Die Stadt Tornesch als Schulträger beabsichtigt die eigenen Schulen bzw. deren Unterrichtsräume mit interaktiven Touch Displays auszustatten. Es handelt sich um eine Maßnahme im Rahmen der Förderung der Digitalisierung der Schulen in Schleswig-Holstein nach den Richtlinien. Konkret wird ein Auftragnehmer gesucht, der die Lieferung und Aufstellung von interaktiven Displaysystemen mit elektrischer Höhenverstellung und eine Einweisung vornimmt. Zudem wird die Sicherstellung einer Vor-Ort-Garantie und Serviceleistung in deutscher Sprache von 5 Jahren erwartet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-10.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 15-TO-24-202; Beschaffung von 34 interaktiven Displays (an zwei Schulen )
Reference number: 15-TO-24-202
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Tornesch als Schulträger beabsichtigt die eigenen Schulen bzw. deren Unterrichtsräume mit interaktiven Touch Displays auszustatten. Es handelt...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Tornesch als Schulträger beabsichtigt die eigenen Schulen bzw. deren Unterrichtsräume mit interaktiven Touch Displays auszustatten. Es handelt sich um eine Maßnahme im Rahmen der Förderung der Digitalisierung der Schulen in Schleswig-Holstein nach den Richtlinien. Konkret wird ein Auftragnehmer gesucht, der die Lieferung und Aufstellung von interaktiven Displaysystemen mit elektrischer Höhenverstellung und eine Einweisung vornimmt. Zudem wird die Sicherstellung einer Vor-Ort-Garantie und Serviceleistung in deutscher Sprache von 5 Jahren erwartet.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie...”
Beschreibung der Beschaffung
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 07) zusammen mit dem übrigen Angebot ab. Ohne dieses wird Ihr Angebot -ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen und deren Zeitpunkt erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen. Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Es ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Tornesch. Diese wird Vertragspartner.Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte Excel-Datei (xlsx). Sofern Sie das LV ausdrucken und händische Eintragungen machen möchten, steht es auch in PDF-Form zum Ausdrucken zur Verfügung.
Die Leistungsbeschreibung/das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend. Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. EVB-IT Kauf- und Dienstvertrag wird als Muster in den Vergabeunterlagen hinterlegt.
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Ort der Leistung: Pinneberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-09 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeitpunkt , Lieferungs- oder Ausführungsfrist
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst und technische Hilfe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Nachweis über Haftpflichtversicherung
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“keine” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“EVB-IT Kaufvertrag”
“Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig. Es ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen.” Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: 5140d835-6317-4653-b8d0-433961fbeecb
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Pinneberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 199-615638 (2024-10-10)