Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen, die der Sicherheit der Gebäude sowie der Mieter der STADT UND LAND dienen. Dies beinhaltet folgende Leistungen: 1. Bestreifung ausgewählter Immobilienobjekte durch zwei Sicherheitsdienstmitarbeiter a. Tagstreife 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr b. Nachtstreife 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr Zur Bestreifung als Kernaufgabe gehört ebenso die Einleitung von deeskalierenden Maßnahmen, Verdrängung von Obdachlosen und Konsumenten sowie die Dokumentation in Form von Wochenberichten. 2. Schließdienst an Spielplätzen, Bolzplätzen und Hofdurchgängen 3. Kontrolle des Winterdienstes Diese Leistung wird als Regelleistung vereinbart und beinhaltet vorrangig die Durch-führung von bedarfsabhängigen Kontrollen zur Ausführung einer ordnungsgemäßen Winterdienstausführung in der Winterdienstsaison nach Schneefall an Arbeitstagen. Es sind Kontrollgänge erforderlich und das Reporting an den AG. 4. Service-Hotline Diese Abrufleistung beinhaltet die Bereitstellung einer Servicehotline für Mieter täglich von 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr, die im Falle von akuten Sicherheitsanfragen sowie ruhe-störendem Lärm angerufen werden kann. 5. Baustellensicherung/ Grundstückssicherung 6. Sicherung der Bürostandorte a. Alarmaufschaltung und Bearbeitung in Ereignisfällen b. Sicherheitshotline für die Bürostandorte für akute Sicherheitsanfragen 24/7 c. Bewachung von Bürostandorten mit regelmäßigen Rundgängen Die Leistung unter c) wird als Abrufleistung für den Fall vereinbart, dass eine vo-rübergehende Bewachung erforderlich ist. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit einem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Rahmenvertragspartner aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderen vergleichbaren Gründen (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird oder aus Kapazitätsgründen Einzelaufträge durch den beauftragten Rahmenvertragspartner nicht er-bracht werden können, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen mit einem anderen Los beauftragten Rahmenvertragspartner zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot unter Berück-sichtigung der jeweiligen Kapazitäten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-09.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2024_04_Objektsicherungsleistungen
Referenznummer: 2024_04_Objektsicherungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen, die der Sicherheit der Gebäude sowie der Mieter der STADT UND LAND dienen. Dies beinhaltet folgende Leistungen:
1. Bestreifung ausgewählter Immobilienobjekte durch zwei Sicherheitsdienstmitarbeiter
a. Tagstreife 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr
b. Nachtstreife 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Zur Bestreifung als Kernaufgabe gehört ebenso die Einleitung von deeskalierenden Maßnahmen, Verdrängung von Obdachlosen und Konsumenten sowie die Dokumentation in Form von Wochenberichten.
2. Schließdienst an Spielplätzen, Bolzplätzen und Hofdurchgängen
3. Kontrolle des Winterdienstes
Diese Leistung wird als Regelleistung vereinbart und beinhaltet vorrangig die Durch-führung von bedarfsabhängigen Kontrollen zur Ausführung einer ordnungsgemäßen Winterdienstausführung in der Winterdienstsaison nach Schneefall an Arbeitstagen. Es sind Kontrollgänge erforderlich und das Reporting an den AG.
4. Service-Hotline
Diese Abrufleistung beinhaltet die Bereitstellung einer Servicehotline für Mieter täglich von 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr, die im Falle von akuten Sicherheitsanfragen sowie ruhe-störendem Lärm angerufen werden kann.
5. Baustellensicherung/ Grundstückssicherung
6. Sicherung der Bürostandorte
a. Alarmaufschaltung und Bearbeitung in Ereignisfällen
b. Sicherheitshotline für die Bürostandorte für akute Sicherheitsanfragen 24/7
c. Bewachung von Bürostandorten mit regelmäßigen Rundgängen
Die Leistung unter c) wird als Abrufleistung für den Fall vereinbart, dass eine vo-rübergehende Bewachung erforderlich ist.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit einem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Rahmenvertragspartner aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderen vergleichbaren Gründen (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird oder aus Kapazitätsgründen Einzelaufträge durch den beauftragten Rahmenvertragspartner nicht er-bracht werden können, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen mit einem anderen Los beauftragten Rahmenvertragspartner zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot unter Berück-sichtigung der jeweiligen Kapazitäten.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen, die der Sicherheit der Gebäude sowie der Mieter der STADT UND LAND dienen. Dies beinhaltet folgende Leistungen:
1. Bestreifung ausgewählter Immobilienobjekte durch zwei Sicherheitsdienstmitarbeiter
a. Tagstreife 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr
b. Nachtstreife 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Zur Bestreifung als Kernaufgabe gehört ebenso die Einleitung von deeskalierenden Maßnahmen, Verdrängung von Obdachlosen und Konsumenten sowie die Dokumentation in Form von Wochenberichten.
2. Schließdienst an Spielplätzen, Bolzplätzen und Hofdurchgängen
3. Kontrolle des Winterdienstes
Diese Leistung wird als Regelleistung vereinbart und beinhaltet vorrangig die Durch-führung von bedarfsabhängigen Kontrollen zur Ausführung einer ordnungsgemäßen Winterdienstausführung in der Winterdienstsaison nach Schneefall an Arbeitstagen. Es sind Kontrollgänge erforderlich und das Reporting an den AG.
