ZV - Kommunalbetriebe Neustadt GmbH - Wohnbebauung Märchenpark - Rohbauarbeiteiten, einschl. Tiefbau

Kommunalbetriebe Neustadt GmbH

Rohbauarbeiteiten, einschl. Tiefbau

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-27 Auftragsbekanntmachung
2023-11-02 Auftragsbekanntmachung
2024-02-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ZV - Kommunalbetriebe Neustadt GmbH - Wohnbebauung Märchenpark - Rohbauarbeiteiten, einschl. Tiefbau
Referenznummer: 1200-0452-2023/001375
Kurze Beschreibung: Rohbauarbeiteiten, einschl. Tiefbau
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
- 4-geschossige Gebäude teilunterkellert , L-förmigen Grundriss\n- beide Gebäudeteile mit Schenkellängen von 31,70 m und 30,615 m, laufen in einem stumpfen\n Winkel zusammen\n- im Schnittpunkt der Gebäudeachsen befindet sich das Treppenhaus mit Aufzug\n- vertikale Erschließung der Wohnungen in den Obergeschossen über angeordnete Laubengänge\n- Errichtung in Massivbauweise (KS-Mauerwerk)\n- Geschoss-,Loggien und Laubengangdecken als Filigrandecken in Stahlbeton\n- eine Gebäudehälfte ist unterkellert, Kelleraußenwände als Stahlbeton-Halbfertigteile,\n tragende Wände als Kalksandstein, Abdichtung des Kellergeschosses gegen drückendes\n Wasser, Lastfall W 2.1-E\n- Gründung über einer elastisch gebetteten WU-Stahlbetonbodenplatte, Stärke 50 cm auf Schottertragschicht
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:selbst# Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.\n\nFrist, zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 23.10.2023
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen 📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Unter dem Bewertungskriterium "Nachhaltigkeit und Ressourcen" soll der schonende Ressourceneinsatz bei der Bauleistung bewertet werden. Die betrifft Material (Nachweis der Ökobilanz bei der Herstellung der verwendeten Baustoffe (EPD, Verwendung von Recyclingmaterial, Einsatz erneuerbarer Energien), Transport (Nachweis kurzer Liefer- und Transportwege bis zur Baustelle zur Verringerung von C02-Emission, Ressourcenschonender An- und Abfahrtfahrt der Mitarbeiter zur Baustelle, z.B. mit Sammeltransporter oder Verwendung von Fahrzeugen mit Antrieb aus erneuerbaren Energien) und Organisation (Nachweis der Wiederverwendung von Hilfsbaustoffen, wie z.B. Schaltafeln, Holzbauteile, Befestigungsmaterialien und ähnliches, Bewertung von Maßnahmen zur Mülltrennung und Beseitigung auf der Baustelle)
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Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Postanschrift: Dieselstr. 5
Postleitzahl: 96465
Stadt: Neustadt bei Coburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Coburg, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-18 📅
Datum des Endes: 2025-06-01 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Preis
Preis (Gewichtung): 90.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Coburg - Beschaffungsamt\nSteingasse 18\n96450 Coburg\nDeutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine Personen zugelassen (auch keine Bieter oder deren\nBevollmächtigte)
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2023-11-02 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Coburg - Beschaffungsamt\nSteingasse 18\n96450 Coburg\nDeutschland
Zusätzliche Informationen: keine Personen zugelassen (auch keine Bieter oder deren\nBevollmächtigte)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die\nWirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der\nZuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht\nfür Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche\nEinzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis\nnicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den\nWettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kommunalbetriebe Neustadt GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE812163475
Postanschrift: Dieselstraße 5
Postleitzahl: 96465
Postort: Neustadt bei Coburg
Region: Coburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de 📧
Telefon: +49 9561893155 📞
Fax: +49 95618963155 📠
URL: https://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a82f7c33f-d19bde29b6fc20f 🌏
Teilnahme-URL: https://www.tender24.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Das Beschaffungsamt führt das Vergabeverfahren im Auftrag\ndes folgenden Auftraggebers durch:\nKommunalbetriebe Neustadt GmbH\nDieselstraße 5\n96465 Neustadt bei Coburg
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:0981531277
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen\n\nGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit\n-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,\n-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.\n§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.\nGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\nDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\nGemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.\n\nGemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.\n\nGemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Neue Angebotsfrist, Änderungen aufgrund Umstellung auf eForms
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 592045-2023
Quelle: OJS 2023/S 209-660951 (2023-10-27)
Auftragsbekanntmachung (2023-11-02)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2023-11-14 10:00:00 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://tender24.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-7001
Andere zusätzliche Informationen
Neue Angebotsfrist, Änderungen aufgrund Umstellung auf eForms
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e8b7fd8e-f7bf-447b-bf38-6bbc3de7ea39-01
Quelle: OJS 2023/S 212-671217 (2023-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1891099.81 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
- 4-geschossige Gebäude teilunterkellert , L-förmigen Grundriss - beide Gebäudeteile mit Schenkellängen von 31,70 m und 30,615 m, laufen in einem stumpfen Winkel zusammen - im Schnittpunkt der Gebäudeachsen befindet sich das Treppenhaus mit Aufzug - vertikale Erschließung der Wohnungen in den Obergeschossen über angeordnete Laubengänge - Errichtung in Massivbauweise (KS-Mauerwerk) - Geschoss-,Loggien und Laubengangdecken als Filigrandecken in Stahlbeton - eine Gebäudehälfte ist unterkellert, Kelleraußenwände als Stahlbeton-Halbfertigteile, tragende Wände als Kalksandstein, Abdichtung des Kellergeschosses gegen drückendes Wasser, Lastfall W 2.1-E - Gründung über einer elastisch gebetteten WU-Stahlbetonbodenplatte, Stärke 50 cm auf Schottertragschicht
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Zusätzliche Informationen:
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Frist, zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 23.10.2023
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Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-02-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1891099.81 EUR 💰
Leiter der anbietenden Partei
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ed. Züblin AG, Bereich Bayreuth
Nationale Registrierungsnummer: DE14783723
Postanschrift: An der Autobahn 8
Postleitzahl: 95512
Postort: Neudrossenfeld
Region: Kulmbach 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: elke.gehauf@zueblin.de 📧
Telefon: +49 92036898-217 📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Österreich 🇦🇹
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 671217-2023

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Das Beschaffungsamt führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Kommunalbetriebe Neustadt GmbH Dieselstraße 5 96465 Neustadt bei Coburg
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 027-079792 (2024-02-06)