Die BGW ist auf Messe- und Kongressveranstaltungen der versicherten Berufsgruppen als Ausstellerin präsent und führt auch eigene Veranstaltungen für versicherte Berufsgruppen durch. Jährlich handelt es sich dabei in der Regel um insgesamt 15 bis 25 größere Standaufbauten an wechselnden Orten innerhalb Deutschlands, für die ein Messebau erforderlich ist. Für die Realisierung von Ausstellungen in Museen oder auf öffentlichen Plätzen, werden jährlich an maximal 20 bundesweiten Standorten die BGW-Fotoausstellung gezeigt sowie maximal 10 weitere Ausstellungen zu anderen Themen realisiert. Bei Messeauftritten variieren die zu gestaltenden Standflächen von etwa 10 bis über 150m2. Bei eigenen BGW-Veranstaltungen kann die Standflächengestaltung – zusammen- gesetzt aus kleineren Einzelflächen – bis etwa 400 m2 betragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-28.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2024-16 Abwicklung Messebauleistungen und Veranstaltungstechnik
Referenznummer: 2024-16
Kurze Beschreibung:
Die BGW ist auf Messe- und Kongressveranstaltungen der versicherten Berufsgruppen als Ausstellerin präsent und führt auch eigene Veranstaltungen für versicherte Berufsgruppen durch. Jährlich handelt es sich dabei in der Regel um insgesamt 15 bis 25 größere Standaufbauten an wechselnden Orten innerhalb Deutschlands, für die ein Messebau erforderlich ist. Für die Realisierung von Ausstellungen in Museen oder auf öffentlichen Plätzen, werden jährlich an maximal 20 bundesweiten Standorten die BGW-Fotoausstellung gezeigt sowie maximal 10 weitere Ausstellungen zu anderen Themen realisiert. Bei Messeauftritten variieren die zu gestaltenden Standflächen von etwa 10 bis über 150m2. Bei eigenen BGW-Veranstaltungen kann die Standflächengestaltung – zusammen- gesetzt aus kleineren Einzelflächen – bis etwa 400 m2 betragen.
Die BGW ist auf Messe- und Kongressveranstaltungen der versicherten Berufsgruppen als Ausstellerin präsent und führt auch eigene Veranstaltungen für versicherte Berufsgruppen durch. Jährlich handelt es sich dabei in der Regel um insgesamt 15 bis 25 größere Standaufbauten an wechselnden Orten innerhalb Deutschlands, für die ein Messebau erforderlich ist. Für die Realisierung von Ausstellungen in Museen oder auf öffentlichen Plätzen, werden jährlich an maximal 20 bundesweiten Standorten die BGW-Fotoausstellung gezeigt sowie maximal 10 weitere Ausstellungen zu anderen Themen realisiert. Bei Messeauftritten variieren die zu gestaltenden Standflächen von etwa 10 bis über 150m2. Bei eigenen BGW-Veranstaltungen kann die Standflächengestaltung – zusammen- gesetzt aus kleineren Einzelflächen – bis etwa 400 m2 betragen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1.0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2024-16
Titel: Abwicklung von Messebauleistungen und Veranstaltungstechnik
Beschreibung der Beschaffung:
Die BGW ist auf Messe- und Kongressveranstaltungen der versicherten Berufsgruppen als Ausstellerin präsent und führt auch eigene Veranstaltungen für versicherte Berufsgruppen durch. Jährlich handelt es sich dabei in der Regel um insgesamt 15 bis 25 größere Standaufbauten an wechselnden Orten innerhalb Deutschlands, für die ein Messebau erforderlich ist. Bei Messeauftritten variieren die zu gestaltenden Standflächen von etwa 10 m² bis über 150 m2. Bei eigenen BGW-Veranstaltungen kann die Standflächengestaltung – zusammengesetzt aus kleineren Einzelflächen – bis zu etwa 400 m2 betragen.
Weitere 100 kleinere Auftritte werden bundesweit jährlich in Eigenregie durch einzelne BGW-Abteilungen mit Hilfe eigener mobiler Standsysteme und ohne Messebauer realisiert. Diese Standsysteme müssen bedarfsweise repariert, ergänzt oder ausgetauscht werden.
