Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) bis 1.000 Gramm (lizenzpflichtige Postdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 PostG) für das Zustellgebiet 08xxx/09xxx (Chemnitz/Westsachsen). Vorgelagerte Postdienstleistungen, wie der Briefdruck, das Kuvertieren, das Freimachen und das Vorsortieren der Sendungen, sind - mit Ausnahme der Frankierung - nicht Leistungsgegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist als Anlage 1 der Vergabeunterlagen beigefügt. Eine Kurzübersicht über die Abholstandorte, die Zeitfenster zur Abholung und die voraussichtlichen jährlichen Mengen und die in der Vergangenheit bewegten Briefmengen entnehmen Sie bitte den Anlage 2 und 3 der Vergabeunterlagen. Das Angebotsblatt, welches Sie mit Ihrem Angebot ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen haben, ist als Anlage 4 der Vergabeunterlagen beigefügt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2023 und endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.01.2025. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste
Referenznummer: 231/2022
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) bis 1.000 Gramm (lizenzpflichtige Postdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 PostG) für das Zustellgebiet 08xxx/09xxx (Chemnitz/Westsachsen).
Vorgelagerte Postdienstleistungen, wie der Briefdruck, das Kuvertieren, das Freimachen und das Vorsortieren der Sendungen, sind - mit Ausnahme der Frankierung - nicht Leistungsgegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist als Anlage 1 der Vergabeunterlagen beigefügt. Eine Kurzübersicht über die Abholstandorte, die Zeitfenster zur Abholung und die voraussichtlichen jährlichen Mengen und die in der Vergangenheit bewegten Briefmengen entnehmen Sie bitte den Anlage 2 und 3 der Vergabeunterlagen. Das Angebotsblatt, welches Sie mit Ihrem Angebot ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen haben, ist als Anlage 4 der Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2023 und endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.01.2025.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) bis 1.000 Gramm (lizenzpflichtige Postdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 PostG) für das Zustellgebiet 08xxx/09xxx (Chemnitz/Westsachsen).
Vorgelagerte Postdienstleistungen, wie der Briefdruck, das Kuvertieren, das Freimachen und das Vorsortieren der Sendungen, sind - mit Ausnahme der Frankierung - nicht Leistungsgegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist als Anlage 1 der Vergabeunterlagen beigefügt. Eine Kurzübersicht über die Abholstandorte, die Zeitfenster zur Abholung und die voraussichtlichen jährlichen Mengen und die in der Vergangenheit bewegten Briefmengen entnehmen Sie bitte den Anlage 2 und 3 der Vergabeunterlagen. Das Angebotsblatt, welches Sie mit Ihrem Angebot ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen haben, ist als Anlage 4 der Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2023 und endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.01.2025.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-17 📅
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 012-030757
ABl. S-Ausgabe: 12
Zusätzliche Informationen
Bieter/Bietergemeinschaften sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) bis 1.000 Gramm (lizenzpflichtige Postdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 PostG) für das Zustellgebiet 08xxx/09xxx (Chemnitz/Westsachsen).
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) bis 1.000 Gramm (lizenzpflichtige Postdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 PostG) für das Zustellgebiet 08xxx/09xxx (Chemnitz/Westsachsen).
Vorgelagerte Postdienstleistungen, wie der Briefdruck, das Kuvertieren, das Freimachen und das Vorsortieren der Sendungen, sind - mit Ausnahme der Frankierung - nicht Leistungsgegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist als Anlage 1 der Vergabeunterlagen beigefügt. Eine Kurzübersicht über die Abholstandorte, die Zeitfenster zur Abholung und die voraussichtlichen jährlichen Mengen und die in der Vergangenheit bewegten Briefmengen entnehmen Sie bitte den Anlage 2 und 3 der Vergabeunterlagen. Das Angebotsblatt, welches Sie mit Ihrem Angebot ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen haben, ist als Anlage 4 der Vergabeunterlagen beigefügt.
