Einrichtung eines 10 Gigabit symmetrischen Internetanschlusses für Server im Rechenzentrum der Kreisverwaltung Borken Standort: Kreishaus Borken Burloer Str. 93 46325 Borken
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 10 Gbit - Internetanschluss Kreishaus Borken
Referenznummer: 00.11.99-07584
Kurze Beschreibung:
“Einrichtung eines 10 Gigabit symmetrischen Internetanschlusses für Server im Rechenzentrum der Kreisverwaltung Borken Standort: Kreishaus Borken Burloer...”
Kurze Beschreibung
Einrichtung eines 10 Gigabit symmetrischen Internetanschlusses für Server im Rechenzentrum der Kreisverwaltung Borken Standort: Kreishaus Borken Burloer Str. 93 46325 Borken
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Produkte/Dienstleistungen: Glasfaserverbindungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 223 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“10 Gigabit symmetrischer Internetanschluss für Server im Rechenzentrum der Kreisverwaltung Borken Standort: Kreishaus Borken Burloer Str. 93 46325 Borken ...”
Beschreibung der Beschaffung
10 Gigabit symmetrischer Internetanschluss für Server im Rechenzentrum der Kreisverwaltung Borken Standort: Kreishaus Borken Burloer Str. 93 46325 Borken - 10 Gigabit symmetrischer Internetanschluss für Server im Rechenzentrum der Kreisverwaltung Borken - Inkl. erforderliche Hardware für die Zurverfügungstellung des Internetanschlusses
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-27 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorlage des Formulars 521 bzw. Formular 521 EU (Eigenerklärung Ausschlussgründe) oder Nachweis einer Präqualifizierung Bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorlage des Formulars 521 bzw. Formular 521 EU (Eigenerklärung Ausschlussgründe) oder Nachweis einer Präqualifizierung Bei Bietergemeinschaften sind alle jeweiligen Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter zu benennen (s. a. Formular 531 EU und Nr. 4 Formular 511 EU). Sie müssen insgesamt die Eignungskriterien erfüllen. Wenn Sie beabsichtigen, in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe nach § 47 VgV) in Anspruch zu nehmen, ist das ausgefüllte Formular 534a EU oder 534b EU dem Angebot beizufügen. Bitte beachten Sie, dass das Formular 534b EU vom Eignungsleiher unterschrieben einzureichen ist. Die Formblätter sind erhältlich: Online auf "Vergabe-Westfalen" https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLBRT/dokuments
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe EVB-IT Dienstvertrag nebst Allgemeine Geschäftsbedingungen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLBRT” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht Thaer Str. 9
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 147-455907 (2024-07-26)