Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich (rGB) Lüneburg beabsichtigt, die Bundesstraße B 209 in der Ortsdurchfahrt Brietlingen umzubauen. Die Bundesstraße B 209 verläuft von der Ortsumgehung Lüneburg in nordöstliche Richtung durch die Ortschaft Brietlingen und weiter über die Elbe und Landesgrenze zu Schleswig-Holstein nach Lauenburg, wo sie in die Bundesstraße B5 mündet. Der geplante Umbau der B 209 in der Ortsdurchfahrt umfasst die Streckenabschnitte von Abs.-Nr. 420, Station 3.212 bis Abs.-Nr. 420, Station 4.062 und von Abs.-Nr. 430, Station 0.000 bis Abs.-Nr. 430, Station 500 (vgl. beigefügte Übersichtskarte). Die Gesamtstrecke beträgt ca. 1.350 m. Die B 209 in der Ortsdurchfahrt Brietlingen ist abgängig und erfüllt insgesamt nicht mehr die an sie gestellten Anforderungen. Die Bundesstraße ist somit vollständig zu erneuern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-07.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2024-56_Objektplanung Verkehrsanlagen_OD_Brietlingen
Referenznummer: 03_280824_304814
Kurze Beschreibung:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich (rGB) Lüneburg beabsichtigt, die Bundesstraße B 209 in der Ortsdurchfahrt Brietlingen umzubauen. Die Bundesstraße B 209 verläuft von der Ortsumgehung Lüneburg in nordöstliche Richtung durch die Ortschaft Brietlingen und weiter über die Elbe und Landesgrenze zu Schleswig-Holstein nach Lauenburg, wo sie in die Bundesstraße B5 mündet. Der geplante Umbau der B 209 in der Ortsdurchfahrt umfasst die Streckenabschnitte von Abs.-Nr. 420, Station 3.212 bis Abs.-Nr. 420, Station 4.062 und von Abs.-Nr. 430, Station 0.000 bis Abs.-Nr. 430, Station 500 (vgl. beigefügte Übersichtskarte). Die Gesamtstrecke beträgt ca. 1.350 m. Die B 209 in der Ortsdurchfahrt Brietlingen ist abgängig und erfüllt insgesamt nicht mehr die an sie gestellten Anforderungen. Die Bundesstraße ist somit vollständig zu erneuern.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich (rGB) Lüneburg beabsichtigt, die Bundesstraße B 209 in der Ortsdurchfahrt Brietlingen umzubauen. Die Bundesstraße B 209 verläuft von der Ortsumgehung Lüneburg in nordöstliche Richtung durch die Ortschaft Brietlingen und weiter über die Elbe und Landesgrenze zu Schleswig-Holstein nach Lauenburg, wo sie in die Bundesstraße B5 mündet. Der geplante Umbau der B 209 in der Ortsdurchfahrt umfasst die Streckenabschnitte von Abs.-Nr. 420, Station 3.212 bis Abs.-Nr. 420, Station 4.062 und von Abs.-Nr. 430, Station 0.000 bis Abs.-Nr. 430, Station 500 (vgl. beigefügte Übersichtskarte). Die Gesamtstrecke beträgt ca. 1.350 m. Die B 209 in der Ortsdurchfahrt Brietlingen ist abgängig und erfüllt insgesamt nicht mehr die an sie gestellten Anforderungen. Die Bundesstraße ist somit vollständig zu erneuern.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 166563.08 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: 03_280824_304814
Beschreibung der Beschaffung:
Objektplanung für Verkehrsanlagen einschließlich Oberflächenentwässerung für die Leistungsphasen 1 bis 4 Neben einem bedarfsgerechten Fahrbahnaufbau nach RStO ist hier zu beachten, dass die Bundesstraße zum Militärstraßengrundnetz gehört. Entsprechende Fahrbahnbreiten sind demgemäß zu berücksichtigen. Des Weiteren soll im Zuge des Umbaus der Ortsdurchfahrt die Oberflächenentwässerungsanlage mit erneuert werden, wobei der Rückhaltung besondere Bedeutung zukommen wird. Der Oberflächenzustand der OD gibt aktuell das beschriebene Schadensbild nicht wider, da hier in 2023 eine neue Deckschicht eingebaut worden ist. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist daher perspektivisch vorgesehen. _______________________________________________________________________________________________ Beschreibung des Ingenieurbauwerks: In der Ortschaft Brietlingen ist eine Regenwasserkanalisation vorhanden. Diese verläuft in den Nebenanlagen entlang der Bundesstraße B 209. Das Regenwassernetz befindet sich insgesamt in einem schlechten Zustand, sodass eine Sanierung in geschlossener Bauweise mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Im Zuge des Umbaus der Ortsdurchfahrt ist die Regenwasserkanalisation daher vollständig zu erneuern. Das anfallende Niederschlagswasser muss dabei in geeigneter Weise abgeführt werden. Hierfür wird zunächst von einem neu zu errichtenden Regenrückhaltebecken ausgegangen. