B 3, Neubau der OU Elstorf mit Zubringer A 26 Als Pilotprojekt für Planungsbeschleunigung unterliegt das Projekt einer straffen Zeitplanung. Nach Abgabe des Vorentwurfes zur Prüfung durch das BMDV Ende 2023 wird die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Ende 2024 angestrebt, Planfeststellungsbeschluss 2026 Um den Baubeginn für den Strecken- und Brückenbau der OU Elstorf anschließend so früh wie möglich realisieren zu können, sind die Vorgaben aus der Landschaftsplanerischen Begleitplanung und den Fachbeiträgen (insbesondere Artenschutzbeitrag) rechtzeitig umzusetzen. Die Anforderungen sind dabei unterschiedlich zeitlich gestaffelt. Die ersten CEF-Maßnahmen sind auf einem Golfplatzgelände, das ab November 2024 zur Verfügung steht, bereits Anfang 2025 umzusetzen. Es handelt sich hierbei um waldbauliche Maßnahmen. Weitere vorgezogen umzusetzende CEF-Maßnahmen sind planerisch so zu bearbeiten, dass sie Ende 2025/Anfang 2026 hergestellt werden. Hierbei geht es vorrangig um die - Anpflanzung von Gehölzen - Neuanlage und Optimierung von Kleingewässern - Ökologische Aufwertung von bestehenden Kleingewässern
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2024-35_B3_OU_ Els-torf_LAP
Referenznummer: 03_160900_293600
Kurze Beschreibung:
B 3, Neubau der OU Elstorf mit Zubringer A 26 Als Pilotprojekt für Planungsbeschleunigung unterliegt das Projekt einer straffen Zeitplanung. Nach Abgabe des Vorentwurfes zur Prüfung durch das BMDV Ende 2023 wird die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Ende 2024 angestrebt, Planfeststellungsbeschluss 2026 Um den Baubeginn für den Strecken- und Brückenbau der OU Elstorf anschließend so früh wie möglich realisieren zu können, sind die Vorgaben aus der Landschaftsplanerischen Begleitplanung und den Fachbeiträgen (insbesondere Artenschutzbeitrag) rechtzeitig umzusetzen. Die Anforderungen sind dabei unterschiedlich zeitlich gestaffelt. Die ersten CEF-Maßnahmen sind auf einem Golfplatzgelände, das ab November 2024 zur Verfügung steht, bereits Anfang 2025 umzusetzen. Es handelt sich hierbei um waldbauliche Maßnahmen. Weitere vorgezogen umzusetzende CEF-Maßnahmen sind planerisch so zu bearbeiten, dass sie Ende 2025/Anfang 2026 hergestellt werden. Hierbei geht es vorrangig um die - Anpflanzung von Gehölzen - Neuanlage und Optimierung von Kleingewässern - Ökologische Aufwertung von bestehenden Kleingewässern
B 3, Neubau der OU Elstorf mit Zubringer A 26 Als Pilotprojekt für Planungsbeschleunigung unterliegt das Projekt einer straffen Zeitplanung. Nach Abgabe des Vorentwurfes zur Prüfung durch das BMDV Ende 2023 wird die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Ende 2024 angestrebt, Planfeststellungsbeschluss 2026 Um den Baubeginn für den Strecken- und Brückenbau der OU Elstorf anschließend so früh wie möglich realisieren zu können, sind die Vorgaben aus der Landschaftsplanerischen Begleitplanung und den Fachbeiträgen (insbesondere Artenschutzbeitrag) rechtzeitig umzusetzen. Die Anforderungen sind dabei unterschiedlich zeitlich gestaffelt. Die ersten CEF-Maßnahmen sind auf einem Golfplatzgelände, das ab November 2024 zur Verfügung steht, bereits Anfang 2025 umzusetzen. Es handelt sich hierbei um waldbauliche Maßnahmen. Weitere vorgezogen umzusetzende CEF-Maßnahmen sind planerisch so zu bearbeiten, dass sie Ende 2025/Anfang 2026 hergestellt werden. Hierbei geht es vorrangig um die - Anpflanzung von Gehölzen - Neuanlage und Optimierung von Kleingewässern - Ökologische Aufwertung von bestehenden Kleingewässern
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgestaltung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 215 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: 03_160900_293600
Beschreibung der Beschaffung:
Landschaftspflegerische Ausführungsplanung Lph 1-3, 5, 6, 8 und 9 Für die vorgezogen umzusetzenden CEF-Maßnahmen. Besondere Leistungen: - Mehraufwand für 2 separate Bauverträge - Überwachung der Entwicklungspflege - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (während der Entwicklungspflege) - Vorstellung der Ausführungsplanung vor Dritten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des AG; Zuarbeit zur Öffentlichkeitsarbeit des AG
