Beschreibung der Beschaffung
1. Bestreifung ausgewählter Immobilienobjekte (Abrufleistung)
Die Bestreifung des Bestandes beinhalten Treppenhäuser, Höfe, Dachböden, Kellergänge, Laubengänge, Garagenhöfe/ Parkplätze und Tiefgaragen sowie Außenanlagen zur Verhinderung von Straftaten sowie deren Aufklärung. Beschmutzungen und Beschädigungen an den Gebäuden, ihren Bestandteilen oder den Außenanlagen und dortiger Einrichtungen sind durch offensives Auftreten zu verhindern, Verursacher zu personifizieren und dem AG mitzuteilen. Im Rahmen der Bestreifungen sind die Hauseingangs- und Außenbeleuchtung zu kontrollieren und Schäden dem AG zu melden.
Optional erfolgt die Bestreifung mittels GPS.
1.1. Tagstreife 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter
Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung
Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht
Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten
Reaktionszeiten: Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten
1.2. Nachtstreife 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter
Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung
Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht
Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten
Die zu bestreifenden Objekte werden durch den Auftraggeber in Bestreifungsverbunde zusammengefasst. Der Auftraggeber ist berechtigt diese zu erweitern bzw. verkleinern. Die Zuordnung erfolgt im örtlichen und sachlichen Zusammenhang. Bei nicht klarer Zuordnung wird ggf. ein neuer Bestreifungsverbund gebildet.
2. Schließdienst an Spielplätzen, Bolzplätzen und Hofdurchgängen (Abrufleistung)
Kontrolle und Auf- und Verschluss der Bolzplätze
Zeitraum: 01.04. – 31.10. eines Jahres
Montag – Samstag zu vorgegebenen Zeiten
3. Kontrolle des Winterdienstes (Regelleistung)
Durchführung von bedarfsabhängigen Kontrollen zur Ausführung einer ordnungsgemäßen Winterdienstausführung in der Winterdienstsaison (01. November bis 15. April) nach Schneefall an Arbeitstagen (Montag – Donnerstag: 07:00 – 15:00 Uhr; Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr)
Bei Mängeln umgehende Meldung an den AG sowie Nachkontrolle
Erster Kontrollgang ab 07:00 Uhr, ggf. Nachkontrolle bei Mängeln ab 10:00 Uhr an Arbeitstagen
Anwendung von Formularen des AG
Stundenzettel als Nachweis bereitstellen und dem AG vorlegen
4. Service-Hotline (Abrufleistung)
Bereitstellen einer Service-Hotline täglich von 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr
a) im Falle von akuten Sicherheitsanfragen
Umgehender Einsatz vor Ort und Einleitung von deeskalierenden Maßnahmen
Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Dokumentation der Einsätze
b) im Falle von ruhestörendem Lärm
Umgehender Einsatz vor Ort und Einleitung von deeskalierenden Maßnahmen
Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.
Dokumentation der Einsätze
5. Baustellensicherung/ Grundstückssicherung (Abrufleistung)
Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.
Sicherung von Baustellen oder Grundstücken nach Bedarf
Zu vorgegebenen befristeten Zeiträumen
Feststellung von Gefahrenquellen und Meldung an den AG
Dokumentation der Einsätze
Bestreifung
6. Sicherung der Bürostandorte des Auftraggebers
6.1. Alarmaufschaltung der Bürostandorte und Bearbeitung in Ereignisfällen (Regelleistung)
Aufschaltung und Überwachung (24 Std.) der Einbruchmeldeanlagen aller Bürostandorte der STADT UND LAND (siehe Objektliste)
Alarmverfolgung: Einleiten von Interventionen (z.B.: Einbruchalarm, Sabotage, Klimastörung, unscharfe Anlage nach Scharfschaltzeit)
Regulierung von Havariefällen gemäß Interventions- und/oder Notmaßnahmenplan
Zutrittsgewährung für Firmen (Notreparaturen) außerhalb der Geschäftszeiten
Zusätzliche Kontrollfahrten bei Ausbleiben der Alarmanlage
Bei Bedarf: Entschärfen und Schärfen der Alarmanlage an Arbeitstagen zweimal täglich
6.2. Sicherheitshotline für die Bürostandorte (Regelleistung)
Bereitstellen einer Hotline für akute Sicherheitsanfragen 24/7
6.3. Bewachung von Bürostandorten (Abrufleistung)
Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.
Bewachung (24 Std.) und stündliche Rundgänge
Vermerken und Weiterleiten von Auffälligkeiten
Regulierung von brenzligen Situationen