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers: Das Planungsgebiet liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone IIIB). Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete sind nicht von den Umbaumaßnahmen betroffen. Östlich und westlich der Ortschaft Brietlingen verlaufen Gräben. Ein geeigneter Standort für das Regenrückhaltebecken sowie entsprechende Zuleitungen müssen geplant werden. _______________________________________________________________________________________________ Beschreibung der Verkehrsanlage Die Länge der umzubauenden Strecke beträgt ca. 1.350 m. Die Bundesstraße soll im Vollausbau erneuert werden. Entlang der Bundesstraße münden 7 Gemeindestraßen ein. Diese sollen im Zuge der Baumaßnahme nur soweit angepasst werden wie nötig. Des Weiteren sind zahlreiche Zufahrten von Anliegern vorhanden. Innerhalb der Ortschaft Brietlingen verlaufen beidseitige Gehwege entlang der Bundesstraße. Auf der westlichen Seite befindet sich zusätzlich ein Radweg in der Nebenanlage. Es handelt sich hier um eine getrennte Nutzung. Der heutige Radweg verläuft auf einer Hochbordanlage neben der Fahrbahn als Zweirichtungsradweg. Der Radweg weist erhebliche Rissbildungen auf, die 2024 punktuell saniert worden sind. Im Zuge des Umbaus der Bundesstraße sollen die gesamten Nebenanlagen mit erneuert werden. Nach den bisher geführten Abstimmungen mit Polizei und Verkehrsbehörde soll die Radwegeführung derart verändert werden, sodass diese zukünftig einseitig im Rechtsverkehr erfolgt. Aufgrund der Platzverhältnisse kommt voraussichtlich nur ein gemeinsamer Geh- und Radweg in Frage. Zur Querung der Fahrbahn für Fußgänger und Radfahrer sollen insgesamt 3 Querungshilfen vorgesehen werden. Jeweils eine am Anfang, sowie am Ende von Brietlingen und eine Querungshilfe in der Mitte der Ortschaft. Hier sind Abstimmungen mit der Gemeinde, sowie Verkehrsbehörde und Polizei zu führen. In Brietlingen befindet sich ein großer Knotenpunkt, an dem der Verkehr zurzeit durch eine vorhandene Lichtsignalanlage gesteuert wird. Im Zuge der Planung sollen die Varianten einer bedarfsgerechten Ampelanlage, sowie die eines Kreisverkehrsplatzes mit untersucht werden. An dem Knotenpunkt sind westlich die Kreisstraße 1 und östlich die Kreisstraße 29 angeschlossen. Die Bundesstraße verläuft durchgehend von Süd nach Nord. Entlang der Bundesstraße befinden sich zahlreiche Parkbuchten in Längsrichtung. Ggf. können diese zurückgebaut bzw. reduziert werden. Grundsätze zur Planung: Der voraussichtliche gemeinsame Geh- und Radweg soll mit einer Regelbreite von mindestens 2,50 m zzgl. Sicherheitstrennstreifen, in Abhängigkeit von der Fußgänger- und Radfahreranzahl je Spitzenstunde angelegt werden. Querungsanlagen für die sichere Querung der Fußgänger und Radfahrer sind mit einer Breite von mind. 3,00 m auszubilden. Die Einmündungsbereiche der Gemeindestraßen und der Knotenpunkt sind gemäß Schleppkurven auszubilden. Die Bushaltestellen sollen modernisiert und barrierefrei gestaltet werden. Für die Planung des Straßenquerschnittes sind neben den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) auch die Richtlinien für die Anlage und den Bau von Straßen für militärische Schwerstfahrzeuge (RABS) zu berücksichtigen, da die durch Brietlingen verlaufende Bundesstraße als Militärstraßengrundnetz dient. Begegnungsverkehr muss ermöglicht werden. Die detaillierte Gestaltung der Nebenanlagen ist mit der Gemeinde Brietlingen rechtzeitig abzustimmen. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers: Das Planungsgebiet liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone IIIB). Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete sind nicht von den Umbaumaßnahmen betroffen. Es sollen beidseitig Geh- und Radwege geführt werden. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit die vorhandenen Parkstreifen westlich und östlich der Bundesstraße entfernt werden können. Im Bereich der Parkbuchten ist vereinzelter Baumbestand vorzufinden. Für den Knotenpunkt ist eine Variantenuntersuchung vorzunehmen.
