Seit 2023 ist das BAFA für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zuständig. Das BAFA veranstaltet eine Hybrid-Konferenz (2-Tagesveranstaltung) mit Praxisworkshops zu den Lieferketten. Die Veranstaltung richtet sich an ein Fachpublikum aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung sowie Verbraucherschutzorganisationen und NGO aus dem Bereich Lieferketten, aber auch interessierte Einzelpersonen können sich zur Teilnahme anmelden. In der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden die Einzelleistungen, die zur Durchführung der Konferenz benötigt werden, definiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1. Informationstag Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Reference number: Z23 / LPR - 1. LKSG-Infotag
Kurze Beschreibung:
“Seit 2023 ist das BAFA für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zuständig. Das BAFA veranstaltet eine Hybrid-Konferenz (2-Tagesveranstaltung) mit...”
Kurze Beschreibung
Seit 2023 ist das BAFA für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zuständig. Das BAFA veranstaltet eine Hybrid-Konferenz (2-Tagesveranstaltung) mit
Praxisworkshops zu den Lieferketten. Die Veranstaltung richtet sich an ein Fachpublikum aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung sowie
Verbraucherschutzorganisationen und NGO aus dem Bereich Lieferketten, aber auch interessierte Einzelpersonen können sich zur Teilnahme anmelden. In der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden die Einzelleistungen, die zur Durchführung der Konferenz benötigt werden, definiert.
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Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1.Seit 2023 ist das BAFA für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zuständig. Das BAFA veranstaltet eine Hybrid-Konferenz (2-Tagesveranstaltung) mit...”
Beschreibung der Beschaffung
1.Seit 2023 ist das BAFA für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zuständig. Das BAFA veranstaltet eine Hybrid-Konferenz (2-Tagesveranstaltung) mit
Praxisworkshops zu den Lieferketten. Die Veranstaltung richtet sich an ein Fachpublikum aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung sowie
Verbraucherschutzorganisationen und NGO aus dem Bereich Lieferketten, aber auch interessierte Einzelpersonen können sich zur Teilnahme anmelden. In der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden die Einzelleistungen, die zur Durchführung der Konferenz benötigt werden, definiert.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-10 📅
Datum des Endes: 2024-12-13 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
“siehe Anlagen” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Anlagen”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Nationale Registrierungsnummer: DE811841332
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de📧
Telefon: +49 6196 9082422📞
URL: http://www.bafa.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministry or any other national or federal authority
Haupttätigkeit
General public services
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=627685🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Kaiser Friedrich Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 3499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten
der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten
der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des §
160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammerleitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interessean dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 063-185314 (2024-03-26)
Auftragsbekanntmachung (2024-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Quelle: OJS 2024/S 073-217637 (2024-04-11)