Auftragsbekanntmachung (2024-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 20006-VgV-Bodensanierung Großlochbohrungen
Reference number: 20006-VgV-Cottbus Peitzer Str.-Bodensanierung Großlochbohrungen
Kurze Beschreibung:
“Linerbohrungen, Deklarationsanalytik, Bodenaustausch mittels Großlochbohrungen, Entsorgung kontaminiertes Bohrgut, Rückverfüllung Baugrube”
Produkte/Dienstleistungen: Sanierung nach Verschmutzung durch giftige Stoffe📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 300 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rasterfeldbeprobung (10 Linerbohrungen, Deklarationsanalytik); Bodenaustausch eines Teerölschadens mittels Großlochbohrungen bis 7 m (ca. 1.500 m³);...”
Beschreibung der Beschaffung
Rasterfeldbeprobung (10 Linerbohrungen, Deklarationsanalytik); Bodenaustausch eines Teerölschadens mittels Großlochbohrungen bis 7 m (ca. 1.500 m³); Entsorgung von kontaminiertem Bohrgut über gas- und wasserdichte Entwässerungscontainer, Maßnahmen zum Arbeits- Gesundheits- und Immissionsschutzes (u. a. Einhausung mit Unterdruckhaltung, Schwarz-Weiß-Anlage), Rückverfüllung Baugrube (1.300 m³)
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Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 6 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-07 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-07 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronisch DTVP
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Vier-Augen_prinzip, 2 Vertreter*innen der AGin”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“siehe Vergabeunterlagen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Vergabeunterlagen” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQH7E9” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t022894990
Postanschrift: Villemonbler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +492289499-0📞
Fax: +492289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert sein. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. 3. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 167-514752 (2024-08-27)