Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag über den Kauf von Chipkarten und Produktionsequipment sowie der Überlassung dazugehöriger Software und der Erbringung von Instandhaltungs-, Pflege- und Supportleistungen je Los mit einem Wirtschaftsteilnehmer im Wege eines offenen Vergabeverfahrens zu vergeben. Die Vergabe ist in mehrere Lose aufgeteilt. Aus zeitlichen Gründen wird das Los 1, welches den Kauf von Kartendruckern betrifft, in der Durchführung unter dem Aktenzeichen "1690-CS-Chipkarten und Produktionsequipment-Kartendrucker (Los 1)" vorgezogen und ist Gegenstand dieses Verfahrens. Die weiteren Lose werden zu einem späteren Zeitpunkt unter dem Aktenzeichen "1693-CS-Chipkarten und Produktionsequipment V2.0" ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-03.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1690-CS-Chipkarten und Produktionsequipment-Kartendrucker (Los 1)
Referenznummer: 1690-CS-Chipkarten und Produktionsequipment-Kartendrucker (Los 1)
Kurze Beschreibung:
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag über den Kauf von Chipkarten und Produktionsequipment sowie der Überlassung dazugehöriger Software und der Erbringung von Instandhaltungs-, Pflege- und Supportleistungen je Los mit einem Wirtschaftsteilnehmer im Wege eines offenen Vergabeverfahrens zu vergeben.
Die Vergabe ist in mehrere Lose aufgeteilt.
Aus zeitlichen Gründen wird das Los 1, welches den Kauf von Kartendruckern betrifft, in der Durchführung unter dem Aktenzeichen "1690-CS-Chipkarten und Produktionsequipment-Kartendrucker (Los 1)" vorgezogen und ist Gegenstand dieses Verfahrens.
Die weiteren Lose werden zu einem späteren Zeitpunkt unter dem Aktenzeichen "1693-CS-Chipkarten und Produktionsequipment V2.0" ausgeschrieben.
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag über den Kauf von Chipkarten und Produktionsequipment sowie der Überlassung dazugehöriger Software und der Erbringung von Instandhaltungs-, Pflege- und Supportleistungen je Los mit einem Wirtschaftsteilnehmer im Wege eines offenen Vergabeverfahrens zu vergeben.
Die Vergabe ist in mehrere Lose aufgeteilt.
Aus zeitlichen Gründen wird das Los 1, welches den Kauf von Kartendruckern betrifft, in der Durchführung unter dem Aktenzeichen "1690-CS-Chipkarten und Produktionsequipment-Kartendrucker (Los 1)" vorgezogen und ist Gegenstand dieses Verfahrens.
Die weiteren Lose werden zu einem späteren Zeitpunkt unter dem Aktenzeichen "1693-CS-Chipkarten und Produktionsequipment V2.0" ausgeschrieben.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kartendruckmaschinen📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag über den Kauf von
Chipkarten und Produktionsequipment sowie der Überlassung
dazugehöriger Software und der Erbringung von
Instandhaltungs-, Pflege- und Supportleistungen je Los mit
einem Wirtschaftsteilnehmer im Wege eines offenen
Vergabeverfahrens zu vergeben.
Die Vergabe ist in mehrere Lose aufgeteilt.
Aus zeitlichen Gründen wird das Los 1, welches den Kauf von
Kartendruckern betrifft, in der Durchführung unter dem
Aktenzeichen "1690-CS-Chipkarten und Produktionsequipment-
Kartendrucker (Los 1)" vorgezogen und ist Gegenstand dieses
Verfahrens.
Die weiteren Lose werden zu einem späteren Zeitpunkt unter
dem Aktenzeichen "1693-CS-Chipkarten und
Produktionsequipment V2.0" ausgeschrieben.
Umfang der Vergabe: Siehe die Angabe in dem Rahmenvertrag unter "Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze"
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag über den Kauf von
Chipkarten und Produktionsequipment sowie der Überlassung
dazugehöriger Software und der Erbringung von
Instandhaltungs-, Pflege- und Supportleistungen je Los mit
einem Wirtschaftsteilnehmer im Wege eines offenen
Vergabeverfahrens zu vergeben.
Die Vergabe ist in mehrere Lose aufgeteilt.
Aus zeitlichen Gründen wird das Los 1, welches den Kauf von
Kartendruckern betrifft, in der Durchführung unter dem
Aktenzeichen "1690-CS-Chipkarten und Produktionsequipment-
Kartendrucker (Los 1)" vorgezogen und ist Gegenstand dieses
Verfahrens.
Die weiteren Lose werden zu einem späteren Zeitpunkt unter
dem Aktenzeichen "1693-CS-Chipkarten und
Produktionsequipment V2.0" ausgeschrieben.
Umfang der Vergabe: Siehe die Angabe in dem Rahmenvertrag unter "Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze"
Dauer: 24 Monate
Weitere Informationen zur Verlängerung: Option zur Verlängerung um jeweils zwei mal 12 Monate seitens der BWI GmbH.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: 2x12 Monate Verlängerungsoption
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungspunkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-04 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-04 23:59:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-04 23:59:59 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich insbesondere vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise nachzufordern:
• Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist.
• Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich insbesondere vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise nachzufordern:
• Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist.
• Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen unter dem angegebenen Direktlink
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Vergabeunterlagen unter dem angegebenen Direktlink
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem.
§§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Vergabe ist in mehrere Lose aufgeteilt.
Aus zeitlichen Gründen wird das Los 1, welches den Kauf von Kartendruckern betrifft, in der Durchführung unter dem Aktenzeichen "1690-CS-Chipkarten und Produktionsequipment-Kartendrucker (Los 1)" vorgezogen und ist Gegenstand dieses Verfahrens.
Die weiteren Lose werden zu einem späteren Zeitpunkt unter dem Aktenzeichen "1693-CS-Chipkarten und Produktionsequipment V2.0" ausgeschrieben.
Aus zeitlichen Gründen wird das Los 1, welches den Kauf von Kartendruckern betrifft, in der Durchführung unter dem Aktenzeichen "1690-CS-Chipkarten und Produktionsequipment-Kartendrucker (Los 1)" vorgezogen und ist Gegenstand dieses Verfahrens.
Die weiteren Lose werden zu einem späteren Zeitpunkt unter dem Aktenzeichen "1693-CS-Chipkarten und Produktionsequipment V2.0" ausgeschrieben.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 107-327130 (2024-06-03)
Auftragsbekanntmachung (2024-07-03) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-11 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-11 23:59:59 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-07-11 23:59:59 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-03+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Andere zusätzliche Informationen
Die Frist für den Eingang der Angebote ist verlängert auf den 11.07.2024 um 12 Uhr.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 1610144f-938b-45f2-801e-b6243ac8907b-01
Quelle: OJS 2024/S 129-398864 (2024-07-03)