Auftragsbekanntmachung (2023-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wlan
Reference number: 2023 kbo 0020 KU
Kurze Beschreibung:
“WLAN-Infrastruktur für die Kliniken des Bezirk Oberbayern (kbo) im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“WLAN gem. Leistungsbeschreibung l Preisblatt” Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“WLAN gem. Leistungsbeschreibung I Preisblatt” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-07 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“gemäß 2.1.4 des Bekanntmachungstextes:...”
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“gemäß 2.1.4 des Bekanntmachungstextes:...”
“Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der eingereichten Formblätter L124 „Eigenerklärung zur Eignung“, der „444 Referenzbescheinigung“ und den geforderten und...”
Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der eingereichten Formblätter L124 „Eigenerklärung zur Eignung“, der „444 Referenzbescheinigung“ und den geforderten und eingereichten Anlagen.
1. Die Eignungskriterien des Formblatts L124 „Eigenerklärung zur Eignung“ müssen erfüllt sein bzw. die entsprechend
geforderten Angaben erfolgt sein
2. Die im L2110 Aufforderung zur Angebotsabgabe geforderten Unterlagen bzgl. Eignung müssen vorliegen:
- Formblatt L1240 l Eigenerklärung zur Eignung incl. der geforderten Anlagen
- Formblatt L234 Bietergemeinschaft*
- Formblatt L235 Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen*
- Formblatt L236 Verpfllichtungserklärung anderer Unternehmen*
- Formblatt Auskunft Wettbewerbsregister
- Fragebogen LkSG
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen
- Formblatt L2496 Schutzerklärung Scientology
- Versicherungsnachweis - Bestätigung der Versicherung über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gem. Anforderung
- Kopie Handelsregisterauszug
- Nachweis per Kopie Zertifikat**, Qualitätsmanagementsystem DIN ISO 9001, Informationssicherheit nach ISO 27001 bzw.
vergleichbar / gleichwertig
- Nachweis per Kopie Zertifikat eXtreme Networks Partner Level Diamond;
3. Es müssen drei vergleichbare Referenzen zum Unternehmen/zur Aufgabenstellung benannt sein.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind.
· Die Referenzen dürfen nicht älter sein als drei Jahre, d.h. Referenzen / Leistungszeitraum ab 01.01.2021
· Bereitstellung WLAN-Infrastruktur für Kliniken im Rahmen des KHZG gemäß benanntem Leistungsumfang, Vergleichbarkeit
u.a. auch im Hinblick auf unterschiedliche räumliche Gegebenheiten (z.B. mehrere, verschiedene Standorte etc.)
· Vergleichbare Unternehmen in der Gesundheitsbranche mit mind. 5 Standorten
· mind. eine Referenz im Öffentlichen Sektor (Behörde, Krankenhaus etc.);
4. Qualität der erbrachten Leistungen
Die Qualität der erbrachten Leistung ist über beigefügte Referenzbescheinigung bei den Referenzgebern entsprechend abzufragen. Die durch den Referenzgeber gegengezeichnete Bestätigung ist als Scan mit den Bewerbungsunterlagen über die Bieterplattform einzureichen. Die Nachforderung der Originalbestätigung behält sich die Vergabestelle vor.
Die Qualität kann durch die Referenzgeber wie folgt bewertet werden:
- 1 Sehr gut, die Umsetzung erfolgte stets anforderungsgemäß und beanstandungsfrei. (5 Punkte);
- 2 Gut, die Umsetzung erfolgte im Wesentlichen anforderungsgemäß mit nur geringen Beanstandungen. (4 Punkte);
- 3 Befriedigend, die Umsetzung erfolgte überwiegend anforderungsgemäß mit mehrfachen Beanstandungen. (3 Punkte);
- 4 Ausreichend, die Umsetzung erfolgte nur zum Teil anforderungsgemäß mit erheblichen Beanstandungen. (2 Punkte);
- 5 Mangelhaft, die Umsetzung erfolgte nur zu einem geringen Teil anforderungsgemäß mit schweren und wiederkehrenden Beanstandungen. (1 Punkt);
- 6 Ungenügend, die Umsetzung erfolgte insgesamt nicht anforderungsgemäß. (0 Punkte);
Hinweis:
Sofern ein Bieter einen Unterauftragnehmer beauftragt oder eine Bieter- / Arbeitsgemeinschaft bildet, gilt für jeden Unterauftragnehmer bzw. jede Bieter- / Arbeitsgemeinschaft. die gleiche Eignungsprüfung wie für den Bieter.
Bei fehlender Eignung der Unterauftragnehmer bzw. der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft ist das Angebot des Bieters auszuschließen.
Eignungsprüfung Wertung
1) Ausschlusskriterien (Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren):
Vorlage mit Angebot:
- Formblatt L1240 l Eigenerklärung zur Eignung incl. der geforderten Anlagen
- Formblatt L234 Bietergemeinschaft*
- Formblatt L235 Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen*
- Versicherungsnachweis - Bestätigung der Versicherung über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gem. Anforderung
- Kopie Handelsregisterauszug
- Nachweis per Kopie Zertifikat**, Qualitätsmanagementsystem DIN ISO 9001, Informationssicherheit nach ISO 27001 bzw. vergleichbar / gleichwertig
- Nachweis per Kopie Zertifikat eXtreme Networks Partner Level Diamond
(*sofern Einzelne Formblätter nicht zutreffen – bitte mit Vermerk „Nicht zutreffend“ ebenfalls beifügen;
**Zertifikate) Verlangt der öffentliche Auftraggeber als Beleg dafür, dass Bewerber oder Bieter bestimmte Normen der Qualitätssicherung erfüllen, die Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen, so bezieht sich der öffentliche Auftraggeber auf Qualitätssicherungssysteme, die 1. den einschlägigen europäischen Normen genügen und 2. von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Konnte ein Bewerber oder Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so muss der öffentliche Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bewerber oder Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.")
2) Qualitätswertung Referenzen:
Referenz 1:
Max. erreichbare Punktzahl 20 Punkte – Mindestpunktzahl, die erreicht werden muss 12 Punkte
Werden keine 12 Punkte bei Referenz 1 erzielt bzw. Einzelpunkte mit ausreichend oder schlechter bewertet, wird der Teilnahmeantrag als nicht geeignet bewertet.
Referenz 2:
Max. erreichbare Punktzahl 20 Punkte – Mindestpunktzahl, die erreicht werden muss 12 Punkte
Werden keine 12 Punkte bei Referenz 2 erzielt bzw. Einzelpunkte mit ausreichend oder schlechter bewertet, wird der Teilnahmeantrag als nicht geeignet bewertet.
Referenz 3:
Max. erreichbare Punktzahl 20 Punkte – Mindestpunktzahl, die erreicht werden muss 12 Punkte
Werden keine 12 Punkte bei Referenz 3 erzielt bzw. Einzelpunkte mit ausreichend oder schlechter bewertet, wird der Teilnahmeantrag als nicht geeignet bewertet.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 237-746173 (2023-12-07)