Bei Stand- und Bühnenbauten sind unterschiedliche Umfänge zu realisieren. So ist – vor allem bei großen eigenen Veranstaltungen – eine aufwendige technische Umsetzung, z. B. bei hybriden Veranstaltungen, notwendig. Dabei geht es um die Übertragung von barrierefreien Übersetzungen und – teils interaktiven – Veranstaltungsteilen auf Großbildschirme beziehungsweise ins Internet. Dafür ist die Bereitstellung und Betreuung von Studioaufbauten und eines entsprechenden technischen Umfeldes notwendig, in der Regel bestehend aus Video-, Licht- und Tontechnik sowie einer Schnitt-stelle zu einer digitalen Veranstaltungsplattform.
Weiterhin sind eine Reihe von „Spin-Offs“ im Rahmen von Messebau und Veranstaltungstechnik umzusetzen. Im Rahmen des Veranstaltungsmanagements sind Ausstellungen zu verschiedenen Themen entstanden, die nach einem initialen Einsatz auf einer BGW-Veranstaltung auch unabhängig davon präsentiert werden – etwa in Museen oder auf öffentlichen Plätzen. So führt die BGW beispielsweise im zweijährigen Turnus einen Fotowettbewerb durch, bei dem es gemäß dem gesetzlichen Auftrag um die zentralen Themen Teilhabe, Sicherheit und Gesundheit von Menschen bei der Arbeit und um deren Arbeitsumgebung geht. Die prämierten Bilder werden jährlich an maxi-mal 20 bundesweiten Standorten als eine Wanderausstellung im öffentlichen Raum präsentiert. Gestaltungselemente des Messebaus werden außerdem auf Gebäude der BGW übertragen (Be-schilderungen, Themenmotive, Beklebungen), um in diesen ein einheitliches Erscheinungsbild im Sinne des Corporate-Designs zu gewährleisten.
Messen und Veranstaltungen sind ein zentraler Kanal für die Vermarktung und den Vertrieb von BGW-Produkten und -Angeboten. Inhaltlich geht es überwiegend um die zielgruppengerechte Vermittlung von Präventionsangeboten. Darüber hinaus sind derartige Auftritte von herausragender Bedeutung für die Imagebildung. Die BGW als Unfallversicherungsträgerin steht für Solidität und Seriosität, aber auch für die ausgeprägte Kundenorientierung eines modernen Dienstleistungsunternehmens. Zu vermittelnde Unternehmenswerte sind Kompetenz, Nähe, Engagement, Gemeinwohlorientierung und Zukunftsausrichtung. Zudem fühlt sich die BGW den Werten Nachhaltigkeit und Inklusion verpflichtet. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sucht die BGW eine/n Rahmenvereinbarungspartner/in für die Abwicklung von Messebauleistungen und Veranstaltungstechnik. Ausführungsbeginn ist der 1. Januar 2025. Für die Umsetzung von eigenen Veranstaltungen sowie Auftritten bei Messen und Kongressen benötigt die BGW messebauliche und veranstaltungstechnische Unterstützung der ca. 15 bis 25 größeren Veranstaltungen pro Jahr. In Ausnahmefällen nutzen auch BGW-Abteilungen, die Veranstaltungen in Eigenregie organisieren, den/die Messebau-Dienstleistenden. Für die Realisierung der „Spin-Offs“ wird jährlich an maximal 20 bundesweiten Standorten die BGW-Fotoausstellung gezeigt sowie maximal 10 weitere Ausstellungen zu anderen Themen realisiert.
Die BGW ist auf Messe- und Kongressveranstaltungen der versicherten Berufsgruppen als Ausstellerin präsent und führt auch eigene Veranstaltungen für versicherte Berufsgruppen durch. Jährlich handelt es sich dabei in der Regel um insgesamt 15 bis 25 größere Standaufbauten an wechselnden Orten innerhalb Deutschlands, für die ein Messebau erforderlich ist. Bei Messeauftritten variieren die zu gestaltenden Standflächen von etwa 10 m² bis über 150 m2. Bei eigenen BGW-Veranstaltungen kann die Standflächengestaltung – zusammengesetzt aus kleineren Einzelflächen – bis zu etwa 400 m2 betragen.
