschließlich aller notwendigen Arbeiten zur Vor- und Nachbereitung vorzunehmen. Die entsprechende Prüfung ist dergestalt zu planen und durchzuführen, dass Verstöße oder Unrichtigkeiten, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Dabei ist zu beurteilen, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Weiter ist zu beurteilen, ob der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Im Rahmen der Durchführung der Prüfung hat der Abschlussprüfer die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler zu berücksichtigen.
Die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sind überwiegend auf der Basis von Stichproben zu beurteilen.
In Erweiterung des Prüfungsauftrages umfasst die zu erbringende Leistung neben der betriebswirtschaftlichen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bei sämtlichen Gesellschaften des Konzerns gem. § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) unter Beachtung von IDW PS 720 "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG".
Zudem hat eine Darstellung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in einem sogenannten Erläuterungsteil bei sämtlichen Gesellschaften des Konzerns zu erfolgen.
Weiters wird die Darstellung betrieblicher wohnungswirtschaftlicher Kennzahlen einschließlich Durchschnittszahlen von der ProPotsdam GmbH vergleichbaren Unternehmen (insbesondere Größe und Branche, Neue Bundesländer) erwartet.
Überdies ist die Prüfung der Erreichung der durch die Gesellschafterin vorgegebenen Unternehmensziele für die ProPotsdam GmbH durchzuführen.
Zudem ist für die von einzelnen Tochterunternehmen verwalteten Treuhandvermögen die Prüfung der ordnungsgemäßen und sachgerechten Verwendung der von den jeweiligen Treugebern im Rahmen eines Treuhandvermögens bereitgestellten Mittel zur Durchführung der städtebaulichen Maßnahme durch den Treuhänder durchzuführen.
Weiters ist eine optionale Prüfung der sogenannten Berichtspakete als Zuarbeit für den Gesamtjahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam gem. § 83 BbgKVerf vorzusehen.
Überdies ist die Prüfung der Bezüge der Geschäftsführung der ProPotsdam GmbH sowie der Geschäftsführer von Tochterunternehmen, soweit entsprechende Anstellungsverträge bestehen, einschließlich der Verwendung eines Teils der Bezüge der Geschäftsführung für die Altersvorsorge und der Einhaltung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen bei der Abrechnung der Geschäftsführung mit separater Berichterstattung vorzusehen.
Zielstellung:
Der Abschlussprüfer hat über die Prüfung gemäß § 321 HGB in berufsüblicher Weise zu berichten. In Übereinstimmung mit IDW PS 450 n.F. hat der Prüfungsbericht Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu erfassen und durch die Dokumentation wesentlicher Prüfungsfeststellungen und -ergebnisse die Überwachung des Unternehmens zu unterstützen.