4. Service-Hotline
Diese Abrufleistung beinhaltet die Bereitstellung einer Servicehotline für Mieter täglich von 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr, die im Falle von akuten Sicherheitsanfragen sowie ruhe-störendem Lärm angerufen werden kann.
5. Baustellensicherung/ Grundstückssicherung
6. Sicherung der Bürostandorte
a. Alarmaufschaltung und Bearbeitung in Ereignisfällen
b. Sicherheitshotline für die Bürostandorte für akute Sicherheitsanfragen 24/7
c. Bewachung von Bürostandorten mit regelmäßigen Rundgängen
Die Leistung unter c) wird als Abrufleistung für den Fall vereinbart, dass eine vo-rübergehende Bewachung erforderlich ist.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit einem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Rahmenvertragspartner aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderen vergleichbaren Gründen (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird oder aus Kapazitätsgründen Einzelaufträge durch den beauftragten Rahmenvertragspartner nicht er-bracht werden können, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen mit einem anderen Los beauftragten Rahmenvertragspartner zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot unter Berück-sichtigung der jeweiligen Kapazitäten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los 1 Servicebüro Hellersdorf
Beschreibung der Beschaffung:
1. Bestreifung ausgewählter Immobilienobjekte (Abrufleistung)
Die Bestreifung des Bestandes beinhalten Treppenhäuser, Höfe, Dachböden, Kellergänge, Laubengänge, Garagenhöfe/ Parkplätze und Tiefgaragen sowie Außenanlagen zur Verhinderung von Straftaten sowie deren Aufklärung. Beschmutzungen und Beschädigungen an den Gebäuden, ihren Bestandteilen oder den Außenanlagen und dortiger Einrichtungen sind durch offensives Auftreten zu verhindern, Verursacher zu personifizieren und dem AG mitzuteilen. Im Rahmen der Bestreifungen sind die Hauseingangs- und Außenbeleuchtung zu kontrollieren und Schäden dem AG zu melden.
Optional erfolgt die Bestreifung mittels GPS.
1.1. Tagstreife 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter
Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung
Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht
Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten
Reaktionszeiten: Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten
1.2. Nachtstreife 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter
Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung
Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht
Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten
Die zu bestreifenden Objekte werden durch den Auftraggeber in Bestreifungsverbunde zusammengefasst. Der Auftraggeber ist berechtigt diese zu erweitern bzw. verkleinern. Die Zuordnung erfolgt im örtlichen und sachlichen Zusammenhang. Bei nicht klarer Zuordnung wird ggf. ein neuer Bestreifungsverbund gebildet.
2. Schließdienst an Spielplätzen, Bolzplätzen und Hofdurchgängen (Abrufleistung)
Kontrolle und Auf- und Verschluss der Bolzplätze
Zeitraum: 01.04. – 31.10. eines Jahres
Montag – Samstag zu vorgegebenen Zeiten
3. Kontrolle des Winterdienstes (Regelleistung)
Durchführung von bedarfsabhängigen Kontrollen zur Ausführung einer ordnungsgemäßen Winterdienstausführung in der Winterdienstsaison (01. November bis 15. April) nach Schneefall an Arbeitstagen (Montag – Donnerstag: 07:00 – 15:00 Uhr; Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr)
Bei Mängeln umgehende Meldung an den AG sowie Nachkontrolle
Erster Kontrollgang ab 07:00 Uhr, ggf. Nachkontrolle bei Mängeln ab 10:00 Uhr an Arbeitstagen
Anwendung von Formularen des AG
Stundenzettel als Nachweis bereitstellen und dem AG vorlegen
4. Service-Hotline (Abrufleistung)
Bereitstellen einer Service-Hotline täglich von 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr
a) im Falle von akuten Sicherheitsanfragen
Umgehender Einsatz vor Ort und Einleitung von deeskalierenden Maßnahmen
Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Dokumentation der Einsätze
b) im Falle von ruhestörendem Lärm
Umgehender Einsatz vor Ort und Einleitung von deeskalierenden Maßnahmen
Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Dokumentation der Einsätze
5. Baustellensicherung/ Grundstückssicherung (Abrufleistung)
Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.
Sicherung von Baustellen oder Grundstücken nach Bedarf
Zu vorgegebenen befristeten Zeiträumen
Feststellung von Gefahrenquellen und Meldung an den AG
Dokumentation der Einsätze
Bestreifung
6. Sicherung der Bürostandorte des Auftraggebers
6.1. Alarmaufschaltung der Bürostandorte und Bearbeitung in Ereignisfällen (Regelleistung)
Aufschaltung und Überwachung (24 Std.) der Einbruchmeldeanlagen aller Bürostandorte der STADT UND LAND (siehe Objektliste)
Alarmverfolgung: Einleiten von Interventionen (z.B.: Einbruchalarm, Sabotage, Klimastörung, unscharfe Anlage nach Scharfschaltzeit)
Regulierung von Havariefällen gemäß Interventions- und/oder Notmaßnahmenplan
Zutrittsgewährung für Firmen (Notreparaturen) außerhalb der Geschäftszeiten
Zusätzliche Kontrollfahrten bei Ausbleiben der Alarmanlage
Bei Bedarf: Entschärfen und Schärfen der Alarmanlage an Arbeitstagen zweimal täglich
6.2. Sicherheitshotline für die Bürostandorte (Regelleistung)
Bereitstellen einer Hotline für akute Sicherheitsanfragen 24/7
6.3. Bewachung von Bürostandorten (Abrufleistung)
Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.