Weitere 100 kleinere Auftritte werden bundesweit jährlich in Eigenregie durch einzelne BGW-Abteilungen mit Hilfe eigener mobiler Standsysteme und ohne Messebauer realisiert. Diese Standsysteme müssen bedarfsweise repariert, ergänzt oder ausgetauscht werden.
Bei Stand- und Bühnenbauten sind unterschiedliche Umfänge zu realisieren. So ist – vor allem bei großen eigenen Veranstaltungen – eine aufwendige technische Umsetzung, z. B. bei hybriden Veranstaltungen, notwendig. Dabei geht es um die Übertragung von barrierefreien Übersetzungen und – teils interaktiven – Veranstaltungsteilen auf Großbildschirme beziehungsweise ins Internet. Dafür ist die Bereitstellung und Betreuung von Studioaufbauten und eines entsprechenden technischen Umfeldes notwendig, in der Regel bestehend aus Video-, Licht- und Tontechnik sowie einer Schnitt-stelle zu einer digitalen Veranstaltungsplattform.
Weiterhin sind eine Reihe von „Spin-Offs“ im Rahmen von Messebau und Veranstaltungstechnik umzusetzen. Im Rahmen des Veranstaltungsmanagements sind Ausstellungen zu verschiedenen Themen entstanden, die nach einem initialen Einsatz auf einer BGW-Veranstaltung auch unabhängig davon präsentiert werden – etwa in Museen oder auf öffentlichen Plätzen. So führt die BGW beispielsweise im zweijährigen Turnus einen Fotowettbewerb durch, bei dem es gemäß dem gesetzlichen Auftrag um die zentralen Themen Teilhabe, Sicherheit und Gesundheit von Menschen bei der Arbeit und um deren Arbeitsumgebung geht. Die prämierten Bilder werden jährlich an maxi-mal 20 bundesweiten Standorten als eine Wanderausstellung im öffentlichen Raum präsentiert. Gestaltungselemente des Messebaus werden außerdem auf Gebäude der BGW übertragen (Be-schilderungen, Themenmotive, Beklebungen), um in diesen ein einheitliches Erscheinungsbild im Sinne des Corporate-Designs zu gewährleisten.
Messen und Veranstaltungen sind ein zentraler Kanal für die Vermarktung und den Vertrieb von BGW-Produkten und -Angeboten. Inhaltlich geht es überwiegend um die zielgruppengerechte Vermittlung von Präventionsangeboten. Darüber hinaus sind derartige Auftritte von herausragender Bedeutung für die Imagebildung. Die BGW als Unfallversicherungsträgerin steht für Solidität und Seriosität, aber auch für die ausgeprägte Kundenorientierung eines modernen Dienstleistungsunternehmens. Zu vermittelnde Unternehmenswerte sind Kompetenz, Nähe, Engagement, Gemeinwohlorientierung und Zukunftsausrichtung. Zudem fühlt sich die BGW den Werten Nachhaltigkeit und Inklusion verpflichtet. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sucht die BGW eine/n Rahmenvereinbarungspartner/in für die Abwicklung von Messebauleistungen und Veranstaltungstechnik. Ausführungsbeginn ist der 1. Januar 2025. Für die Umsetzung von eigenen Veranstaltungen sowie Auftritten bei Messen und Kongressen benötigt die BGW messebauliche und veranstaltungstechnische Unterstützung der ca. 15 bis 25 größeren Veranstaltungen pro Jahr. In Ausnahmefällen nutzen auch BGW-Abteilungen, die Veranstaltungen in Eigenregie organisieren, den/die Messebau-Dienstleistenden. Für die Realisierung der „Spin-Offs“ wird jährlich an maximal 20 bundesweiten Standorten die BGW-Fotoausstellung gezeigt sowie maximal 10 weitere Ausstellungen zu anderen Themen realisiert.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Messestände📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Veranstaltungen finden an verschiedenen Standorten in Deutschland statt.
