Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Anforderungen an die Bewerber gelten grundsätzlich auch
für Bietergemeinschaften und Nachunternehmen.
Mit dem Angebot einzureichen, Unterlagen nach Anlage 1:
1.
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes
oder Wohnsitzes.
2.
Erkärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag
mittels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des
Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung des
Insolvenzplanes.
3.
Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation
befindet.
4.
Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellen.
5.
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie die der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit
sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt wurde.
6.
Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
7.
Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz, Formblatt ist den Auschreibungsunterlagen beigefügt.
8.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Versicherungssumme von 1.000.000 € pro Schadensfall sowie die Verpflichtung, diese für die gesamte Vertragsdauer bestehen zu lassen.
Falls die Deckungssumme nicht bereits in der geforderten Höhe besteht, erklärt der Bieter, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen bzw. angepasst und durch eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens der Stadt Wiesloch unverzüglich vorgelegt wird.
9.
Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen
gemäß § 123 GWB.
10.
Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen
gemäß § 124 GWB.
In Bezug auf die Nr. 1-6 sind Eigenerklärungen durch die
Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblattes
"Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich, welches den
Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist. Der Nachweis kann
auch mit Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zulässig.