Bewachung (24 Std.) und stündliche Rundgänge
Vermerken und Weiterleiten von Auffälligkeiten
Regulierung von brenzligen Situationen
1. Bestreifung ausgewählter Immobilienobjekte (Abrufleistung)
Die Bestreifung des Bestandes beinhalten Treppenhäuser, Höfe, Dachböden, Kellergänge, Laubengänge, Garagenhöfe/ Parkplätze und Tiefgaragen sowie Außenanlagen zur Verhinderung von Straftaten sowie deren Aufklärung. Beschmutzungen und Beschädigungen an den Gebäuden, ihren Bestandteilen oder den Außenanlagen und dortiger Einrichtungen sind durch offensives Auftreten zu verhindern, Verursacher zu personifizieren und dem AG mitzuteilen. Im Rahmen der Bestreifungen sind die Hauseingangs- und Außenbeleuchtung zu kontrollieren und Schäden dem AG zu melden.
Optional erfolgt die Bestreifung mittels GPS.
1.1. Tagstreife 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter
Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung
Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht
Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten
Reaktionszeiten: Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten
1.2. Nachtstreife 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter
Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung
Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht
Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten
Die zu bestreifenden Objekte werden durch den Auftraggeber in Bestreifungsverbunde zusammengefasst. Der Auftraggeber ist berechtigt diese zu erweitern bzw. verkleinern. Die Zuordnung erfolgt im örtlichen und sachlichen Zusammenhang. Bei nicht klarer Zuordnung wird ggf. ein neuer Bestreifungsverbund gebildet.
2. Schließdienst an Spielplätzen, Bolzplätzen und Hofdurchgängen (Abrufleistung)
Kontrolle und Auf- und Verschluss der Bolzplätze
Zeitraum: 01.04. – 31.10. eines Jahres
Montag – Samstag zu vorgegebenen Zeiten
3. Kontrolle des Winterdienstes (Regelleistung)
Durchführung von bedarfsabhängigen Kontrollen zur Ausführung einer ordnungsgemäßen Winterdienstausführung in der Winterdienstsaison (01. November bis 15. April) nach Schneefall an Arbeitstagen (Montag – Donnerstag: 07:00 – 15:00 Uhr; Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr)
Bei Mängeln umgehende Meldung an den AG sowie Nachkontrolle
Erster Kontrollgang ab 07:00 Uhr, ggf. Nachkontrolle bei Mängeln ab 10:00 Uhr an Arbeitstagen
Anwendung von Formularen des AG
Stundenzettel als Nachweis bereitstellen und dem AG vorlegen
4. Service-Hotline (Abrufleistung)
Bereitstellen einer Service-Hotline täglich von 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr
a) im Falle von akuten Sicherheitsanfragen
Umgehender Einsatz vor Ort und Einleitung von deeskalierenden Maßnahmen
Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Dokumentation der Einsätze
b) im Falle von ruhestörendem Lärm
Umgehender Einsatz vor Ort und Einleitung von deeskalierenden Maßnahmen
Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Dokumentation der Einsätze
5. Baustellensicherung/ Grundstückssicherung (Abrufleistung)
Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.
Sicherung von Baustellen oder Grundstücken nach Bedarf
Zu vorgegebenen befristeten Zeiträumen
Feststellung von Gefahrenquellen und Meldung an den AG
Dokumentation der Einsätze
Bestreifung
6. Sicherung der Bürostandorte des Auftraggebers
6.1. Alarmaufschaltung der Bürostandorte und Bearbeitung in Ereignisfällen (Regelleistung)
Aufschaltung und Überwachung (24 Std.) der Einbruchmeldeanlagen aller Bürostandorte der STADT UND LAND (siehe Objektliste)
Alarmverfolgung: Einleiten von Interventionen (z.B.: Einbruchalarm, Sabotage, Klimastörung, unscharfe Anlage nach Scharfschaltzeit)
Regulierung von Havariefällen gemäß Interventions- und/oder Notmaßnahmenplan
Zutrittsgewährung für Firmen (Notreparaturen) außerhalb der Geschäftszeiten
Zusätzliche Kontrollfahrten bei Ausbleiben der Alarmanlage
Bei Bedarf: Entschärfen und Schärfen der Alarmanlage an Arbeitstagen zweimal täglich
6.2. Sicherheitshotline für die Bürostandorte (Regelleistung)
Bereitstellen einer Hotline für akute Sicherheitsanfragen 24/7
6.3. Bewachung von Bürostandorten (Abrufleistung)
Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.