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Dauer: 1 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 5
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt den Vertrag – bei entsprechender Beschlusslage der BGW-Selbstverwaltungsgremien – insgesamt fünf Mal für jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern. Zur Ausübung der Verlängerungsoption informiert die Auftraggeberin den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich über ihre Entscheidung den Vertrag zu verlängern.
Die Auftraggeberin ist berechtigt den Vertrag – bei entsprechender Beschlusslage der BGW-Selbstverwaltungsgremien – insgesamt fünf Mal für jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern. Zur Ausübung der Verlängerungsoption informiert die Auftraggeberin den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich über ihre Entscheidung den Vertrag zu verlängern.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterien (Kriterienkatalog, Bewertungsmatrix, eingereichte Musterentwürfe, eingereichte Konzepte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Veranstaltungen finden in ganz Deutschland statt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die BGW ist auf Messe- und Kongressveranstaltungen der versicherten Berufsgruppen als Ausstellerin präsent und führt auch eigene Veranstaltungen für versicherte Berufsgruppen durch. Jährlich handelt es sich dabei in der Regel um insgesamt 15 bis 25 größere Standaufbauten an wechselnden Orten innerhalb Deutschlands, für die ein Messebau erforderlich ist. Für die Realisierung von Ausstellungen in Museen oder auf öffentlichen Plätzen, werden jährlich an maximal 20 bundesweiten Standorten die BGW-Fotoausstellung gezeigt sowie maximal 10 weitere Ausstellungen zu anderen Themen realisiert. Bei Messeauftritten variieren die zu gestaltenden Standflächen von etwa 10 bis über 150m2. Bei eigenen BGW-Veranstaltungen kann die Standflächengestaltung – zusammen- gesetzt aus kleineren Einzelflächen – bis etwa 400 m2 betragen.
Die BGW ist auf Messe- und Kongressveranstaltungen der versicherten Berufsgruppen als Ausstellerin präsent und führt auch eigene Veranstaltungen für versicherte Berufsgruppen durch. Jährlich handelt es sich dabei in der Regel um insgesamt 15 bis 25 größere Standaufbauten an wechselnden Orten innerhalb Deutschlands, für die ein Messebau erforderlich ist. Für die Realisierung von Ausstellungen in Museen oder auf öffentlichen Plätzen, werden jährlich an maximal 20 bundesweiten Standorten die BGW-Fotoausstellung gezeigt sowie maximal 10 weitere Ausstellungen zu anderen Themen realisiert. Bei Messeauftritten variieren die zu gestaltenden Standflächen von etwa 10 bis über 150m2. Bei eigenen BGW-Veranstaltungen kann die Standflächengestaltung – zusammen- gesetzt aus kleineren Einzelflächen – bis etwa 400 m2 betragen.
Rechtsgrundlage: GWB, VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-29 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-29 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen: § 65 Abs. 2 VgV
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-29 12:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV zu verzichten.
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Begründung der Verfahrenswahl:
Das Vergabeverfahren wird elektronisch geführt. Eine Übersendung der Angebote auf dem Postweg ist nicht zulässig. Angebote sind elektronisch einfach, lesbar (Adobe Acrobat aus der Druckfunktion generiert und soweit gefordert MS-Excel-Format) ausschließlich über die Vergabeplattform www.subre-port.de unter Verwendung der ELViS-ID aus der Bekanntmachung einzureichen.
Technische Fragen zur Bedienung des Vergabeportals sind direkt an die Vergabeplattform subreport (Tel.: +49 (0) 221 98578-0) zu richten. Die Abgabe eines Angebots in Papierform ist unzulässig. Für die elektronische Abgabe stellen Sie bitte sicher, dass die technischen Vo-raussetzungen1 zur Nutzung von subreport ELViS erfüllt werden.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch geführt. Eine Übersendung der Angebote auf dem Postweg ist nicht zulässig. Angebote sind elektronisch einfach, lesbar (Adobe Acrobat aus der Druckfunktion generiert und soweit gefordert MS-Excel-Format) ausschließlich über die Vergabeplattform www.subre-port.de unter Verwendung der ELViS-ID aus der Bekanntmachung einzureichen.