Landschaftspflegerische Ausführungsplanung Lph 1-3, 5, 6, 8 und 9 Für die vorgezogen umzusetzenden CEF-Maßnahmen. Besondere Leistungen: - Mehraufwand für 2 separate Bauverträge - Überwachung der Entwicklungspflege - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (während der Entwicklungspflege) - Vorstellung der Ausführungsplanung vor Dritten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des AG; Zuarbeit zur Öffentlichkeitsarbeit des AG
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Harburg
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektspezifischen Organisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliches Konzept über die Bearbeitung der Planungsaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-31 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-05-31 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. EUR gegeben ist.
Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. EUR gegeben ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestjahresumsatz: § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Mindestjahresumsatz des Unternehmens beträgt jeweils bezogen auf die letzten 3 (2020, 2021, 2022) abgeschlossenen Geschäftsjahre 1 Mio. EUR, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens 0,3 Mio. EUR
Mindestjahresumsatz: § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Mindestjahresumsatz des Unternehmens beträgt jeweils bezogen auf die letzten 3 (2020, 2021, 2022) abgeschlossenen Geschäftsjahre 1 Mio. EUR, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens 0,3 Mio. EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Projektleiter mindestens jeweils 2 Referenzen a.) LAP mind. Lph 1-3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI zu Neu-/ Ausbau von linienhafter Infrastruktur, abgeschlossen nach 2018 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 0,4 Mio. EUR b.) LAP mit CEF- oder FCS-Maßnahmen abgeschlossen nach 2018 Hauptbearbeiter mindestens jeweils 1 Referenz c.) LAP mind. Lph 1-3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI zu Neu-/ Ausbau von linienhafter Infrastruktur, abgeschlossen nach 2018 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 0,4 Mio. EUR d.) LAP mit CEF- oder FCS-Maßnahmen abgeschlossen nach 2018
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Projektleiter mindestens jeweils 2 Referenzen a.) LAP mind. Lph 1-3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI zu Neu-/ Ausbau von linienhafter Infrastruktur, abgeschlossen nach 2018 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 0,4 Mio. EUR b.) LAP mit CEF- oder FCS-Maßnahmen abgeschlossen nach 2018 Hauptbearbeiter mindestens jeweils 1 Referenz c.) LAP mind. Lph 1-3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI zu Neu-/ Ausbau von linienhafter Infrastruktur, abgeschlossen nach 2018 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 0,4 Mio. EUR d.) LAP mit CEF- oder FCS-Maßnahmen abgeschlossen nach 2018
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: LAP mind. Lph 1-3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI zu Neu-/ Ausbau von linienhafter Infrastruktur, abgeschlossen nach 2018 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 0,6 Mio. EUR
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: LAP mind. Lph 1-3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI zu Neu-/ Ausbau von linienhafter Infrastruktur, abgeschlossen nach 2018 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 0,6 Mio. EUR
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Bearbeiter aus dem Bereich Landschaftsplanung / -architektur im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Bearbeiter aus dem Bereich Landschaftsplanung / -architektur im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6D2A2
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche - Aufsichtsbehörde
Nationale Registrierungsnummer: 03-0262400000-57
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5113034-01📞
Fax: +49 5113034-2099 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Zentrale Vergabestelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 086-260319 (2024-04-29)