Das Hafenareal in Kassel profitiert hinsichtlich seiner Nutzungsmöglichkeiten bislang weder von seiner Nähe zur Fulda und der stadträumlich interessanten Hafensituation noch von der landschaftlichen Umgebung. Zur Aktivierung der Potenziale für eine Neuentwicklung und Revitalisierung des Hafenareals besteht erheblicher städtebaulicher Handlungsbedarf. Das Hafenareal besitzt wegen dominanter gewerblicher und großflächiger Nutzungen und Gebäudestrukturen gegenwärtig keine stadträumlich wirksame Attraktivität und Ausstrahlung. Die kaum vorhandene Zugänglichkeit zum Hafen und zur Fulda verstärken dies. Erfreulicherweise bekunden die im Wettbewerbsgebiet gelegenen großen Grundstückseigentümer Veränderungswillen hinsichtlich Nutzung und baulicher Entwicklung auf ihren Grundstücken. Durch den Wettbewerb soll diese Entwicklungsbereitschaft eine qualifizierte Basis erhalten. Das Wettbewerbsgebiet hat eine Größe von ca. 11,0 ha. Davon sind als Ideenteil ca. 1,7 ha private Grünfläche mit integrierten nautischen Nutzungen zu gestalten. Ziel des Realisierungswettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulich dichten Quartiers und dessen zukunftsfähige Erschließung unter Berücksichtigung rahmengebender Belange wie z. B. des Denkmalschutzes oder Klimaschutz- und Klimaanpassungserfordernissen. Das 2-stufige Verfahren dient der Kommunikation und dem Austausch zwischen unterschiedlichen Experten, der Eigentümerschaft, der Bürgerschaft und möglichen Investoren. Dadurch soll auch der Eigentümerschaft ohne Planerwissen verdeutlicht werden, welche positiven Entwicklungen im Städtebau sowie im Hochbau an diesem Standort möglich sind. Mit dem Wettbewerb sollen Lösungen entwickelt werden, die der Erwartungshaltung auf unterschiedlichen Akteursebenen (Stadt und Eigentümer) gerecht werden. Der Wettbewerb soll zudem eine verbindliche Kooperationsbasis zwischen Stadt und Eigentümerschaft schaffen, damit diese sich verlässlich und maßgeblich an der Entwicklung des Gebiets beteiligen kann. Mit einer qualifizierten Entwicklung des Hafenareals soll zudem die bereits begonnene Transformation des benachbarten "Koop-Quartiers" unterstützt und die hier im Werden befindliche Aufwertung des Quartiers auch auf den Bereich rund um das Hafenbecken fortgeführt werden. Durch das Verfahren entsteht also die Grundlage für eine künftige mögliche Bebauung, die durch das sich nahtlos anschließende Bauleitplanverfahren planungsrechtlich gesichert werden soll. Diese Bauleitplanung sowie ein Gestaltungshandbuch sind das Auftragsversprechen, dass sich durch den offenen städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb und das nachgeschaltete Verhandlungsverfahren ergibt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 122024_KHA
Referenznummer: 122024_KHA_Offener Wettbewerb
Kurze Beschreibung:
“Das Hafenareal in Kassel profitiert hinsichtlich seiner Nutzungsmöglichkeiten bislang weder von seiner Nähe zur Fulda und der stadträumlich interessanten...”
