1531-VF-Spracherkennungslizenzen

BWI GmbH

Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag über den Kauf von Softwarelizenzen (Spracherkennungslizenzen) inkl. Softwarepflegeleistungen sowie Hardware für die Software mit einem Wirtschaftsteilnehmer im Wege eines VgV Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen. Der Vertrag beinhaltet folgende Leistungen: Dauerhafte Überlassung von Lizenzen für 230 Named User Lizenzen, Dienstleistung zur Installation und Konfiguration. Zudem die Softwarepflegeleistungen für die 230 Named User Lizenzen sowie 230 Schnittstellenlizenzen. Zudem Hardware nebst Headset, Fußschalter und Zubehör.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-08-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 1531-VF-Spracherkennungslizenzen
Referenznummer: 1531-VF-Spracherkennungslizenzen
Kurze Beschreibung:
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag über den Kauf von Softwarelizenzen (Spracherkennungslizenzen) inkl. Softwarepflegeleistungen sowie Hardware für die Software mit einem Wirtschaftsteilnehmer im Wege eines VgV Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen. Der Vertrag beinhaltet folgende Leistungen: Dauerhafte Überlassung von Lizenzen für 230 Named User Lizenzen, Dienstleistung zur Installation und Konfiguration. Zudem die Softwarepflegeleistungen für die 230 Named User Lizenzen sowie 230 Schnittstellenlizenzen. Zudem Hardware nebst Headset, Fußschalter und Zubehör.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Spracherkennungssoftwarepaket 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 1.100.787,97 Euro und einer Obergrenze von 1.651.181,00 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren ermittelt.
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Spracherkennungssoftwarepaket 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Dauer: 24 Monate
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Rahmenvertrag wird für eine feste Laufzeit von zwei (2) Jahren abgeschlossen (nachfolgend "Grundlaufzeit" genannt). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung 2-malig in Textform um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt).
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-30 23:59:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-30 23:59:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 56 VgV /§ 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich insbesondere vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise nachzufordern: • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist. • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124, 125 und 126 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. § 123, 124, 125 und 126 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben sowie mit dem Angebot einzureichen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: BWI GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 992-80159-61
Postanschrift: Dachauer Straße 128
Postleitzahl: 80637
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Public Procurement
E-Mail: bwi.fp.publicprocurement@bwi.de 📧
Telefon: +49 22259880 📞
Fax: +49 2225988103368 📠
URL: https://www.bwi.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18b4d1821a4-1b8e6b1402b51971 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 169-521845 (2024-08-28)