Die BWI (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über den Bezug von Kommunikationsleistungen im Umfeld "Politische Kommunikation und Interessenvertretung" zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1692-AB-Politische Kommunikation
Referenznummer: 1692-AB-Politische Kommunikation
Kurze Beschreibung:
“Die BWI (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über den Bezug von Kommunikationsleistungen im Umfeld "Politische Kommunikation und...”
Kurze Beschreibung
Die BWI (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über den Bezug von Kommunikationsleistungen im Umfeld "Politische Kommunikation und Interessenvertretung" zu vergeben.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die BWI (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über den Bezug von Kommunikationsleistungen im Umfeld "Politische Kommunikation und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die BWI (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über den Bezug von Kommunikationsleistungen im Umfeld "Politische Kommunikation und Interessenvertretung" in Höhe von 500.000 € im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Public-Affairs-Kampagnen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kampagnen zur Unternehmenspositionierung in politischer Fachöffentlichkeit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung in den Themenfeldern Digital- und Verteidigungspolitik
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsprobe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 55.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-29 15:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-29 23:59:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19072d1859f-3928bea3941fe039”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 186-573575 (2024-09-23)