Kurze Beschreibung
Das Hafenareal in Kassel profitiert hinsichtlich seiner Nutzungsmöglichkeiten bislang weder von seiner Nähe zur Fulda und der stadträumlich interessanten Hafensituation noch von der landschaftlichen Umgebung. Zur Aktivierung der Potenziale für eine Neuentwicklung und Revitalisierung des Hafenareals besteht erheblicher städtebaulicher Handlungsbedarf. Das Hafenareal besitzt wegen dominanter gewerblicher und großflächiger Nutzungen und Gebäudestrukturen gegenwärtig keine stadträumlich wirksame Attraktivität und Ausstrahlung. Die kaum vorhandene Zugänglichkeit zum Hafen und zur Fulda verstärken dies. Erfreulicherweise bekunden die im Wettbewerbsgebiet gelegenen großen Grundstückseigentümer Veränderungswillen hinsichtlich Nutzung und baulicher Entwicklung auf ihren Grundstücken. Durch den Wettbewerb soll diese Entwicklungsbereitschaft eine qualifizierte Basis erhalten. Das Wettbewerbsgebiet hat eine Größe von ca. 11,0 ha. Davon sind als Ideenteil ca. 1,7 ha private Grünfläche mit integrierten nautischen Nutzungen zu gestalten. Ziel des Realisierungswettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulich dichten Quartiers und dessen zukunftsfähige Erschließung unter Berücksichtigung rahmengebender Belange wie z. B. des Denkmalschutzes oder Klimaschutz- und Klimaanpassungserfordernissen. Das 2-stufige Verfahren dient der Kommunikation und dem Austausch zwischen unterschiedlichen Experten, der Eigentümerschaft, der Bürgerschaft und möglichen Investoren. Dadurch soll auch der Eigentümerschaft ohne Planerwissen verdeutlicht werden, welche positiven Entwicklungen im Städtebau sowie im Hochbau an diesem Standort möglich sind. Mit dem Wettbewerb sollen Lösungen entwickelt werden, die der Erwartungshaltung auf unterschiedlichen Akteursebenen (Stadt und Eigentümer) gerecht werden. Der Wettbewerb soll zudem eine verbindliche Kooperationsbasis zwischen Stadt und Eigentümerschaft schaffen, damit diese sich verlässlich und maßgeblich an der Entwicklung des Gebiets beteiligen kann. Mit einer qualifizierten Entwicklung des Hafenareals soll zudem die bereits begonnene Transformation des benachbarten "Koop-Quartiers" unterstützt und die hier im Werden befindliche Aufwertung des Quartiers auch auf den Bereich rund um das Hafenbecken fortgeführt werden. Durch das Verfahren entsteht also die Grundlage für eine künftige mögliche Bebauung, die durch das sich nahtlos anschließende Bauleitplanverfahren planungsrechtlich gesichert werden soll. Diese Bauleitplanung sowie ein Gestaltungshandbuch sind das Auftragsversprechen, dass sich durch den offenen städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb und das nachgeschaltete Verhandlungsverfahren ergibt.
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Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 122024_KHA_Offener Wettbewerb
Beschreibung der Beschaffung:
“Eignungsnachweise im Verhandlungsverfahren: Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden: ...”
Beschreibung der Beschaffung
Eignungsnachweise im Verhandlungsverfahren: Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden: 1_Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, mindestens jedoch die formlose Erklärung eines Versicherers, über folgende Deckungssummen im Auftragsfall: mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (2-fach maximiert). 2_Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern (Architekt/Stadtplaner) und 2 technischen Mitarbeitern (Landschaftsarchitekt) mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation. 3_Nachweis Bebauungsplan §§ 19 und 21 HOAI 2021: Nachweis von min. 2 in den letzten 10 Jahren durchgeführten Bebauungsplanverfahren (Lph 1-3). 4_Benennung Verkehrsplaner: Benennung des Verkehrsplaners mit dem im Auftragsfall zusammengerabeitet werden soll (Aus Wettbewerbsgründen darf ein Verkehrsplaner nur Mitglied einer Bieterkonstellation im Verhandlungsverfahren sein). 5_Erklärung zur Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters. Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Nimmt der Bieter im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zuschlagskriterien Die Verhandlungsgespräche werden gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 mit den 3-5 Preisträgern durchgeführt. Für die Bewertung der überarbeiteten Entwürfe und der Bieterpräsentationen auf Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien wird eine Bewertungskommission gebildet, die in ihrer personellen Zusammensetzung dem Preisgericht des vorangestellten Wettbewerbs entspricht. Die Arbeitsweise des Gremiums orientiert sich an der Arbeitsweise eines Preisgericht im Wettbewerbsverfahren. Die Bieter verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung. Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein: 1. Bewertung Entwurf 50 % 2. Auftragsbezogene Zusammenstellung des Planungsteams 15 % 3. Organigramm + Schlüsselpersonal 15 % 4. Projektorganisation 15 % 5. Honorarangebot 5 %. Beauftragung: Bei der Umsetzung des ausgewählten Entwurfs wird einer der Bieter unter Berücksichtigung der Bewertung auf Grundlage der Zuschlagskriterien mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2021: 1. Fortschreibung städtebaulichen und freiraumplanerisches Konzept des Wettbewerbsentwurfs (informelle Planung) 2. Bebauungsplan Lph 1-3 §§ 19 und 21 HOAI 2021 inkl. Begleitplanungen 3. Gestaltungshandbuch mit Ausarbeitung und Konkretisierung der Vertiefungsbereiche a. Gestaltplanung Öffentlicher Raum inkl. Promenade b. Freiraumplanung beispielhaft für zwei-drei Vertiefungsbereiche c. Erschließung/ Infrastruktur d. Hochbaulicher Vertiefungsbereich einschl. Materialität e. Nutzungsalternativen denkmalgeschützte Bausubstanz f. Stufenplan bezüglich der Realisierungs- und Umsetzungsabschnitte/ -bausteine 4. Optional: Beauftragung Freianlagenplanung Promenade gemäß § 39 ff. HOAI 2021, min. Lph 1-5 Im Falle der weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Das Bearbeitungshonorar (2. Stufe) verbleibt dem Bieter. Die Leistungen sollen im Sinne einer Generalplanung als Ganzes vergeben werden. Dabei steht es dem Bieter frei die Planung als Einzelunternehmen (ggf. mit Nachunternehmen) oder als ARGE zu übernehmen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV wird verwiesen. Die Zuschlagsentscheidung wird im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren getroffen (2. Stufe).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
“Das Verfahren wird in zwei Stufen durchgeführt: 1. STUFE- RPW-Wettbewerb Der Wettbewerb wird als offener, städtebaulicher und freiraumplanerischer...”