Bewachung (24 Std.) und stündliche Rundgänge
Vermerken und Weiterleiten von Auffälligkeiten
Regulierung von brenzligen Situationen
Postleitzahl: 12053
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der tatsächlichen Projektlaufzeit.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der tatsächlichen Projektlaufzeit.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los 2 Servicebüros Treptow
Beschreibung der Beschaffung:
1. Bestreifung ausgewählter Immobilienobjekte
Die Bestreifung des Bestandes beinhalten Treppenhäuser, Höfe, Dachböden, Kellergänge, Laubengänge, Garagenhöfe/ Parkplätze und Tiefgaragen sowie Außenanlagen zur Verhinderung von Straftaten sowie deren Aufklärung. Beschmutzungen und Beschädigungen an den Gebäuden, ihren Bestandteilen oder den Außenanlagen und dortiger Einrichtungen sind durch offensives Auftreten zu verhindern, Verursacher zu personifizieren und dem AG mitzuteilen. Im Rahmen der Bestreifungen sind die Hauseingangs- und Außenbeleuchtung zu kontrollieren und Schäden dem AG zu melden.
1.1. Tagstreife 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Abrufleistung)
Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter
Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung
Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht
Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken und deeskalierende Maßnahmen einzuleiten. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten
Bereitstellen einer Service-Hotline im Falle von akuten Sicherheitsanfragen sowie ruhestörendem Lärm
1.2. Nachtstreife 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr (Regelleistung)
Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter
Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung
Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht
Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken und deeskalierende Maßnahmen einzuleiten. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten
Bereitstellen einer Service-Hotline im Falle von akuten Sicherheitsanfragen sowie ruhestörendem Lärm
Reaktionszeiten: Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten
Die zu bestreifenden Objekte werden durch den Auftraggeber in Bestreifungsverbunde zusammengefasst. Der Auftraggeber ist berechtigt diese zu erweitern bzw. verkleinern. Die Zuordnung erfolgt im örtlichen und sachlichen Zusammenhang. Bei nicht klarer Zuordnung wird ggf. ein neuer Bestreifungsverbund gebildet.
2. Schließdienst an Spielplätzen, Bolzplätzen und Hofdurchgängen (Abrufleistung)
Kontrolle und Auf- und Verschluss der Bolzplätze
Zeitraum: 01.04. – 31.10. eines Jahres
Montag – Samstag zu vorgegebenen Zeiten (siehe Objektliste)
3. Kontrolle des Winterdienstes (Regelleistung)
Durchführung von bedarfsabhängigen Kontrollen zur Ausführung einer ordnungsgemäßen Winterdienstausführung in der Winterdienstsaison (01. November bis 15. April nach Schneefall an Arbeitstagen (Montag – Donnerstag: 07:00 – 15:00 Uhr; Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr)
Bei Mängeln umgehende Meldung an den AG sowie Nachkontrolle
Erster Kontrollgang ab 07:00 Uhr, ggf. Nachkontrolle bei Mängeln ab 10:00 Uhr an Arbeitstagen
Anwendung von Formularen des AG
Stundenzettel als Nachweis bereitstellen und dem AG vorlegen
4. Baustellensicherung/ Grundstückssicherung (Regelleistung)
Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.
Sicherung von Baustellen oder Grundstücken nach Bedarf
Zu vorgegebenen befristeten Zeiträumen
Feststellung von Gefahrenquellen und Meldung an den AG
Dokumentation der Einsätze
Kontrolle auf Fremdpersonen
Kontrolle auf Vandalismus
Besonderheiten siehe Objektliste (Legende)
5. Sicherung der Bürostandorte des Auftraggebers
5.1. Alarmaufschaltung der Bürostandorte und Bearbeitung in Ereignisfällen (Regelleistung)
Aufschaltung und Überwachung (24 Std.) der Einbruchmeldeanlagen aller Bürostandorte der STADT UND LAND (siehe Objektliste)
Alarmverfolgung: Einleiten von Interventionen (z.B.: Einbruchalarm, Sabotage, Klimastörung, unscharfe Anlage nach Scharfschaltzeit)
Regulierung von Havariefällen gemäß Interventions- und/oder Notmaßnahmenplan
Zutrittsgewährung für Firmen (Notreparaturen) außerhalb der Geschäftszeiten
Zusätzliche Kontrollfahrten bei Ausbleiben der Alarmanlage
Bei Bedarf: Entschärfen und Schärfen der Alarmanlage an Arbeitstagen zweimal täglich
5.2. Sicherheitshotline für die Bürostandorte (Regelleistung)
Bereitstellen einer Hotline für akute Sicherheitsanfragen 24/7
5.3. Bewachung von Bürostandorten (Abrufleistung)
Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.
Bewachung (24 Std.) und stündliche Rundgänge
Vermerken und Weiterleiten von Auffälligkeiten
Regulierung von brenzligen Situationen
1. Bestreifung ausgewählter Immobilienobjekte
Die Bestreifung des Bestandes beinhalten Treppenhäuser, Höfe, Dachböden, Kellergänge, Laubengänge, Garagenhöfe/ Parkplätze und Tiefgaragen sowie Außenanlagen zur Verhinderung von Straftaten sowie deren Aufklärung. Beschmutzungen und Beschädigungen an den Gebäuden, ihren Bestandteilen oder den Außenanlagen und dortiger Einrichtungen sind durch offensives Auftreten zu verhindern, Verursacher zu personifizieren und dem AG mitzuteilen. Im Rahmen der Bestreifungen sind die Hauseingangs- und Außenbeleuchtung zu kontrollieren und Schäden dem AG zu melden.