Technische Fragen zur Bedienung des Vergabeportals sind direkt an die Vergabeplattform subreport (Tel.: +49 (0) 221 98578-0) zu richten. Die Abgabe eines Angebots in Papierform ist unzulässig. Für die elektronische Abgabe stellen Sie bitte sicher, dass die technischen Vo-raussetzungen1 zur Nutzung von subreport ELViS erfüllt werden.
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich weitere Angaben in dieser Bekanntmachung:
1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieters/in. Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben.
2. Angabe, ob eine Eintragung im Handelsregister vorliegt. Sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, Auszug (Kopie) aus dem Berufsregister, soweit der/die Bieter/in bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Der eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder. Liegt eine Eintragung im Handelsregister vor, wird die Auftraggeberin einen aktuellen Auszug abrufen.
3. Sofern Sie als Bietergemeinschaft teilnehmen, ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die Mitglieder im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und als Gesamtschuldner haften und die gesamtschuldnerische Haftung auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft oder dem Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder bestehen bleibt und § 160 HGB keine Anwendung findet.
Befähigung zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich weitere Angaben in dieser Bekanntmachung:
1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieters/in. Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben.
2. Angabe, ob eine Eintragung im Handelsregister vorliegt. Sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, Auszug (Kopie) aus dem Berufsregister, soweit der/die Bieter/in bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Der eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder. Liegt eine Eintragung im Handelsregister vor, wird die Auftraggeberin einen aktuellen Auszug abrufen.
3. Sofern Sie als Bietergemeinschaft teilnehmen, ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die Mitglieder im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und als Gesamtschuldner haften und die gesamtschuldnerische Haftung auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft oder dem Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder bestehen bleibt und § 160 HGB keine Anwendung findet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche Angaben in dieser Bekanntmachung:
1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz des/der Bieters/in in EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie in dieser Bekanntmachung beschrieben. Die Angaben zum Jahresumsatz dürfen sich dabei nur auf das in dieser Vergabe bietende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen.
2. Nachweis über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und Sach- sowie Vermögensschäden für die Dauer der Leistungserbringung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche Angaben in dieser Bekanntmachung:
1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz des/der Bieters/in in EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie in dieser Bekanntmachung beschrieben. Die Angaben zum Jahresumsatz dürfen sich dabei nur auf das in dieser Vergabe bietende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen.
2. Nachweis über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und Sach- sowie Vermögensschäden für die Dauer der Leistungserbringung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. der Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche Angaben in dieser Bekanntmachung:
1. Einreichung einer selbst erstellten Unterlage mit kurzer und aussagekräftiger Darstellung zu den vorhandenen Erfahrungen des/der Bietenden im Bereich Abwicklung von Messebauleistungen und Veranstaltungstechnik. Die Darstellung dient dem Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit und Kapazitäten. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Darstellung kompakt auf einer DIN A4 Seite erfolgen kann.
2. Liste mit Referenzen über die in den letzten drei Jahren ausgeführten vergleichbaren (Teil-)Leistungen, aus denen die Auftraggeberin ersehen kann, dass der/die Bietende bzw. die Bietergemeinschaft über ausreichend vergleichbare Erfahrungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Teilleistungen verfügt. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie in dieser Bekanntmachung beschrieben. Die Angabe von mindestens drei Referenzen ist Mindeststandard. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Es sollen drei Referenzen eingereicht werden, davon eine Referenz mit einer Stand-größe von mindestens 100m².
Aus der Referenzliste müssen sich je Referenz folgende Angaben ergeben:
• Bezeichnung des Referenzprojekts;
• Auftraggeber/in (Anschrift, Ansprechpartner und Einordnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers in die Kategorien sonstiger Auftraggeber/öffentlicher Auftraggeber/Sozi-alversicherungsträger/Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung);
• Zeitpunkt der Fertigstellung/Projektrealisierung;
• Auftragswert des Referenzprojekts (in EUR netto);
• Standgröße des Referenzprojekts (in m²);
• Anzahl der eingesetzten Mitarbeitenden beim Standaufbau;
• Umsetzung von Grundprinzipien der Barrierefreiheit im Veranstaltungsmanagement (Räder-Füße-Regel, Mehr-Sinne-Prinzip, KISS-Regel);
• Gesamtabwicklung Messebau (Angabe der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung);
• Kurzbeschreibung des Referenzprojekts (einschl. Angabe des Messethemas).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. der Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche Angaben in dieser Bekanntmachung:
1. Einreichung einer selbst erstellten Unterlage mit kurzer und aussagekräftiger Darstellung zu den vorhandenen Erfahrungen des/der Bietenden im Bereich Abwicklung von Messebauleistungen und Veranstaltungstechnik. Die Darstellung dient dem Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit und Kapazitäten. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Darstellung kompakt auf einer DIN A4 Seite erfolgen kann.