Zentrale Elemente des Verfahrens
Das Verfahren wird in zwei Stufen durchgeführt: 1. STUFE- RPW-Wettbewerb Der Wettbewerb wird als offener, städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach den RPW 2013 ausgelobt. Ergebnis des Wettbewerbs ist die Bildung einer Preisgruppe mit 3-5 Bewerbern. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der Bewertung der Entwürfe durch das Preisgericht in der Preisgerichtssitzung unter Wahrung der Anonymität. Das Ergebnis des RPW-Wettbewerbs wird öffentlich ausgestellt. Im Zeitraum der Ausstellung wird eine Bürgerbeteiligung- und eine Eigentümerveranstaltung durchgeführt. 2. STUFE- Verhandlungsverfahren Nach Abschluss des Wettbewerbs wird innerhalb des Verhandlungsverfahrens gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 Vergabeverordnung (VgV) eine Vertiefungs- und Überarbeitungsphase mit den 3-5 Preisträgern des vorangestellten Wettbewerbs durchgeführt. Die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Eigentümerbeteiligung sowie die Empfehlungen des Preisgerichts sind Grundlage für die Weiterentwicklung der Entwürfe. Jeder Bieter erhält dafür ein Bearbeitungshonorar von 21.000 Euro (netto) . Für die Bewertung der überarbeiteten Entwürfe und der Bieterpräsentation auf Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien wird eine Bewertungskommission gebildet, die in ihrer personellen Zusammensetzung dem Preisgericht des vorangestellten Wettbewerbs entspricht. Die Ausloberin stellt die Entwürfe der 2. Stufe öffentlich aus. Die Bieter erklären mit der Bewerbung zum Wettbewerb erklärt, dass sie mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse im Sinne des § 8 (1) RPW einverstanden sind.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-25 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-07 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“§ 56 (2) VgV Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,...”
Zusätzliche Informationen
§ 56 (2) VgV Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. § 56 (4) VgV Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
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Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben ✅
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Bewerbergemeinschaften aus Stadtplanern und/oder Architekten mit Landschaftsarchitekten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Bewerbergemeinschaften aus Stadtplanern und/oder Architekten mit Landschaftsarchitekten (Werden die Teilnahmevoraussetzungen in einem Unternehmen erfüllt so entfällt die Verpflichtung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft). Im Verhandlungsverfahren ist er verbindlich zu benennen. Diese sind Bewerbergemeinschaften aus natürlichen und juristischen Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Sie haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn Sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Stadtplaner, Architekt, Landschaftsarchitekt oder Verkehrsplaner zu führen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EU - "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist, und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen oder wenn der Entwurfsverfasser die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in der RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Die beratende Mitwirkung eines Verkehrsplaners bereits im Wettbewerb wird empfohlen. Teilnahmehindernisse sind in den RPW 2013 §4 (2) beschrieben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Fachliche Anforderungen sowie sonstige Zulassungsvoraussetzungen: Fachliche Anforderungen sowie sonstige Zulassungsvoraussetzungen zum Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Fachliche Anforderungen sowie sonstige Zulassungsvoraussetzungen: Fachliche Anforderungen sowie sonstige Zulassungsvoraussetzungen zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung nach § 4 Abs.1 Satz 2 RPW 2013: - Erklärung über den Bewerberkonstellation - Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 + 124 GWB vorliegen - Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Mitglieds der Bewerberkonstellation durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen - Erklärung Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) - Russlanderklärung - Öffentlichkeitserklärung (Ausstellung der Entwürfe nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens im Sinne des §8 (1)RPW)
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3W5H60” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126-603📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Wettbewerbs- und Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 249-790452 (2024-12-19)