1.1. Tagstreife 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Abrufleistung)
Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter
Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung
Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht
Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken und deeskalierende Maßnahmen einzuleiten. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten
Bereitstellen einer Service-Hotline im Falle von akuten Sicherheitsanfragen sowie ruhestörendem Lärm
1.2. Nachtstreife 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr (Regelleistung)
Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter
Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung
Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht
Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken und deeskalierende Maßnahmen einzuleiten. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten
Bereitstellen einer Service-Hotline im Falle von akuten Sicherheitsanfragen sowie ruhestörendem Lärm
Reaktionszeiten: Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten
Die zu bestreifenden Objekte werden durch den Auftraggeber in Bestreifungsverbunde zusammengefasst. Der Auftraggeber ist berechtigt diese zu erweitern bzw. verkleinern. Die Zuordnung erfolgt im örtlichen und sachlichen Zusammenhang. Bei nicht klarer Zuordnung wird ggf. ein neuer Bestreifungsverbund gebildet.
2. Schließdienst an Spielplätzen, Bolzplätzen und Hofdurchgängen (Abrufleistung)
Kontrolle und Auf- und Verschluss der Bolzplätze
Zeitraum: 01.04. – 31.10. eines Jahres
Montag – Samstag zu vorgegebenen Zeiten (siehe Objektliste)
3. Kontrolle des Winterdienstes (Regelleistung)
Durchführung von bedarfsabhängigen Kontrollen zur Ausführung einer ordnungsgemäßen Winterdienstausführung in der Winterdienstsaison (01. November bis 15. April nach Schneefall an Arbeitstagen (Montag – Donnerstag: 07:00 – 15:00 Uhr; Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr)
Bei Mängeln umgehende Meldung an den AG sowie Nachkontrolle
Erster Kontrollgang ab 07:00 Uhr, ggf. Nachkontrolle bei Mängeln ab 10:00 Uhr an Arbeitstagen
Anwendung von Formularen des AG
Stundenzettel als Nachweis bereitstellen und dem AG vorlegen
4. Baustellensicherung/ Grundstückssicherung (Regelleistung)
Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.
Sicherung von Baustellen oder Grundstücken nach Bedarf
Zu vorgegebenen befristeten Zeiträumen
Feststellung von Gefahrenquellen und Meldung an den AG
Dokumentation der Einsätze
Kontrolle auf Fremdpersonen
Kontrolle auf Vandalismus
Besonderheiten siehe Objektliste (Legende)
5. Sicherung der Bürostandorte des Auftraggebers
5.1. Alarmaufschaltung der Bürostandorte und Bearbeitung in Ereignisfällen (Regelleistung)
Aufschaltung und Überwachung (24 Std.) der Einbruchmeldeanlagen aller Bürostandorte der STADT UND LAND (siehe Objektliste)
Alarmverfolgung: Einleiten von Interventionen (z.B.: Einbruchalarm, Sabotage, Klimastörung, unscharfe Anlage nach Scharfschaltzeit)
Regulierung von Havariefällen gemäß Interventions- und/oder Notmaßnahmenplan
Zutrittsgewährung für Firmen (Notreparaturen) außerhalb der Geschäftszeiten
Zusätzliche Kontrollfahrten bei Ausbleiben der Alarmanlage
Bei Bedarf: Entschärfen und Schärfen der Alarmanlage an Arbeitstagen zweimal täglich
5.2. Sicherheitshotline für die Bürostandorte (Regelleistung)
Bereitstellen einer Hotline für akute Sicherheitsanfragen 24/7
5.3. Bewachung von Bürostandorten (Abrufleistung)
Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.
Bewachung (24 Std.) und stündliche Rundgänge
Vermerken und Weiterleiten von Auffälligkeiten
Regulierung von brenzligen Situationen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Los 3 Servicebüros Tempelhof-Neukölln
Beschreibung der Beschaffung:
1. Bestreifung ausgewählter Immobilienobjekte (Regelleistung)
Die Bestreifung des Bestandes beinhalten Treppenhäuser, Höfe, Dachböden, Kellergänge, Laubengänge, Garagenhöfe/ Parkplätze und Tiefgaragen sowie Außenanlagen zur Verhinderung von Straftaten sowie deren Aufklärung. Beschmutzungen und Beschädigungen an den Gebäuden, ihren Bestandteilen oder den Außenanlagen und dortiger Einrichtungen sind durch offensives Auftreten zu verhindern, Verursacher zu personifizieren und dem AG mitzuteilen. Im Rahmen der Bestreifungen sind die Hauseingangs- und Außenbeleuchtung zu kontrollieren und Schäden dem AG zu melden.
1.1. Tagstreife 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter
Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung
Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht
Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken und deeskalierende Maßnahmen einzuleiten. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten
Bereitstellen einer Service-Hotline im Falle von akuten Sicherheitsanfragen sowie ruhestörendem Lärm
1.2. Nachtstreife 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter
Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung
Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht
Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken und deeskalierende Maßnahmen einzuleiten. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten
Bereitstellen einer Service-Hotline im Falle von akuten Sicherheitsanfragen sowie ruhestörendem Lärm
Reaktionszeiten: Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten
Die zu bestreifenden Objekte werden durch den Auftraggeber in Bestreifungsverbunde zusammengefasst. Der Auftraggeber ist berechtigt diese zu erweitern bzw. verkleinern. Die Zuordnung erfolgt im örtlichen und sachlichen Zusammenhang. Bei nicht klarer Zuordnung wird ggf. ein neuer Bestreifungsverbund gebildet.
