2024-0202 Sonderprüfung und Nachrechnung gemäß DIN 1076 und Nachrechnungsrichtlinie - Bassinbrücke Duisburg-Ruhrort

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg

Durchführung einer Sonderprüfung im Rahmen einer Hauptprüfung gemäß DIN 1076. Die Leistungen werden im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, 61-33 Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 47049 Duisburg beschafft.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-04-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 2024-0202 Sonderprüfung und Nachrechnung gemäß DIN 1076 und Nachrechnungsrichtlinie - Bassinbrücke Duisburg-Ruhrort
Referenznummer: 2024-0202
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer Sonderprüfung im Rahmen einer Hauptprüfung gemäß DIN 1076. Die Leistungen werden im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, 61-33 Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 47049 Duisburg beschafft.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung
Interne Kennung: 2024-0202
Beschreibung der Beschaffung:
Das Brückenbauwerk befindet sich in Duisburg - Ruhrort entlang der Dammstraße zwischen der L140 im Süden und der Deichstraße im Norden und führt über den ehemaligen Eisenbahnhafen. Die in 1906/1907 errichtete Brückenkonstruktion gehört zu den Brücken des sogenannten Homberg-Ruhrorter Trajekts. Aus diesem Grund hat diese Brückenkonstruktion mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung Duisburgs seit Anfang des letzten Jahrhunderts eine wesentliche geschichtliche Bedeutung für die Stadt Duisburg. Im Jahr 2021 erfolgte die Unterschutzstellung des Brückenbauwerkes im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Infolge starker Korrosionsschäden und dem insgesamt schlechten Erhaltungszustand der bestehenden Brückenkonstruktion, ist eine vollständige denkmalgerechte Sanierung der Brückenkonstruktion erforderlich. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Durchführung einer Sonderprüfung im Rahmen einer Hauptprüfung gemäß DIN 1076, die Auswertung und Dokumentation in einem Schadenskataster, eine Bewertung gemäß der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand und die Erstellung eines Sanierungskonzeptes mit Kostenberechnung gemäß AKVS 2014. Die AG behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt optional die Erstellung eines Kostenanschlages in Form eines ausschreibungsreifen und verpreisten Leistungsverzeichnisses (als PDF- & GAEB-Dateien) zwecks Ausschreibung und Auszuführung der Sanierungsarbeiten der gesamten Sanierungsmaßnahme zu beauftragen.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Bassinbrücke
Dammstraße
Postleitzahl: 47198
Stadt: Duisburg-Ruhrort
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die AG behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt optional die Erstellung eines Kostenanschlages in Form eines ausschreibungsreifen und verpreisten Leistungsverzeichnisses (als PDF- & GAEB-Dateien) zwecks Ausschreibung und Auszuführung der Sanierungsarbeiten der gesamten Sanierungsmaßnahme zu beauftragen.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gem. § 14 (1) EU VOB/A sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-06-14 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Gem. § 14 (1) EU VOB/A sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-06-07 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) a) Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind. 2,5 Mio. EUR/Jahr) der Bieterin bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 45 Abs. 1, Nr. 1 VgV). Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch entsprechende Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem die Bieterin ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, zu ersetzen (§ 45 Abs. 4 VgV). ? Anlagen-Nr.: 3006 Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (mind. 0,25 Mio. EUR/Jahr) der Bieterin bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und die letzten drei Geschäftsjahre (§ 45 Abs. 1, Nr. 1 VgV). Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch entsprechende Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem die Bieterin ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, zu ersetzen (§ 45 Abs. 4 VgV). ? Anlagen-Nr.: 3006 Eigenerklärung zur Eignung c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Personenschäden i.H.v. 1.500.000,- Euro und für Sach- & Vermögensschäden i.H.v. 500.000,- Euro (§ 45 Abs. 1, Nr. 3 VgV). Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (§ 45 Abs. 4 VgV). ? Anlagen-Nr.: 3006 Eigenerklärung zur Eignung
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 1 - 3 GWB und den im Dokument "Eigenerklärung zur Eignung" (vgl. Anlagen-Nr. 3006) aufgeführten Gründen i.S.v. § 124 GWB. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats der Bieterin zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV). ? Anlagen-Nr.: 3006 Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats der Bieterin ausgestellte Bescheinigung zu ersetzen (§ 48 Abs. 5 VgV). ? Anlagen-Nr.: 3006 Eigenerklärung zur Eignung c) Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundeszentral- oder Wettbewerbsregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats der Bieterin zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV). ? Anlagen-Nr.: 3006 Eigenerklärung zur Eignung Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro netto bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§ 6 Abs. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von Bewerbern vorbehalten. Kapazitäten anderer Unternehmen/Bietergemeinschaften a) Erklärung der Bieterin zur Bildung einer Bietergemeinschaft (§ 43 VgV) Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. ? Anlagen-Nr.: 3005 Eigenerklärung Bietergemeinschaft b) Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, d.h. die Bieterin sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen möchte (Eignungsleihe), richtet sich dies nach den Regelungen des § 47 VgV. Die hierfür vorgesehenen Leistungen sind zu benennen und ein Nachweis, dass die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen, ist zu erbringen. ? Anlagen-Nr.: 3003 Verzeichnis anderen Unternehmen (Eignungsleihe), ? Anlagen-Nr. 3004 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die AG überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten die Bieterin für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Die Bieterin hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe vorliegen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden, haften die Bieterin und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Die Eignung der Bieterin wird anhand der folgenden Eignungskriterien gem. §§ 42 - 47 VgV und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 48 VgV geprüft. Zum Nachweis der Eignung sind mit der Angebotsabgabe durch die Bieterin die bereits in der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungskriterien vollständig zu erfüllen. Hierzu übermittelt die Bieterin insbesondere das Dokument "HVA F-StB 03-22 Eigenerklärung zur Eignung" (vgl. Anlagen-Nr. 3006). Die geforderten Eignungskriterien lauten wie folgt: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) a) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (§44 Abs. 1, S. 1 VgV). Dies ist durch die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Ähnliches nachzuweisen. Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen Eine präqualifizierte Bieterin führt den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 48 Abs. 8 VgV durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis, das den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind. Eine präqualifizierte Bieterin kann den Nachweis ihrer Eignung auch gem. § 50 VgV durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen, die von der EEE nicht umfasst sind, erbringen. Beim Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen. Eine nicht präqualifizierte Bieterin hat als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder anhand der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke, insbesondere der "Eigenerklärung zur Eignung" (vgl. Anlagen-Nr. 3006) inkl. Anlagen, jeweils (Eigen-)Erklärungen für die einzelnen Eignungskriterien, - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen vorzulegen. Die Bieterin darf sich in Teil IV der EEE nicht darauf beschränken nur Abschnitt ? auszufüllen. Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit a) Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 VgV). Die vergleichbaren Leistungen müssen mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben: 1. Brückenprüfung 2. Nachrechnung 3. Sanierungskonzept Es muss für jeden Bereich mind. 1 Referenz aus den letzten 5 Jahren dargelegt werden. Sofern eine Referenz aus den letzten 5 Jahren gleich alle Bereiche abdeckt, ist die Vorlage dieser einen Referenz ausreichend. Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden. ? Anlagen-Nr.: 3006 Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Unternehmensstruktur und über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen, und die Zahl der Führungskräfte. ? Anlagen-Nr.: 3006 Eigenerklärung zur Eignung c) Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte der Bieterin, die die technische Leitung innehaben, inklusive der beruflichen Befähigung (§ 46 Abs. 3, Nr. 6 VgV). Es sind mindestens ein verantwortlicher Projektleiter sowie mindestens ein Vertreter zu benennen. Der verantwortliche Projektleiter muss mindestens eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur haben. Dies ist durch Studien- und Ausbildungsnachweise nachzuweisen. ? Anlagen-Nr.: 3006 Eigenerklärung zur Eignung d) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (§ 46 Abs. 3, Nr. 2 VgV). ? Anlagen-Nr.: 3006 Eigenerklärung zur Eignung e) Eigenerklärung zur Qualitätssicherung. Es sind Zeitangaben hinsichtlich der Verfügbarkeit per Telefon, per E-Mail sowie hinsichtlich der Verfügbarkeit vor Ort zu machen. ? Anlagen-Nr.: 3006 Eigenerklärung zur Eignung f) Eigenerklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3, Nr. 10 VgV). Bei vorgesehenen Nachunternehmerleistungen für Teilleistungen sollen die vorgesehenen Leistungen und Unternehmen benannt werden. ? Anlagen-Nr.: 3002 EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer g) Beschreibung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Erbringung der Leistungen verfügt (§ 46 Abs. 3, Nr. 3 VgV). ? Anlagen-Nr.: 3006 Eigenerklärung zur Eignung
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018 davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden. Eigenerklärung Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg
Nationale Registrierungsnummer: +49 2032834052
Postanschrift: Schifferstr. 190
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: a.reyer@wb-duisburg.de 📧
Telefon: +49 2032834052 📞
Fax: +49 2032832883 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1JCQLWT0/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1JCQLWT0 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1JCQLWT0 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 91
Maximale Verlängerungen: 0

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1JCQLWT0 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473045 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 068-202787 (2024-04-04)