Vorgelagerte Postdienstleistungen, wie der Briefdruck, das Kuvertieren, das Freimachen und das Vorsortieren der Sendungen, sind - mit Ausnahme der Frankierung - nicht Leistungsgegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist als Anlage 1 der Vergabeunterlagen beigefügt. Eine Kurzübersicht über die Abholstandorte, die Zeitfenster zur Abholung und die voraussichtlichen jährlichen Mengen und die in der Vergangenheit bewegten Briefmengen entnehmen Sie bitte den Anlage 2 und 3 der Vergabeunterlagen. Das Angebotsblatt, welches Sie mit Ihrem Angebot ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen haben, ist als Anlage 4 der Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2023 und endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.01.2025.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Siehe Kurzbeschreibung unter II.1.4)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 6-1 der Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung im Hinblick auf die sog. Russlandsanktionen der EU (Anlage 6-2)
- Vorlage einer gültigen (Gewerbe-) Erlaubnis (Lizenz) nach § 5 Abs. 1 PostG
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
zu Anlage 6-3: Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt einen Mindestumsatz von 1,4 Mio. EUR erwirtschaftet haben.
zu Anlage 6-4: Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, die eine Betriebshaftpflichtversicherung im Sinne der Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung nachweisen können oder aber sich verpflichten, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche abzuschließen.
zu Anlage 6-4: Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, die eine Betriebshaftpflichtversicherung im Sinne der Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung nachweisen können oder aber sich verpflichten, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche abzuschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Benennung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe unter Verwendung der (Anlage 6-5)
- Zertifizierung der postalischen Dienstleistungen gem. DIN EN 13850 (oder gleichwertig)
Mindeststandards:
zu Anlage 6-5: Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche (wenigstens) 2 Referenzen vorweisen können, die mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind; die Referenzprojekte dürfen nicht mehr als drei Jahre zurückliegen und müssen einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr nachweisen.
zu Anlage 6-5: Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche (wenigstens) 2 Referenzen vorweisen können, die mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind; die Referenzprojekte dürfen nicht mehr als drei Jahre zurückliegen und müssen einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr nachweisen.
Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Art der hier ausgeschriebenen Leistungen ist insbesondere bei Übergabeeinschreiben, Einwurfeinschreiben sowie Dialogpost gegeben. Keine Vergleichbarkeit ist bei nicht adressierten Werbesendungen gegeben.
Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Umfang der hier ausgeschriebenen Leistungen ist nur gegeben, wenn bei diesen jährlich im Durchschnitt aller 2 Referenzprojekte ein Sendungsvolumen i. H. v. wenigstens 1,2 Mio. (entspricht ca. 40 % des Sendungsvolumens gemäß Anlage 2) befördert wurde.
Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Umfang der hier ausgeschriebenen Leistungen ist nur gegeben, wenn bei diesen jährlich im Durchschnitt aller 2 Referenzprojekte ein Sendungsvolumen i. H. v. wenigstens 1,2 Mio. (entspricht ca. 40 % des Sendungsvolumens gemäß Anlage 2) befördert wurde.
zur Zertifizierung: Zur Qualitätssicherung erachtet die Auftraggeberin ausschließlich Bieter als geeignet, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über eine Zertifizierung nach DIN EN 13850 (oder gleichwertig) verfügen. Das Zertifikat ist mit dem Angebot als Scan einzureichen. Eine Vorlage des Originals bleibt vorbehalten.
zur Zertifizierung: Zur Qualitätssicherung erachtet die Auftraggeberin ausschließlich Bieter als geeignet, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über eine Zertifizierung nach DIN EN 13850 (oder gleichwertig) verfügen. Das Zertifikat ist mit dem Angebot als Scan einzureichen. Eine Vorlage des Originals bleibt vorbehalten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Zusätzliche Informationen: Bieter/Bietergemeinschaften sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt III.1.1) und Punkt III.1.2) aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Das gilt entsprechend für die unter Punkt III.1.3) geforderten Zertifizierungen. Das unter Punkt III.1.3) genannten Referenzprojekt ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt III.1.1) und Punkt III.1.2) aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Das gilt entsprechend für die unter Punkt III.1.3) geforderten Zertifizierungen. Das unter Punkt III.1.3) genannten Referenzprojekt ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Vorliegend gilt dies bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 10.000.000 EUR (netto). Als gleichartig gelten sämtliche Postdienstleitungen i. S. d. § 4 Nr. 1 PostG, einschließlich Kurierdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG. Sofern die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, erfolgt die Vergabe des Auftrages gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie in entsprechen-der Anwendung der in diesen Vergabeunterlagen (einschließlich Anlagen) genannten Bewerbungs- und Vertragsbedingungen.
3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Vorliegend gilt dies bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 10.000.000 EUR (netto). Als gleichartig gelten sämtliche Postdienstleitungen i. S. d. § 4 Nr. 1 PostG, einschließlich Kurierdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG. Sofern die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, erfolgt die Vergabe des Auftrages gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie in entsprechen-der Anwendung der in diesen Vergabeunterlagen (einschließlich Anlagen) genannten Bewerbungs- und Vertragsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY6CDW
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".
