Bereits 9 Wellen und zuletzt im Jahr 2019 wurden im Auftrag der BZgA Repräsentativbefragungen zur Jugendsexualität durchgeführt. Die Studienreihe soll 2024 fortgeführt werden. Die Studienreihe wird 2024 mit der 10. Erhebungswelle gemäß dem bisherigen Rhythmus fortgeführt. In den vorangegangenen Wellen wurden bundes-weit repräsentativ Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, deren Eltern sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren face- to- face (CAPI) zu ihrem Sexual- und Verhütungsverhalten sowie zu ihrer Sexualaufklärung befragt; in-time Fragen wurden im computergestützten Selbstinterview (CASI) erfasst. So konnten repräsentative Daten gewonnen werden, inwieweit Jugendliche und junge Erwachsene verhüten, ob sie von den verschiedenen Aufklärungsmaß-nahmen im Bereich Sexualaufklärung erreicht werden und die Informations-angebote nutzen, ob und inwieweit die Angebote und Themen des Auftraggebers im Feld Sexualaufklärung auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Ziel-gruppen (insbesondere Jugendliche, aber auch Eltern und Multiplikatoren) zugeschnitten sind bzw. an welchen Stellen sie u. U. ergänzt werden müssen. Auf der Grundlage der Studienergebnisse wird entschieden, ob die Aufklärungsmaßnahmen des Auftraggebers wie bisher fortgeführt werden oder ob und wie sie geändert und weiterentwickelt werden sollen. Die Studie ist auch aufgrund der Trendvergleiche ein wichtiges Qualitätsinstrument innerhalb des gesetzlichen Auftrages. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-07.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 10. Welle Jugendsexualitätsstudie 2024
Referenznummer: BZgA_RV_52_23
Kurze Beschreibung:
Bereits 9 Wellen und zuletzt im Jahr 2019 wurden im Auftrag der BZgA Repräsentativbefragungen zur Jugendsexualität durchgeführt. Die Studienreihe soll 2024 fortgeführt werden.
Die Studienreihe wird 2024 mit der 10. Erhebungswelle gemäß dem bisherigen Rhythmus fortgeführt. In den vorangegangenen Wellen wurden bundes-weit repräsentativ Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, deren Eltern sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren face- to- face (CAPI) zu ihrem Sexual- und Verhütungsverhalten sowie zu ihrer Sexualaufklärung befragt; in-time Fragen wurden im computergestützten Selbstinterview (CASI) erfasst. So konnten repräsentative Daten gewonnen werden, inwieweit Jugendliche und junge Erwachsene verhüten, ob sie von den verschiedenen Aufklärungsmaß-nahmen im Bereich Sexualaufklärung erreicht werden und die Informations-angebote nutzen, ob und inwieweit die Angebote und Themen des Auftraggebers im Feld Sexualaufklärung auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Ziel-gruppen (insbesondere Jugendliche, aber auch Eltern und Multiplikatoren) zugeschnitten sind bzw. an welchen Stellen sie u. U. ergänzt werden müssen. Auf der Grundlage der Studienergebnisse wird entschieden, ob die Aufklärungsmaßnahmen des Auftraggebers wie bisher fortgeführt werden oder ob und wie sie geändert und weiterentwickelt werden sollen. Die Studie ist auch aufgrund der Trendvergleiche ein wichtiges Qualitätsinstrument innerhalb des gesetzlichen Auftrages.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Bereits 9 Wellen und zuletzt im Jahr 2019 wurden im Auftrag der BZgA Repräsentativbefragungen zur Jugendsexualität durchgeführt. Die Studienreihe soll 2024 fortgeführt werden.
Die Studienreihe wird 2024 mit der 10. Erhebungswelle gemäß dem bisherigen Rhythmus fortgeführt. In den vorangegangenen Wellen wurden bundes-weit repräsentativ Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, deren Eltern sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren face- to- face (CAPI) zu ihrem Sexual- und Verhütungsverhalten sowie zu ihrer Sexualaufklärung befragt; in-time Fragen wurden im computergestützten Selbstinterview (CASI) erfasst. So konnten repräsentative Daten gewonnen werden, inwieweit Jugendliche und junge Erwachsene verhüten, ob sie von den verschiedenen Aufklärungsmaß-nahmen im Bereich Sexualaufklärung erreicht werden und die Informations-angebote nutzen, ob und inwieweit die Angebote und Themen des Auftraggebers im Feld Sexualaufklärung auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Ziel-gruppen (insbesondere Jugendliche, aber auch Eltern und Multiplikatoren) zugeschnitten sind bzw. an welchen Stellen sie u. U. ergänzt werden müssen. Auf der Grundlage der Studienergebnisse wird entschieden, ob die Aufklärungsmaßnahmen des Auftraggebers wie bisher fortgeführt werden oder ob und wie sie geändert und weiterentwickelt werden sollen. Die Studie ist auch aufgrund der Trendvergleiche ein wichtiges Qualitätsinstrument innerhalb des gesetzlichen Auftrages.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: BZgA_RV_52_23
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Hauptsächlich elektronische Übermittlung von
Unterlagen; Verwendung von umweltfreundlichem Papier, bei sonstigen
Unterlagen zwingend
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 10 Monate Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Gewichtung wird in den Beschaffungsunterlagen angegeben.
