Auftragsbekanntmachung (2023-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ZV - Kommunalbetriebe Neustadt GmbH - Wohnbebauung Märchenpark - Rohbauarbeiteiten, einschl. Tiefbau
Referenznummer: 1200-0452-2023/001375
Kurze Beschreibung:
“Rohbauarbeiteiten, einschl. Tiefbau”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- 4-geschossige Gebäude teilunterkellert , L-förmigen Grundriss\n- beide Gebäudeteile mit Schenkellängen von 31,70 m und 30,615 m, laufen in einem...”
Beschreibung der Beschaffung
- 4-geschossige Gebäude teilunterkellert , L-förmigen Grundriss\n- beide Gebäudeteile mit Schenkellängen von 31,70 m und 30,615 m, laufen in einem stumpfen\n Winkel zusammen\n- im Schnittpunkt der Gebäudeachsen befindet sich das Treppenhaus mit Aufzug\n- vertikale Erschließung der Wohnungen in den Obergeschossen über angeordnete Laubengänge\n- Errichtung in Massivbauweise (KS-Mauerwerk)\n- Geschoss-,Loggien und Laubengangdecken als Filigrandecken in Stahlbeton\n- eine Gebäudehälfte ist unterkellert, Kelleraußenwände als Stahlbeton-Halbfertigteile,\n tragende Wände als Kalksandstein, Abdichtung des Kellergeschosses gegen drückendes\n Wasser, Lastfall W 2.1-E\n- Gründung über einer elastisch gebetteten WU-Stahlbetonbodenplatte, Stärke 50 cm auf Schottertragschicht
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.\n\nFrist, zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 23.10.2023
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen📦
Ort der Leistung: Coburg, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-18 📅
Datum des Endes: 2025-06-01 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 90.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Coburg - Beschaffungsamt\nSteingasse 18\n96450 Coburg\nDeutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“keine Personen zugelassen (auch keine Bieter oder deren\nBevollmächtigte)”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18a82f7c33f-d19bde29b6fc20f”
“Das Beschaffungsamt führt das Vergabeverfahren im Auftrag\ndes folgenden Auftraggebers durch:\nKommunalbetriebe Neustadt GmbH\nDieselstraße 5\n96465...”
Das Beschaffungsamt führt das Vergabeverfahren im Auftrag\ndes folgenden Auftraggebers durch:\nKommunalbetriebe Neustadt GmbH\nDieselstraße 5\n96465 Neustadt bei Coburg
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen\n\nGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit\n-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,\n-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.\n§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.\nGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\nDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\nGemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.\n\nGemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.\n\nGemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Neue Angebotsfrist, Änderungen aufgrund Umstellung auf eForms”
Quelle: OJS 2023/S 209-660951 (2023-10-27)
Auftragsbekanntmachung (2023-11-02) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-14 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Neue Angebotsfrist, Änderungen aufgrund Umstellung auf eForms”
Quelle: OJS 2023/S 212-671217 (2023-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1891099.81 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- 4-geschossige Gebäude teilunterkellert , L-förmigen Grundriss
- beide Gebäudeteile mit Schenkellängen von 31,70 m und 30,615 m, laufen in einem stumpfen
...”
Beschreibung der Beschaffung
- 4-geschossige Gebäude teilunterkellert , L-förmigen Grundriss
- beide Gebäudeteile mit Schenkellängen von 31,70 m und 30,615 m, laufen in einem stumpfen
Winkel zusammen
- im Schnittpunkt der Gebäudeachsen befindet sich das Treppenhaus mit Aufzug
- vertikale Erschließung der Wohnungen in den Obergeschossen über angeordnete Laubengänge
- Errichtung in Massivbauweise (KS-Mauerwerk)
- Geschoss-,Loggien und Laubengangdecken als Filigrandecken in Stahlbeton
- eine Gebäudehälfte ist unterkellert, Kelleraußenwände als Stahlbeton-Halbfertigteile,
tragende Wände als Kalksandstein, Abdichtung des Kellergeschosses gegen drückendes
Wasser, Lastfall W 2.1-E
- Gründung über einer elastisch gebetteten WU-Stahlbetonbodenplatte, Stärke 50 cm auf Schottertragschicht
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Zusätzliche Informationen:
“Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit...”
Zusätzliche Informationen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Frist, zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 23.10.2023
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-02-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1891099.81 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ed. Züblin AG, Bereich Bayreuth
Nationale Registrierungsnummer: DE14783723
Postanschrift: An der Autobahn 8
Postleitzahl: 95512
Postort: Neudrossenfeld
Region: Kulmbach🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: elke.gehauf@zueblin.de📧
Telefon: +49 92036898-217📞
“Das Beschaffungsamt führt das Vergabeverfahren im Auftrag
des folgenden Auftraggebers durch:
Kommunalbetriebe Neustadt GmbH
Dieselstraße 5
96465 Neustadt bei Coburg”
Das Beschaffungsamt führt das Vergabeverfahren im Auftrag
des folgenden Auftraggebers durch:
Kommunalbetriebe Neustadt GmbH
Dieselstraße 5
96465 Neustadt bei Coburg
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2024/S 027-079792 (2024-02-06)