Auftragsbekanntmachung (2023-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Dampfsterilisatoren in MEDINOS Kliniken Landkreis Sonneberg
Referenznummer: 1200-0452-2023/001537
Kurze Beschreibung:
“Dampfsterilisatoren”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1. Vorstellung des Auftraggebers\nDer REGIOMED Konzern ist der erste bundeslandübergreifende Klinikverbund und besteht aktuell aus fünf Akutkliniken an...”
Beschreibung der Beschaffung
1. Vorstellung des Auftraggebers\nDer REGIOMED Konzern ist der erste bundeslandübergreifende Klinikverbund und besteht aktuell aus fünf Akutkliniken an sechs Standorten in Oberfranken und Südthüringen, 17 medizinischen Versorgungszentren, einer Servicegesellschaft, dem bodengebundenen Rettungsdienst im Landkreis Sonneberg, Hildburghausen und Eisfeld, drei Seniorenzentren, einer Kurzzeitpflegeeinrichtung und zwei Heimen für psychisch betroffene Menschen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. \nDie Akutkliniken mit über 1360 stationären Betten befinden sich in Sonneberg, Neuhaus am Rennweg, Hildburghausen, Neustadt bei Coburg, Coburg und Lichtenfels.\n\nDer Klinikverbund versorgt mit rund 5.400 Mitarbeitern pro Jahr mehr als 67.000 stationäre und 85.000 ambulante Patientinnen und Patienten. Mehr als 2.300 Neugeborene erblicken jedes Jahr in den Kliniken das Licht der Welt. \nIn den Seniorenzentren in Eisfeld, Hildburghausen und Sonneberg sowie in den Wohnheimen in Eisfeld und Lindenau sind über 530 Pflegebetten vorhanden.\nDer Rettungsdienst in Sonneberg, Neuhaus, Hildburghausen, Eisfeld und Schalkau leistet mehr als 24.000 Einsätze pro Jahr.\n\n2. Gegenstand des Vergabeverfahrens\n\nGegenstand des zu vergebenden Auftrages ist der Austausch - Demontage und Entsorgung Altgerät - der vorhandenen Dampfsterilisatoren Baujahr 2007 verbunden mit einer Ausweitung der Kapazität - Lieferung und Leistung - von 6 StE auf 8 StE (Sterilguteinheiten) für die MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg in Thüringen.\n\nEin abgestimmtes Vorgehen ist zwingend erforderlich, damit ggf. auch Anpassungen in den bestimmten Bereichen rechtzeitig vorgenommen werden können.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.\nDas Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.\n\nFrist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 20.11.2023
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Ort der Leistung: Sonneberg🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abdeckung der Forderungen aus dem LV
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebskosten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wartungskosten
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18b19f1bd00-2568f5b5f921204e”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361573321276📞
Fax: +49 361573321059 📠
URL: http://www.thueringen.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361573321276📞
Fax: +49 361573321059 📠
URL: http://www.thueringen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen\n\nGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen\n\nGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit\n-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,\n-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.\n§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.\nGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\nDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\nGemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.\n\nGemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.\n\nGemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 209-660390 (2023-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-14) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1. Vorstellung des Auftraggebers
Der REGIOMED Konzern ist der erste bundeslandübergreifende Klinikverbund und besteht aktuell aus fünf Akutkliniken an sechs...”
Beschreibung der Beschaffung
1. Vorstellung des Auftraggebers
Der REGIOMED Konzern ist der erste bundeslandübergreifende Klinikverbund und besteht aktuell aus fünf Akutkliniken an sechs Standorten in Oberfranken und Südthüringen, 17 medizinischen Versorgungszentren, einer Servicegesellschaft, dem bodengebundenen Rettungsdienst im Landkreis Sonneberg, Hildburghausen und Eisfeld, drei Seniorenzentren, einer Kurzzeitpflegeeinrichtung und zwei Heimen für psychisch betroffene Menschen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft.
Die Akutkliniken mit über 1360 stationären Betten befinden sich in Sonneberg, Neuhaus am Rennweg, Hildburghausen, Neustadt bei Coburg, Coburg und Lichtenfels.
Der Klinikverbund versorgt mit rund 5.400 Mitarbeitern pro Jahr mehr als 67.000 stationäre und 85.000 ambulante Patientinnen und Patienten. Mehr als 2.300 Neugeborene erblicken jedes Jahr in den Kliniken das Licht der Welt.
In den Seniorenzentren in Eisfeld, Hildburghausen und Sonneberg sowie in den Wohnheimen in Eisfeld und Lindenau sind über 530 Pflegebetten vorhanden.
Der Rettungsdienst in Sonneberg, Neuhaus, Hildburghausen, Eisfeld und Schalkau leistet mehr als 24.000 Einsätze pro Jahr.
2. Gegenstand des Vergabeverfahrens
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist der Austausch - Demontage und Entsorgung Altgerät - der vorhandenen Dampfsterilisatoren Baujahr 2007 verbunden mit einer Ausweitung der Kapazität - Lieferung und Leistung - von 6 StE auf 8 StE (Sterilguteinheiten) für die MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg in Thüringen.
Ein abgestimmtes Vorgehen ist zwingend erforderlich, damit ggf. auch Anpassungen in den bestimmten Bereichen rechtzeitig vorgenommen werden können.
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Zusätzliche Informationen:
“Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit...”
Zusätzliche Informationen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 20.11.2023
Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: REGIOMED-KLINIKEN GmbH (Sitz der Gesellschaft)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: t:0361573321276
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Nationale Registrierungsnummer: t:0361573321276
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2024/S 094-286711 (2024-05-14)