Kriterium:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-09 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-09 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-04-09 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist im Rahmen von § 56 VgV möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
4.Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, die Historie und die
Philosophie des Unternehmens, max. zwei DIN A4 Seiten.
5.Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Begründung weshalb keine Eintragungspflicht besteht.
4.Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, die Historie und die
Philosophie des Unternehmens, max. zwei DIN A4 Seiten.
5.Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Begründung weshalb keine Eintragungspflicht besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
6. Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
7. Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Mindestanforderungen:
Zu 6:
Der Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss insgesamt mindestens 800.000 EUR (netto) betragen.
Mindestanforderungen:
Zu 7:
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden mindestens betragen: 1.000.000 €.
6. Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
7. Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Mindestanforderungen:
Zu 6:
Der Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss insgesamt mindestens 800.000 EUR (netto) betragen.
Mindestanforderungen:
Zu 7:
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden mindestens betragen: 1.000.000 €.
Technische und berufliche Fähigkeiten
8. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten fünf Jahre keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern oder Verbänden aus der Tabak-, Cannabis-, Pharma- und Alkoholindustrie unterhalten hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten und während dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird.
9. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von geeigneten Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) über früher ausgeführte abgeschlossene Aufträge, die die nachfolgende Mindestanforderung erfüllt und mit Angabe
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail; Funktionspostfach ausreichend)),
• der Bezeichnung des Projektes,
• des Projektzeitraums und
• des Projektinhalts.
Geeignet ist eine Referenz, wenn es sich um ein Projekt zur Durchführung von bevölkerungsrepräsentativen Befragungen (inkl. einzelner Bevölkerungssegmente) im Bereich sexueller und reproduktiver Gesundheit (hier v.a. Sexual- und Verhütungsverhalten) mit Jugendlichen als Adressaten und einer erbrachten Mindestprojektdauer von 30 Monaten handelt.
Mindestanforderungen:
Zu 9:
Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen einzureichen.
10. Profile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen
Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Folgende Profile sind hierbei zu besetzen: Projektleitung sowie Vertretung der Projektleitung. Für die Projektleitung und deren Vertretung ist jeweils ein Qualifikationsprofil einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen.
Die nachfolgenden Anforderungen an Qualifikation und Erfahrung sind als Mindestanforderungen für die Projektleitung und die Vertretung der Projektleitung zu verstehen.
a) Projektleitung:
Qualifikation:
• einen Universitäts- oder Hochschulabschluss aus dem Bereich Geistes- oder Sozialwissenschaften (Soziologie, Psychologie, Medizin, Public Health etc.)
• Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER)
Erfahrung:
Erfahrung in der entsprechenden Rolle (als Projektleitung) mit der Durchführung von vergleichbaren Projekten und mit sozialwissenschaftlicher Forschungsmethodik
nachgewiesen anhand von min. 2 Referenzen zu abgeschlossenen Projekten mit einer Projektdauer von mindestens 24 Monaten aus den letzten drei Jahren unter Angabe
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail; Funktionspostfach ausreichend),
• der Bezeichnung des Projektes,
• des Projektzeitraums und
• des Projektinhalts.
Hinweis: Die Erfahrungen müssen jeweils mindestens einmal belegt werden. Eine Referenz kann auch mehrere Erfahrungen belegen.
b) Vertretung der Projektleitung:
Qualifikation:
• einen Universitäts- oder Hochschulabschluss aus dem Bereich Geistes- oder Sozialwissenschaften (Soziologie, Psychologie, Medizin, Public Health etc.)
• Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER)
Erfahrung:
Erfahrung in der entsprechenden Rolle (als Vertretung der Projektleitung) mit der Durchführung von vergleichbaren Projekten und mit sozialwissenschaftlicher Forschungsmethodik
nachgewiesen anhand von min. 2 Referenzen zu abgeschlossenen Projekten mit einer Projektdauer von mindestens 24 Monaten aus den letzten drei Jahren unter Angabe
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail; Funktionspostfach ausreichend),
• der Bezeichnung des Projektes,
• des Projektzeitraums und
• des Projektinhalts.