Quelle: OJS 2023/S 012-030757 (2023-01-12)
Ergänzende Angaben (2023-02-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 626 979 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 80010590-80071📞
Fax: +49 8001059002-116 📠
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt III.1.1) und Punkt III.1.2) aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Das gilt entsprechend für die unter Punkt III.1.3) geforderten Zertifizierungen. Das unter Punkt III.1.3) genannten Referenzprojekt ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Vorliegend gilt dies bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 10.000.000 EUR (netto). Als gleichartig gelten sämtliche Postdienstleitungen i. S. d. § 4 Nr. 1 PostG, einschließlich Kurierdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG. Sofern die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, erfolgt die Vergabe des Auftrages gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie in entsprechen-der Anwendung der in diesen Vergabeunterlagen (einschließlich Anlagen) genannten Bewerbungs- und Vertragsbedingungen.
4) Für die Durchführung des Auftrags sind der Anzahl nach folgende Fahrzeuge vorgesehen:
Fahrzeugklasse M1: 985
Fahrzeugklasse M2: 4
Fahrzeugklasse N1: 95
Fahrzeugklasse N2: 13
Saubere Fahrzeuge iSd Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes sollen zur Auftragsdurchführung nicht eingesetzt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY6NKV
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt III.1.1) und Punkt III.1.2) aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Das gilt entsprechend für die unter Punkt III.1.3) geforderten Zertifizierungen. Das unter Punkt III.1.3) genannten Referenzprojekt ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Vorliegend gilt dies bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 10.000.000 EUR (netto). Als gleichartig gelten sämtliche Postdienstleitungen i. S. d. § 4 Nr. 1 PostG, einschließlich Kurierdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG. Sofern die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, erfolgt die Vergabe des Auftrages gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie in entsprechen-der Anwendung der in diesen Vergabeunterlagen (einschließlich Anlagen) genannten Bewerbungs- und Vertragsbedingungen.
4) Für die Durchführung des Auftrags sind der Anzahl nach folgende Fahrzeuge vorgesehen:
Fahrzeugklasse M1: 985
Fahrzeugklasse M2: 4
Fahrzeugklasse N1: 95
Fahrzeugklasse N2: 13
Saubere Fahrzeuge iSd Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes sollen zur Auftragsdurchführung nicht eingesetzt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY6NKV
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1.000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-10 📅
Name: City-Post Service GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Erlenwald 2
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09128
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: anne.hampel@city-post-service.de📧
Land: Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 626 979 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
4) Für die Durchführung des Auftrags sind der Anzahl nach folgende Fahrzeuge vorgesehen:
Fahrzeugklasse M1: 985
Fahrzeugklasse M2: 4
Fahrzeugklasse N1: 95
Fahrzeugklasse N2: 13
Saubere Fahrzeuge iSd Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes sollen zur Auftragsdurchführung nicht eingesetzt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY6NKV
Quelle: OJS 2023/S 062-184143 (2023-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarungen "Zustellung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm" in der Region Chemnitz/Westsachsen
Referenznummer: 181/2024
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin unterhält aktuell eine Rahmenvereinbarung über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) bis 1.000 Gramm in der Region Chemnitz/Westsachsen. Diese Rahmenvereinbarung endet am 31.01.2025. Eine entsprechende Neuausschreibung wurde bereits am 01.10.2024 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (589260-2024) publiziert. Aufgrund der bevorstehenden Entgelterhöhungen der Deutschen Post AG ab 01.01.2025 musste im Rahmen dieser Neuausschreibung die Angebotsfrist zunächst bis zum 13.12.2024 verlängert werden, um allen Bietern, welche die Deutsche Post AG in die Leistungserbringung einbeziehen, eine Kalkulation ihrer Angebotspreise unter Berücksichtigung der derzeit noch unbekannten und genehmigungsbedürftigen Entgelte der Deutschen Post AG zu ermöglichen. Abhängig davon, wann die ab 01.01.2025 geltenden Entgelte endgültig von der Bundesnetzagentur genehmigt und bekanntgegeben werden, kann ggf. auch eine weitere Verlängerung der Angebotsfrist notwendig werden. Mit einem Abschluss des Vergabeverfahrens ist daher frühestens im Januar 2025 zu rechnen. Ein Vertragsbeginn der neu ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zum 01.02.2025 lässt sich damit insbesondere unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten nicht mehr realisieren. Daher wurde die Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung um 3 Monate verlängert. Die Rahmenvereinbarung endet nunmehr am 30.04.2025.