2. Schließdienst an Spielplätzen, Bolzplätzen und Hofdurchgängen (Regelleistung)
Kontrolle und Auf- und Verschluss der Bolzplätze
Zeitraum: 01.04. – 31.10. eines Jahres
Montag – Samstag tägliche Öffnung (konkrete Uhrzeit nach Rücksprache mit AG), Verschluss um 20 Uhr
Samstag Verschluss zur Mittagsruhe mit anschließender Öffnung (konkrete Uhrzeit nach Rücksprache mit AG)
3. Kontrolle des Winterdienstes (Regelleistung)
Durchführung von bedarfsabhängigen Kontrollen zur Ausführung einer ordnungsgemäßen Winterdienstausführung in der Winterdienstsaison (01. November bis 15. April nach Schneefall an Arbeitstagen (Montag – Donnerstag: 07:00 – 15:00 Uhr; Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr)
Bei Mängeln umgehende Meldung an den AG sowie Nachkontrolle
Erster Kontrollgang ab 07:00 Uhr, ggf. Nachkontrolle bei Mängeln ab 10:00 Uhr an Arbeitstagen
Anwendung von Formularen des AG
Stundenzettel als Nachweis bereitstellen und dem AG vorlegen
4. Baustellensicherung/ Grundstückssicherung (Abrufleistung)
Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.
Sicherung von Baustellen oder Grundstücken nach Bedarf
Zu vorgegebenen befristeten Zeiträumen
Feststellung von Gefahrenquellen und Meldung an den AG
Dokumentation der Einsätze
Kontrolle auf Fremdpersonen
Kontrolle auf Vandalismus
5. Sicherung der Bürostandorte des Auftraggebers
5.1. Alarmaufschaltung der Bürostandorte und Bearbeitung in Ereignisfällen (Regelleistung)
Aufschaltung und Überwachung (24 Std.) der Einbruchmeldeanlagen aller Bürostandorte der STADT UND LAND (siehe Objektliste)
Alarmverfolgung: Einleiten von Interventionen (z.B.: Einbruchalarm, Sabotage, Klimastörung, unscharfe Anlage nach Scharfschaltzeit)
Regulierung von Havariefällen gemäß Interventions- und/oder Notmaßnahmenplan
Zutrittsgewährung für Firmen (Notreparaturen) außerhalb der Geschäftszeiten
Zusätzliche Kontrollfahrten bei Ausbleiben der Alarmanlage
Bei Bedarf: Entschärfen und Schärfen der Alarmanlage an Arbeitstagen zweimal täglich
5.2. Sicherheitshotline für die Bürostandorte (Regelleistung)
Bereitstellen einer Hotline für akute Sicherheitsanfragen 24/7
5.3. Bewachung von Bürostandorten (Abrufleistung)
Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.
Bewachung (24 Std.) und stündliche Rundgänge
Vermerken und Weiterleiten von Auffälligkeiten
Regulierung von brenzligen Situationen
1. Bestreifung ausgewählter Immobilienobjekte (Regelleistung)
Die Bestreifung des Bestandes beinhalten Treppenhäuser, Höfe, Dachböden, Kellergänge, Laubengänge, Garagenhöfe/ Parkplätze und Tiefgaragen sowie Außenanlagen zur Verhinderung von Straftaten sowie deren Aufklärung. Beschmutzungen und Beschädigungen an den Gebäuden, ihren Bestandteilen oder den Außenanlagen und dortiger Einrichtungen sind durch offensives Auftreten zu verhindern, Verursacher zu personifizieren und dem AG mitzuteilen. Im Rahmen der Bestreifungen sind die Hauseingangs- und Außenbeleuchtung zu kontrollieren und Schäden dem AG zu melden.
1.1. Tagstreife 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter
Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung
Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht
Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken und deeskalierende Maßnahmen einzuleiten. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten
Bereitstellen einer Service-Hotline im Falle von akuten Sicherheitsanfragen sowie ruhestörendem Lärm
1.2. Nachtstreife 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter
Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung
Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht
Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken und deeskalierende Maßnahmen einzuleiten. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten
Bereitstellen einer Service-Hotline im Falle von akuten Sicherheitsanfragen sowie ruhestörendem Lärm
Reaktionszeiten: Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten
Die zu bestreifenden Objekte werden durch den Auftraggeber in Bestreifungsverbunde zusammengefasst. Der Auftraggeber ist berechtigt diese zu erweitern bzw. verkleinern. Die Zuordnung erfolgt im örtlichen und sachlichen Zusammenhang. Bei nicht klarer Zuordnung wird ggf. ein neuer Bestreifungsverbund gebildet.
