Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
Folgende Leistungsmerkmale sind hierbei, unter Einhaltung der aktuellen Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) und Erfüllung der gültigen und geltenden Regelwerke und Normen nach deutschem Standard oder vergleichbar, nachzuweisen:
- Montage und betriebsfertiger Anschluss bei den nachfolgenden Komponenten:
-> Gleichrichtertransformator für Bahnstrom mit mindestens 1,6 MVA
-> Mittelspannungsanlage
-> Gleichspannungsanlage
-> Kabelanlagen bis Fahrleitungsanschluss
Als Referenzerklärung ist das Formular F 2a - Referenzerklärung zu verwenden.
[Formblatt F2 - Eigenerklärung Eignung VHB124_3. ; Formblatt F 2a]
-Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig
[Formblatt F2 - Eigenerklärung Eignung VHB124_3.]
-Nachweis eines Arbeitsschutzmanagementsystems (SCC, OHSAS, AMS- Zertifikat der Berufsgenossenschaft) oder gleichwertig
[Formblatt F2 - Eigenerklärung Eignung VHB124_3.]
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig
[Formblatt F2 - Eigenerklärung Eignung VHB124_3.]
- Nachweis zur Befähigung zur Verwendung von Hubbühnen
[Formblatt F2 - Eigenerklärung Eignung VHB124_3.]
- Nachweis der Unterweisung "BGI 5040 - Gestaltung von Sicherheitsräumen, Sicherheitsabständen und Verkehrswegen bei Straßenbahnen" oder gleichwertig
[Formblatt F2 - Eigenerklärung Eignung VHB124_3.]
- Nachweis über DGUV Regel 103-011 "Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" oder gleichwertig
[Formblatt F2 - Eigenerklärung Eignung VHB124_3.]
- Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal) (§ 6a (2) Nr. 3 VOB/A)
[Formblatt F2 - Eigenerklärung Eignung VHB124_4.]
- Eigenerklärung, dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (§ 6a (2) Nr. 3 VOB/A)
[Formblatt F2 - Eigenerklärung Eignung VHB124_5.]
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen VHB 236
[Formblatt F4 - falls relevant]
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen VHB 233
[Formblatt F5 - falls relevant]
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen VHB 235
[Formblatt F6 - falls relevant]
SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN:
- einen Nachweis zur Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Formblatt F2 - Eigenerklärung Eignung VHB124_6)
- einen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Formblatt F2 - Eigenerklärung Eignung VHB124_7)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Formblatt F2 - Eigenerklärung Eignung VHB124_10)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der zuständigen Sozialversicherungsträger (Formblatt F2 - Eigenerklärung Eignung VHB124_10)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Formblatt F2 - Eigenerklärung Eignung VHB124_10)
- eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG (Formblatt F2 - Eigenerklärung Eignung VHB124_10)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Formblatt F2 - Eigenerklärung Eignung VHB124_12)
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b Abs. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen
www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden. Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen
www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.