Auftragsbekanntmachung (2024-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2. BA Schule Schönkirchen - Schlosserarbeiten
Referenznummer: 143/24-33-2-S
Kurze Beschreibung:
“Schlosserarbeiten”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Grund- und Gemeinschaftsschule sowie das Förderzentrum Schönkirchen planen eine Erweiterung auf der Liegenschaft in drei Bauabschnitten im Zeitraum von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Grund- und Gemeinschaftsschule sowie das Förderzentrum Schönkirchen planen eine Erweiterung auf der Liegenschaft in drei Bauabschnitten im Zeitraum von drei Jahren. Der Neubau, Sanierung und die Erweiterung beinhalten drei Bauabschnitte. 1. BA NaWi-Fachklassentrakt 3-geschossig, 2. BA Grundsanierung mit Neueinrichtung der Förderschule 3-geschossig und 3. BA Neubau der Grundschule 2-geschossig.
Im 2. Bauabschnitt werden folgende Gebäudeteile der Gemeinschaftsschule im Augustental saniert:
GemS Bereich 1
GemS Bereich 2
Förderzentrum
Zusätzlich wird ein bestehender Verbindungsgang zwischen den Teilen GemS1 und Förderzentrum abgebrochen und an der Stelle ein neuer Zwischenbau errichtet. Die Sanierungsarbeiten umfassen in allen Gebäudebereichen den kompletten Haustechnikbereich sowie den Großteil der Oberflächen im Inneren. Außerdem finden vereinzelt Grundrissanpassungen statt. Im Bereich der Gebäudehülle werden alle Fenster erneuert - mit Ausnahme der Fenster der Südostfassade GemS Bereich 2. Flachdächer werden in den Bauteilen Förderzentrum und GemS 2 erneuert. Ebenso findet in den Bauteilen GemS 1 + GemS 2 die Erneuerung der Fassade statt. Die neuen Fassaden werden als Vorhandfassade mit HPL-Platten ausgebildet.
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Ort der Leistung: Plön🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-14 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen im Sinne von § 123 GWB bzw. § 6e EU Abs. 1-4 VOB/A, bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen im Sinne von § 123 GWB bzw. § 6e EU Abs. 1-4 VOB/A, bei fakultativen Ausschlussgründen im Sinne von § 124 GWB bzw. § 6e Abs. 6 VOB/A Ermessensentscheidung. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124.
- Eintragung in Berufsregister, soweit nötig
Beschreibung: Eintragung in Handelsregister, Handwerksrolle, IHK o.Ä., oder Erklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung besteht. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124, auf Anforderung Nachweise der Eintragung.
- Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
Beschreibung: Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124, auf Anforderung qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Versicherungsträgers mit Lohnsummen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Beachtung der Mindestlohnvorschriften gem. Vergabegesetz Schleswig-Holstein im jeweils geltenden Umfang.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung
verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also
wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 225-703098 (2024-11-18)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-17) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-15 📅
Datum des Endes: 2026-03-20 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-13 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-13 09:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Frist zur Abgabe der Angebote wurde verlängert und die Ausführungsfristen aktualisiert.”
Quelle: OJS 2024/S 247-780980 (2024-12-17)