2. Liste mit Referenzen über die in den letzten drei Jahren ausgeführten vergleichbaren (Teil-)Leistungen, aus denen die Auftraggeberin ersehen kann, dass der/die Bietende bzw. die Bietergemeinschaft über ausreichend vergleichbare Erfahrungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Teilleistungen verfügt. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie in dieser Bekanntmachung beschrieben. Die Angabe von mindestens drei Referenzen ist Mindeststandard. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Es sollen drei Referenzen eingereicht werden, davon eine Referenz mit einer Stand-größe von mindestens 100m².
Aus der Referenzliste müssen sich je Referenz folgende Angaben ergeben:
• Bezeichnung des Referenzprojekts;
• Auftraggeber/in (Anschrift, Ansprechpartner und Einordnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers in die Kategorien sonstiger Auftraggeber/öffentlicher Auftraggeber/Sozi-alversicherungsträger/Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung);
• Zeitpunkt der Fertigstellung/Projektrealisierung;
• Auftragswert des Referenzprojekts (in EUR netto);
• Standgröße des Referenzprojekts (in m²);
• Anzahl der eingesetzten Mitarbeitenden beim Standaufbau;
• Umsetzung von Grundprinzipien der Barrierefreiheit im Veranstaltungsmanagement (Räder-Füße-Regel, Mehr-Sinne-Prinzip, KISS-Regel);
• Gesamtabwicklung Messebau (Angabe der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung);
• Kurzbeschreibung des Referenzprojekts (einschl. Angabe des Messethemas).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Rechnungsstellung erfolgt gegenüber der im Rubrum benannten Auftraggeberin ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: eingangsrechnungen@bgw-online.de.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB vorliegen.
- über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB beim Bietenden, Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG vorliegen.
Soweit eine Ausschlussvoraussetzung gegeben ist, sind nähere Angaben zu machen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist weiterer Nachweis zu führen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB vorliegen.
- über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB beim Bietenden, Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG vorliegen.
Soweit eine Ausschlussvoraussetzung gegeben ist, sind nähere Angaben zu machen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist weiterer Nachweis zu führen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Telefon: +49 40 20207-1536📞
URL: http://www.bgw-online.de🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E39511255🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E39511255🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1. Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt.
2. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme.
3. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
4. Die Vergabeunterlagen können unter dem in dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen werden. Dort sind auch Vorlagen für Erklärungen enthalten. Die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe enthält weitere Hinweise zum Verfahren und dessen Ablauf.
5. Der/die Bietende, im Fall einer Bietergemeinschaft, jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, erklären oder legen dar, dass die Voraussetzungen gemäß Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis c) VO EU 2022/576 nicht vorliegen.
6. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG durchführen und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
7. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind für diese das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.
8. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen; - die Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht; - Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß dieser Bekanntmachung vorlegen. - Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung). - Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
1. Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt.
2. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme.
3. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
4. Die Vergabeunterlagen können unter dem in dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen werden. Dort sind auch Vorlagen für Erklärungen enthalten. Die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe enthält weitere Hinweise zum Verfahren und dessen Ablauf.
5. Der/die Bietende, im Fall einer Bietergemeinschaft, jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, erklären oder legen dar, dass die Voraussetzungen gemäß Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis c) VO EU 2022/576 nicht vorliegen.
6. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG durchführen und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
7. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind für diese das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.
8. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen; - die Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht; - Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß dieser Bekanntmachung vorlegen. - Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung). - Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000000000
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Telefon: +49 40 20207-1536📞
URL: http://www.bgw-online.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 127-391393 (2024-06-28)