Die Auftraggeberin unterhält aktuell eine Rahmenvereinbarung über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) bis 1.000 Gramm in der Region Chemnitz/Westsachsen. Diese Rahmenvereinbarung endet am 31.01.2025. Eine entsprechende Neuausschreibung wurde bereits am 01.10.2024 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (589260-2024) publiziert. Aufgrund der bevorstehenden Entgelterhöhungen der Deutschen Post AG ab 01.01.2025 musste im Rahmen dieser Neuausschreibung die Angebotsfrist zunächst bis zum 13.12.2024 verlängert werden, um allen Bietern, welche die Deutsche Post AG in die Leistungserbringung einbeziehen, eine Kalkulation ihrer Angebotspreise unter Berücksichtigung der derzeit noch unbekannten und genehmigungsbedürftigen Entgelte der Deutschen Post AG zu ermöglichen. Abhängig davon, wann die ab 01.01.2025 geltenden Entgelte endgültig von der Bundesnetzagentur genehmigt und bekanntgegeben werden, kann ggf. auch eine weitere Verlängerung der Angebotsfrist notwendig werden. Mit einem Abschluss des Vergabeverfahrens ist daher frühestens im Januar 2025 zu rechnen. Ein Vertragsbeginn der neu ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zum 01.02.2025 lässt sich damit insbesondere unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten nicht mehr realisieren. Daher wurde die Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung um 3 Monate verlängert. Die Rahmenvereinbarung endet nunmehr am 30.04.2025.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Postzustellung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 181/2024
Titel: Rahmenvereinbarungen "Zustellung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm"
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: PLZ-Bereiche 08/09 (Chemnitz/Westsachsen)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 181/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-11-14 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Media Logistik GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE140296345
Postleitzahl: 01129
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@media-logistik.de📧
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: DE256878834
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
Telefon: 000📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: Es wird auf die Regelungen des § 135 GWB verwiesen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-29+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Bei der Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung um 3 Monate handelt es sich um eine nach § 132 Abs. 3 GWB ohne weiteres zulässige Auftragsänderung. Der Auftragswert für den Verlängerungszeitraum beträgt weniger als 20 % des Auftragswertes des ursprünglichen Vertrages und liegt unter dem für besondere Dienstleistungen gemäß Anhang IX der Richtlinie 2014/24/EG maßgeblichen Schwellenwert. Ungeachtet dessen ist die Vertragsverlängerung auch nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig: Die Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung ist notwendig geworden, weil aufgrund der bevorstehenden Entgelterhöhung der Deutschen Post AG die Angebotspreise für den bereits ausgeschriebenen Anschlussvertrag derzeit nicht kalkulierbar sind und damit ein fairer Wettbewerb nicht sichergestellt werden kann. Da
die Angebotsfrist für die Ausschreibung des Anschlussvertrages frühestens dann enden kann, nachdem die Entgelte der Deutschen Post AG endgültig durch die Bundesnetzagentur genehmigt und bekannt gegeben wurden und alle Bieter auf dieser Grundlage kalkulieren konnten, lässt sich die Zuschlagserteilung im Rahmen der Neuausschreibung mit einem Vertragsbeginn zum 01.02.2025 insbesondere unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten nicht mehr realisieren. Die bevorstehende Entgelterhöhung der Deutschen Post AG zum 01.01.2025 war bei Anwendung aller Sorgfalt für die Auftraggeberin zum Zeitpunkt der Ausschreibung des bestehenden Vertrages nicht vorhersehbar. Zum einen war nicht absehbar, ob und wann Entgelterhöhungen überhaupt geltend gemacht werden, ob die Bundesnetzagentur etwaigen Entgelterhöhungsverlangen der Deutschen Post AG zustimmt und für welchen Zeitraum Entgeltgenehmigungen erteilt werden. Das Postgesetz sieht insoweit lediglich vor, dass Genehmigungen der Bundesnetzagentur zu befristen sind, ohne einen bestimmten Zeitraum festzulegen. Zum anderen war zum Zeitpunkt der damaligen Ausschreibung nicht absehbar, dass durch Inkrafttreten des Postrechtsmodernisierungsgesetz im Juli 2024 die Entgeltgenehmigungspflicht der Deutschen Post AG erheblich ausgeweitet wird. Während bisher nur das Porto für die Einlieferung von bis zu 49 Briefsendungen der vorherigen Entgeltgenehmigungspflicht durch die Genehmigungsbehörde unterlag, bedarf nach der Novelle ab 2025 das gesamte Porto für die Erbringung von Briefdienstleistungen bis 2.000 g pro Briefsendung einer Vorabgenehmigung. Diese Verpflichtung besteht zukünftig mit Blick auf den gesamten Universaldienstbereich und damit also für die gesamten Briefdienstleistungen. Zudem unterliegen ab 2025 auch die Entgelte für die o.g. Teil- oder Konsolidierungsleistungen der Genehmigungspflicht. Aus diesen Gründen musste die bestehende Rahmenvereinbarung um 3 Monate verlängert werden und endet nunmehr am 30.04.2025. Die Bekanntmachung der Vertragsverlängerung erfolgt höchstvorsorglich und im Sinne einer größtmöglichen Transparenz.
