Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Darstellung von mindestens 3 Referenzen des Bewerbers für Fenster- und Fassadenarbeiten aus den Jahren 2017 bis 2022. Der Auftragswert dieser Bauleistungen muss dabei oberhalb von 2.000.000 EUR brutto pro Referenzprojekt gelegen haben.
Es muss durch die Referenzen nachgewiesen werden, dass die nachfolgenden Anforderungen bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Es ist ausreichend, dass bei einer Referenz eine der nachfolgenden Anforderungen nachgewiesen wird. Es ist auch möglich, dass eine Referenz mehr als eine der nachfolgenden Anforderungen aufweist:
- Hinterlüftete Fassade mit Fassadenbekleidung in Metall (mindestens eine Referenz)
- Montage vorgefertigter gedämmter Fassadenelemente als Holzkonstruktion (mindestens eine Referenz)
- in die Fassadenkonstruktion integrierte Fenster als Holz- oder Holz-Aluminiumkonstruktion (mindestens eine Referenz)
Zu den Referenzen sind die jeweils die folgenden Angaben zu machen:
- kurze Beschreibung des Referenzprojekts,
- Angabe zum Referenprojekt, ob Subunternehmer eingesetzt wurden und für welchen Anteil
- Referenzfoto,
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit
- Telefonnummer beim Referenzauftraggeber,
- Zeitraum der erbrachten Leistungen (Monat/Jahr),
- Angabe der Brutto-Auftragswerte in EUR,
- Angabe der Größe der Fassade in m2
- Angabe des Montagezeitraumes der vorgefertigten Fassadenelemente auf der Baustelle mit Bezug zur montierten Fassadenfläche
2. Angaben der personellen Kapazität des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgegliedert nach:
- Gesamtzahl der Mitarbeiter (je Geschäftsjahr),
- Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Fenster- und Fassadenbau (je Geschäftsjahr) gegliedert nach Werkstattvorfertigung und Baustellenmontage
- Angabe der Kapazität der Vorfertigung und zur Herstellung vorgefertigter Fassadenelemente in Holz / Holz-Aluminium in m2 / Monat, ggf. Anteil der Herstellung in eigenen Werkstätten / von Nachunternehmern
Sofern das Bieterunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen ist, genügt die Angabe der PQ-Nummer. Nicht präqualifizierte Bieterunternehmen haben als vorläufigen Eignungsnachweis das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. die EEE mit dem Angebot einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieterunternehmens in die engere Wahl, sind die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Werden Nachunternehmen benannt, gelten die Anforderungen entsprechend. Sollte sich die Präqualifikation nicht auf alle ausgeschriebenen Leistungsbereiche erstrecken, ist für die von der Präqualifikation nicht abdeckten Leistungsbereiche ebenfalls eine Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 bzw. eine EEE abzugeben. Sich hierauf beziehende Bestätigungen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.