Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind zur Überprüfung der Eignung folgende Unterlagen beizufügen:
° Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
° Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchgeführten Kanalreinigungsarbeiten mit Angabe von Ansprechpartnern bei den jeweiligen Auftraggebern,
° Anzahl der in den letzten drei Jahren abgeschlossenen durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
° Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge mit Angabe der wichtigsten Kenndaten
Die Bewerber für die Reinigung und die Inspektion von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - mit Abgabe des Angebots nachweisen. Die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen e. V. sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des RAL-Gütezeichens R und I der Gütegemeinschaft ist. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden. Dabei sind die o. g. Güte- und Prüfbestimmungen zu erfüllen.
Bezugsquellen der Güte- und Prüfbestimmungen:
° Güteschutz Kanalbau, Linzer Str. 21, 53604 Bad Honnef
° RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., Siegburger Str. 39, 53757 Sankt Augustin
° DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Der AG behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bewerbers nach § 6 Nr. 3 VOB/A anzufordern.
Der AN muss das Bestehen einer Haftpflichtversicherung vor Vertragsbeginn nachweisen. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung ist in ausreichender Höhe für Personenschäden und für sonstige Schäden abzuschließen. Er ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, sobald sein Versicherungsschutz nicht mehr besteht.
Die Fahrzeugbesatzung muss aus Personen mit guten deutschen Sprachkenntnissen in Bezug auf mündlicher, schriftlicher und fernmündlicher Verständigung im Rahmen der Arbeitsdurchführung und der Arbeitssicherheit bestehen. Die Besatzung muss innerbetrieblich oder durch Fachorganisationen (z.B. DWA, TÜV, TBG) ausreichend und regelmäßig geschult sein und gute Deutschkenntnisse besitzen. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber die Nachweise über die Durchführung der jährlichen Unterweisung über die Unfallverhütungsvorschriften, die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie die Gefährdungsbeurteilung nach den Arbeitsschutzvorschriften vorzulegen. Der Verantwortliche für die Verkehrssicherung muss die Straßenverkehrsvorschriften und die im Bereich von Arbeitsstellen erforderlichen Aufgaben der Verkehrsführung,- sicherung und Beschilderung beherrschen. Die Qualifikation des Verantwortlichen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) ist auf Verlangen nachzuweisen.
Das Personal muss über die nach den Unfallverhütungsvorschriften erforderliche persönliche Schutzausrüstung verfügen und muss über Mobiltelefon während der Arbeitszeit immer erreichbar sein.
Der AN hat für Notfälle eine Rufbereitschaft einzurichten, die nach Erteilung eines Notfallauftrages innerhalb von 1 Stunde am Einsatzort die Arbeit aufnimmt. Ein Notfallauftrag beinhaltet z.B. Eilfälle wie Rohrbrüche, Verstopfungen etc.