2. Schließdienst an Spielplätzen, Bolzplätzen und Hofdurchgängen (Regelleistung)
Kontrolle und Auf- und Verschluss der Bolzplätze
Zeitraum: 01.04. – 31.10. eines Jahres
Montag – Samstag tägliche Öffnung (konkrete Uhrzeit nach Rücksprache mit AG), Verschluss um 20 Uhr
Samstag Verschluss zur Mittagsruhe mit anschließender Öffnung (konkrete Uhrzeit nach Rücksprache mit AG)
3. Kontrolle des Winterdienstes (Regelleistung)
Durchführung von bedarfsabhängigen Kontrollen zur Ausführung einer ordnungsgemäßen Winterdienstausführung in der Winterdienstsaison (01. November bis 15. April nach Schneefall an Arbeitstagen (Montag – Donnerstag: 07:00 – 15:00 Uhr; Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr)
Bei Mängeln umgehende Meldung an den AG sowie Nachkontrolle
Erster Kontrollgang ab 07:00 Uhr, ggf. Nachkontrolle bei Mängeln ab 10:00 Uhr an Arbeitstagen
Anwendung von Formularen des AG
Stundenzettel als Nachweis bereitstellen und dem AG vorlegen
4. Baustellensicherung/ Grundstückssicherung (Abrufleistung)
Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.
Sicherung von Baustellen oder Grundstücken nach Bedarf
Zu vorgegebenen befristeten Zeiträumen
Feststellung von Gefahrenquellen und Meldung an den AG
Dokumentation der Einsätze
Kontrolle auf Fremdpersonen
Kontrolle auf Vandalismus
5. Sicherung der Bürostandorte des Auftraggebers
5.1. Alarmaufschaltung der Bürostandorte und Bearbeitung in Ereignisfällen (Regelleistung)
Aufschaltung und Überwachung (24 Std.) der Einbruchmeldeanlagen aller Bürostandorte der STADT UND LAND (siehe Objektliste)
Alarmverfolgung: Einleiten von Interventionen (z.B.: Einbruchalarm, Sabotage, Klimastörung, unscharfe Anlage nach Scharfschaltzeit)
Regulierung von Havariefällen gemäß Interventions- und/oder Notmaßnahmenplan
Zutrittsgewährung für Firmen (Notreparaturen) außerhalb der Geschäftszeiten
Zusätzliche Kontrollfahrten bei Ausbleiben der Alarmanlage
Bei Bedarf: Entschärfen und Schärfen der Alarmanlage an Arbeitstagen zweimal täglich
5.2. Sicherheitshotline für die Bürostandorte (Regelleistung)
Bereitstellen einer Hotline für akute Sicherheitsanfragen 24/7
5.3. Bewachung von Bürostandorten (Abrufleistung)
Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.
Bewachung (24 Std.) und stündliche Rundgänge
Vermerken und Weiterleiten von Auffälligkeiten
Regulierung von brenzligen Situationen
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der tatsächlichen Projektlaufzeit.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.
"s. Vergabeunterlagen"
Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der tatsächlichen Projektlaufzeit.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.
"s. Vergabeunterlagen"
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-01-09 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-01-02 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderungen erfolgen entsprechend § 16a EU VOB/A
Die Vergabestelle behält sich vor im Verfahren fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nach-weise, nach den Regelungen des § 56 VgV nachfordern.
Nachforderungen erfolgen entsprechend § 16a EU VOB/A
Die Vergabestelle behält sich vor im Verfahren fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nach-weise, nach den Regelungen des § 56 VgV nachfordern.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Abfrage etwaiger Ausschlussgründe sowie zum Beleg der Eignung wird von den Bietern die Vorlage folgender Erklärungen und Dokumente erwartet:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
1.
Die Eigenerklärung zur Eignung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen.
Der Auftraggeber wird über den Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen. Die Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung des Auftraggebers und die Nichterfüllung der Anforderungen führt zwingend zum Ausschluss.
2.
Eigenerklärung Frauenförderung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen. Die Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung des Auftraggebers.3.
Erklärung, dass eine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt. Sofern keine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt, sin folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
•
Eintragung in das Berufsregister (Bescheinigung der Industrie- und Handels-kammer oder ein
Auszug aus der Handwerksrolle)
•
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
•
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steu-ersachen
•
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Abfrage etwaiger Ausschlussgründe sowie zum Beleg der Eignung wird von den Bietern die Vorlage folgender Erklärungen und Dokumente erwartet:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
1.
Die Eigenerklärung zur Eignung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen.
Der Auftraggeber wird über den Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen. Die Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung des Auftraggebers und die Nichterfüllung der Anforderungen führt zwingend zum Ausschluss.
2.
Eigenerklärung Frauenförderung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen. Die Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung des Auftraggebers.3.
Erklärung, dass eine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt. Sofern keine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt, sin folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
•
Eintragung in das Berufsregister (Bescheinigung der Industrie- und Handels-kammer oder ein
Auszug aus der Handwerksrolle)
•
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
•
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steu-ersachen
•
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz des Bieters (in Euro) jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (Objektsicherungsdienstleistungen) vergleichbar sind.
Für Los 1: Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft für die vergleichbaren Leistungen von 480.000 EUR netto.
Für Los 2: Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft für die vergleichbaren Leistungen von 440.000 EUR netto.
Für Los 3: Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft für die vergleichbaren Leistungen von 640.000 EUR netto.