Hinweis: Die Erfahrungen müssen jeweils mindestens einmal belegt werden. Eine Referenz kann auch mehrere Erfahrungen belegen.
11. Erklärung zu der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt in den letzten 3 Jahren
Mindestanforderungen:
Zu 11:
Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren beträgt insgesamt mindestens 10.
8. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten fünf Jahre keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern oder Verbänden aus der Tabak-, Cannabis-, Pharma- und Alkoholindustrie unterhalten hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten und während dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird.
9. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von geeigneten Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) über früher ausgeführte abgeschlossene Aufträge, die die nachfolgende Mindestanforderung erfüllt und mit Angabe
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail; Funktionspostfach ausreichend)),
• der Bezeichnung des Projektes,
• des Projektzeitraums und
• des Projektinhalts.
Geeignet ist eine Referenz, wenn es sich um ein Projekt zur Durchführung von bevölkerungsrepräsentativen Befragungen (inkl. einzelner Bevölkerungssegmente) im Bereich sexueller und reproduktiver Gesundheit (hier v.a. Sexual- und Verhütungsverhalten) mit Jugendlichen als Adressaten und einer erbrachten Mindestprojektdauer von 30 Monaten handelt.
Mindestanforderungen:
Zu 9:
Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen einzureichen.
10. Profile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen
Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Folgende Profile sind hierbei zu besetzen: Projektleitung sowie Vertretung der Projektleitung. Für die Projektleitung und deren Vertretung ist jeweils ein Qualifikationsprofil einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen.
Die nachfolgenden Anforderungen an Qualifikation und Erfahrung sind als Mindestanforderungen für die Projektleitung und die Vertretung der Projektleitung zu verstehen.
a) Projektleitung:
Qualifikation:
• einen Universitäts- oder Hochschulabschluss aus dem Bereich Geistes- oder Sozialwissenschaften (Soziologie, Psychologie, Medizin, Public Health etc.)
• Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER)
Erfahrung:
Erfahrung in der entsprechenden Rolle (als Projektleitung) mit der Durchführung von vergleichbaren Projekten und mit sozialwissenschaftlicher Forschungsmethodik
nachgewiesen anhand von min. 2 Referenzen zu abgeschlossenen Projekten mit einer Projektdauer von mindestens 24 Monaten aus den letzten drei Jahren unter Angabe
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail; Funktionspostfach ausreichend),
• der Bezeichnung des Projektes,
• des Projektzeitraums und
• des Projektinhalts.
Hinweis: Die Erfahrungen müssen jeweils mindestens einmal belegt werden. Eine Referenz kann auch mehrere Erfahrungen belegen.
b) Vertretung der Projektleitung:
Qualifikation:
• einen Universitäts- oder Hochschulabschluss aus dem Bereich Geistes- oder Sozialwissenschaften (Soziologie, Psychologie, Medizin, Public Health etc.)
• Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER)
Erfahrung:
Erfahrung in der entsprechenden Rolle (als Vertretung der Projektleitung) mit der Durchführung von vergleichbaren Projekten und mit sozialwissenschaftlicher Forschungsmethodik
nachgewiesen anhand von min. 2 Referenzen zu abgeschlossenen Projekten mit einer Projektdauer von mindestens 24 Monaten aus den letzten drei Jahren unter Angabe
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail; Funktionspostfach ausreichend),
• der Bezeichnung des Projektes,
• des Projektzeitraums und
• des Projektinhalts.
Hinweis: Die Erfahrungen müssen jeweils mindestens einmal belegt werden. Eine Referenz kann auch mehrere Erfahrungen belegen.
11. Erklärung zu der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt in den letzten 3 Jahren
Mindestanforderungen:
Zu 11:
Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren beträgt insgesamt mindestens 10.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: s. Leistungsbeschreibung
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG
3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG
3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Nationale Registrierungsnummer: 991-00144-10
Postleitzahl: 50825
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bho-legal.com📧
Telefon: 000📞
Adresse des Käuferprofils: https://www.bzga.de/service/vergabeverfahren/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=596252🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter
gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags
wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter
gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags
wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 049-144213 (2024-03-07)
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-10+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 759e2e4c-fa7a-41e1-aba5-0c178c27518e-03
Quelle: OJS 2024/S 051-148348 (2024-03-10)