Bei der Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung um 3 Monate handelt es sich um eine nach § 132 Abs. 3 GWB ohne weiteres zulässige Auftragsänderung. Der Auftragswert für den Verlängerungszeitraum beträgt weniger als 20 % des Auftragswertes des ursprünglichen Vertrages und liegt unter dem für besondere Dienstleistungen gemäß Anhang IX der Richtlinie 2014/24/EG maßgeblichen Schwellenwert. Ungeachtet dessen ist die Vertragsverlängerung auch nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig: Die Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung ist notwendig geworden, weil aufgrund der bevorstehenden Entgelterhöhung der Deutschen Post AG die Angebotspreise für den bereits ausgeschriebenen Anschlussvertrag derzeit nicht kalkulierbar sind und damit ein fairer Wettbewerb nicht sichergestellt werden kann. Da
die Angebotsfrist für die Ausschreibung des Anschlussvertrages frühestens dann enden kann, nachdem die Entgelte der Deutschen Post AG endgültig durch die Bundesnetzagentur genehmigt und bekannt gegeben wurden und alle Bieter auf dieser Grundlage kalkulieren konnten, lässt sich die Zuschlagserteilung im Rahmen der Neuausschreibung mit einem Vertragsbeginn zum 01.02.2025 insbesondere unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten nicht mehr realisieren. Die bevorstehende Entgelterhöhung der Deutschen Post AG zum 01.01.2025 war bei Anwendung aller Sorgfalt für die Auftraggeberin zum Zeitpunkt der Ausschreibung des bestehenden Vertrages nicht vorhersehbar. Zum einen war nicht absehbar, ob und wann Entgelterhöhungen überhaupt geltend gemacht werden, ob die Bundesnetzagentur etwaigen Entgelterhöhungsverlangen der Deutschen Post AG zustimmt und für welchen Zeitraum Entgeltgenehmigungen erteilt werden. Das Postgesetz sieht insoweit lediglich vor, dass Genehmigungen der Bundesnetzagentur zu befristen sind, ohne einen bestimmten Zeitraum festzulegen. Zum anderen war zum Zeitpunkt der damaligen Ausschreibung nicht absehbar, dass durch Inkrafttreten des Postrechtsmodernisierungsgesetz im Juli 2024 die Entgeltgenehmigungspflicht der Deutschen Post AG erheblich ausgeweitet wird. Während bisher nur das Porto für die Einlieferung von bis zu 49 Briefsendungen der vorherigen Entgeltgenehmigungspflicht durch die Genehmigungsbehörde unterlag, bedarf nach der Novelle ab 2025 das gesamte Porto für die Erbringung von Briefdienstleistungen bis 2.000 g pro Briefsendung einer Vorabgenehmigung. Diese Verpflichtung besteht zukünftig mit Blick auf den gesamten Universaldienstbereich und damit also für die gesamten Briefdienstleistungen. Zudem unterliegen ab 2025 auch die Entgelte für die o.g. Teil- oder Konsolidierungsleistungen der Genehmigungspflicht. Aus diesen Gründen musste die bestehende Rahmenvereinbarung um 3 Monate verlängert werden und endet nunmehr am 30.04.2025. Die Bekanntmachung der Vertragsverlängerung erfolgt höchstvorsorglich und im Sinne einer größtmöglichen Transparenz.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen unterhalb eines bestimmten Mindestwertes.
Neuer Wert
Text: Verlängerung der Vertragslaufzeit um 3 Monate.
Quelle: OJS 2024/S 235-738060 (2024-11-29)