Das unter Denkmalschutz stehende alte Zollgebäude steht zurzeit leer und soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hierfür ist der Neubau eines Erschließungsbauwerkes für die barrierefreie Nutzung des Gebäudes und die Grundsanierung des Bestandsgebäudes notwendig. Die ausgeschriebene Planungsleistung beinhaltet die Sanierung und den Neubau des Erschließungsbauwerkes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 10-14-24-089, Sanierung ehem. Zollamt Pinneberg, Planungsleistung Tragwerksplanung
Reference number: 10-14-24-089
Kurze Beschreibung:
“Das unter Denkmalschutz stehende alte Zollgebäude steht zurzeit leer und soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hierfür ist der Neubau eines...”
Kurze Beschreibung
Das unter Denkmalschutz stehende alte Zollgebäude steht zurzeit leer und soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hierfür ist der Neubau eines Erschließungsbauwerkes für die barrierefreie Nutzung des Gebäudes und die Grundsanierung des Bestandsgebäudes notwendig. Die ausgeschriebene Planungsleistung beinhaltet die Sanierung und den Neubau des Erschließungsbauwerkes.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das ehemalige "Zollamt Pinneberg" befindet sich im innersten Zentrum Pinnebergs in direkter Nachbarschaft zur Landdrostei auf einem 1.489 qm großen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das ehemalige "Zollamt Pinneberg" befindet sich im innersten Zentrum Pinnebergs in direkter Nachbarschaft zur Landdrostei auf einem 1.489 qm großen Grundstück. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein 1954 errichtetes Verwaltungsgebäude. Ursprünglich waren in dem Gebäude das Zollamt mit Schalterraum und drei Dienstwohnungen, später das Zollamt mit Öffentlichkeitsbereich und Büros untergebracht. Der Baukörper verfügt über ein Kellergeschoss mit Technik-, Luftschutz- und Lagerräumen, ein Erdgeschoss als Hochparterre, ein 1. Obergeschoss und ein im Laufe der Nutzungsperiode ausgebautes Dachgeschoss.
Die mittig angeordneten Flure sind schmal geschnitten und die angrenzenden Büros für heutige Verhältnisse sehr kleinteilig. Dies war in der ursprünglichen Nutzung begründet. Der Innenausbau stammt dem Eindruck nach größtenteils noch aus den 1950er Jahren.
Das Gebäude ist aktuell leerstehend, wird fortwährend beheizt und die Gebäudetechnik ist weiterhin in Betrieb. Die Liegenschaft wurde vom Kreis Pinnerberg von der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) gekauft. Am Gebäude ist ein deutlicher Unterhaltungsstau festzustellen.
Das ehemalige "Zollamt Pinneberg" steht heute unter Denkmalschutz. Der Schutzumfang erstreckt sich auf das gesamte Objekt und damit sowohl auf die Außenhaut als auch auf den Innenraum.
Es ist beabsichtigt, eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen durchzuführen. In der ersten Phase werden die Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI beauftragt. Nach Freigabe von weiteren Planungsschritten durch den Kreistag werden die Leistungsphasen 4-6 nachbeauftragt auf der Basis des Angebotes aus dem Ausschreibungsverfahren.
Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
Soweit Unterlagen elektronisch eingereicht werden (müssen), sind dabei die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-15 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Honorarparameter (Gesamthonorar)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Honorarparameter (Stundensätz)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Weiterhin ist die „Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland“ vom Bieter auszufüllen und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Angabe des Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre
- Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Angabe über das Vorliegen einer Insolvenz / Liquidation, ggf. Vorlage rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
- Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindesthöhe: Berufshaftpflicht mind. 1.500.000,00 Euro Personen- und 1.000.000,00 Euro Sachschäden.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Nachweis von mind. 1 nachprüfbaren und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Nachweis von mind. 1 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenz aus den letzten 3 Jahren. Eine Referenz gilt als "vergleichbar", wenn sie äquivalenten Umfangs ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B und HOAI i.V.m. BGB.
Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.
Auf eine...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B und HOAI i.V.m. BGB.
Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.
Auf eine Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet.
Eine Sicherheit für Mängelansprüche wird nicht vereinbart.
“Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die...”
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Es ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Weiterhin ist nur die elektronische Angebotsabgabe über die Deutsche eVergabe zulässig.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: 40d1d7c5-aa5a-4dda-9e19-890951b2c400
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Pinneberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-9884542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 235-736077 (2024-12-02)