Gibt ein Bieter Angebote für mehrere Lose ab, kann der Zuschlag auf mehrere Lose nur erteilt werden, wenn die Mindestkriterien kumulativ erfüllt sind.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahres-durchschnittlich und der aktuell beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte. Als Mindestanforderung gilt, dass jahresdurchschnittlich mindestens 30 Beschäftigte mit der erforderlichen Qualifikation der Sachkundeprüfung nach § 34c GewO in den vergangenen drei Jahren beschäftigt waren und aktuell mindestens 20 Mitarbeitende mit der erforderlichen Qualifikation der Sachkundeprüfung nach § 34c GewO beschäftigt sind.
Technische Leistungsfähigkeit
Nachweis zu geeigneten unternehmensbezogenen Referenzen:
Durch den Bieter sind geeignete unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare Referenzaufträge unter Angabe der Beschreibung der erbrachten Leistung, dem Leistungszeitraum, des Auftragsvolumens und der Auftraggeber mit Ansprechpartner einzureichen. Eine Referenz ist geeignet, wenn sie einen vergleichbaren Leistungsumfang beschreibt, aus der Wohnungswirtschaft und/oder Gewerbe und aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Angebotsabgabe, stammt. Weiterhin ist eine Referenz geeignet, wenn die Vertragslaufzeit des Vertrages für die benannte Referenz, mindestens ein Jahr betrug.
Als vergleichbarer Leistungsumfang je Referenz wird je Lose folgendes Auftragsvolumen p. a. angenommen:
Los 1: Auftragsvolumen je Referenz p. a. 240.000 € netto
Los 2: Auftragsvolumen je Referenz p. a. 200.000 € netto
Los 3: Auftragsvolumen je Referenz p. a. 320.000 € netto
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz des Bieters (in Euro) jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (Objektsicherungsdienstleistungen) vergleichbar sind.
Für Los 1: Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft für die vergleichbaren Leistungen von 480.000 EUR netto.
Für Los 2: Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft für die vergleichbaren Leistungen von 440.000 EUR netto.
Für Los 3: Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft für die vergleichbaren Leistungen von 640.000 EUR netto.
Gibt ein Bieter Angebote für mehrere Lose ab, kann der Zuschlag auf mehrere Lose nur erteilt werden, wenn die Mindestkriterien kumulativ erfüllt sind.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahres-durchschnittlich und der aktuell beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte. Als Mindestanforderung gilt, dass jahresdurchschnittlich mindestens 30 Beschäftigte mit der erforderlichen Qualifikation der Sachkundeprüfung nach § 34c GewO in den vergangenen drei Jahren beschäftigt waren und aktuell mindestens 20 Mitarbeitende mit der erforderlichen Qualifikation der Sachkundeprüfung nach § 34c GewO beschäftigt sind.
Technische Leistungsfähigkeit
Nachweis zu geeigneten unternehmensbezogenen Referenzen:
Durch den Bieter sind geeignete unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare Referenzaufträge unter Angabe der Beschreibung der erbrachten Leistung, dem Leistungszeitraum, des Auftragsvolumens und der Auftraggeber mit Ansprechpartner einzureichen. Eine Referenz ist geeignet, wenn sie einen vergleichbaren Leistungsumfang beschreibt, aus der Wohnungswirtschaft und/oder Gewerbe und aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Angebotsabgabe, stammt. Weiterhin ist eine Referenz geeignet, wenn die Vertragslaufzeit des Vertrages für die benannte Referenz, mindestens ein Jahr betrug.
Als vergleichbarer Leistungsumfang je Referenz wird je Lose folgendes Auftragsvolumen p. a. angenommen:
Los 1: Auftragsvolumen je Referenz p. a. 240.000 € netto
Los 2: Auftragsvolumen je Referenz p. a. 200.000 € netto
Los 3: Auftragsvolumen je Referenz p. a. 320.000 € netto
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Auftragsdatenverarbeitung einschließlich Anlagen
Angabe zur Firma
Besonderen Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen VOB.
Auftragsdatenverarbeitung einschließlich Anlagen
Angabe zur Firma
Besonderen Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
Auftragsdatenverarbeitung einschließlich Anlagen
Angabe zur Firma
Besonderen Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen VOB.
Auftragsdatenverarbeitung einschließlich Anlagen
Angabe zur Firma
Besonderen Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt. Um am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. Unterlagen hochzuladen und Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei. Fragen werden nur beantwortet, wenn sie in der Frist entsprechend dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform Berlin oder über ausschreibung@stadtundland.de beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform Berlin. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten zum täglichen Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie Antworten auf Interessentenfragen zum Vergabeverfahren. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe), sind die geforderten Nachweise auch von den Unterauftragnehmern einzureichen. Die Angebote (einschließlich aller Unterlagen und Dokumente) sind in deutscher Sprache einzureichen; Eine Nichteinhaltung der als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt. Um am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. Unterlagen hochzuladen und Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei. Fragen werden nur beantwortet, wenn sie in der Frist entsprechend dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform Berlin oder über ausschreibung@stadtundland.de beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform Berlin. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten zum täglichen Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie Antworten auf Interessentenfragen zum Vergabeverfahren. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe), sind die geforderten Nachweise auch von den Unterauftragnehmern einzureichen. Die Angebote (einschließlich aller Unterlagen und Dokumente) sind in deutscher Sprache einzureichen; Eine Nichteinhaltung der als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: t:03090138316
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +3090138316📞
Fax: +3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-09+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 241-756133 (2024-12-09)