Objektplanung für Verkehrsanlagen einschließlich Oberflächenentwässerung für die Leistungsphasen 1 bis 4 Neben einem bedarfsgerechten Fahrbahnaufbau nach RStO ist hier zu beachten, dass die Bundesstraße zum Militärstraßengrundnetz gehört. Entsprechende Fahrbahnbreiten sind demgemäß zu berücksichtigen. Des Weiteren soll im Zuge des Umbaus der Ortsdurchfahrt die Oberflächenentwässerungsanlage mit erneuert werden, wobei der Rückhaltung besondere Bedeutung zukommen wird. Der Oberflächenzustand der OD gibt aktuell das beschriebene Schadensbild nicht wider, da hier in 2023 eine neue Deckschicht eingebaut worden ist. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist daher perspektivisch vorgesehen. _______________________________________________________________________________________________ Beschreibung des Ingenieurbauwerks: In der Ortschaft Brietlingen ist eine Regenwasserkanalisation vorhanden. Diese verläuft in den Nebenanlagen entlang der Bundesstraße B 209. Das Regenwassernetz befindet sich insgesamt in einem schlechten Zustand, sodass eine Sanierung in geschlossener Bauweise mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Im Zuge des Umbaus der Ortsdurchfahrt ist die Regenwasserkanalisation daher vollständig zu erneuern. Das anfallende Niederschlagswasser muss dabei in geeigneter Weise abgeführt werden. Hierfür wird zunächst von einem neu zu errichtenden Regenrückhaltebecken ausgegangen. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers: Das Planungsgebiet liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone IIIB). Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete sind nicht von den Umbaumaßnahmen betroffen. Östlich und westlich der Ortschaft Brietlingen verlaufen Gräben. Ein geeigneter Standort für das Regenrückhaltebecken sowie entsprechende Zuleitungen müssen geplant werden. _______________________________________________________________________________________________ Beschreibung der Verkehrsanlage Die Länge der umzubauenden Strecke beträgt ca. 1.350 m. Die Bundesstraße soll im Vollausbau erneuert werden. Entlang der Bundesstraße münden 7 Gemeindestraßen ein. Diese sollen im Zuge der Baumaßnahme nur soweit angepasst werden wie nötig. Des Weiteren sind zahlreiche Zufahrten von Anliegern vorhanden. Innerhalb der Ortschaft Brietlingen verlaufen beidseitige Gehwege entlang der Bundesstraße. Auf der westlichen Seite befindet sich zusätzlich ein Radweg in der Nebenanlage. Es handelt sich hier um eine getrennte Nutzung. Der heutige Radweg verläuft auf einer Hochbordanlage neben der Fahrbahn als Zweirichtungsradweg. Der Radweg weist erhebliche Rissbildungen auf, die 2024 punktuell saniert worden sind. Im Zuge des Umbaus der Bundesstraße sollen die gesamten Nebenanlagen mit erneuert werden. Nach den bisher geführten Abstimmungen mit Polizei und Verkehrsbehörde soll die Radwegeführung derart verändert werden, sodass diese zukünftig einseitig im Rechtsverkehr erfolgt. Aufgrund der Platzverhältnisse kommt voraussichtlich nur ein gemeinsamer Geh- und Radweg in Frage. Zur Querung der Fahrbahn für Fußgänger und Radfahrer sollen insgesamt 3 Querungshilfen vorgesehen werden. Jeweils eine am Anfang, sowie am Ende von Brietlingen und eine Querungshilfe in der Mitte der Ortschaft. Hier sind Abstimmungen mit der Gemeinde, sowie Verkehrsbehörde und Polizei zu führen. In Brietlingen befindet sich ein großer Knotenpunkt, an dem der Verkehr zurzeit durch eine vorhandene Lichtsignalanlage gesteuert wird. Im Zuge der Planung sollen die Varianten einer bedarfsgerechten Ampelanlage, sowie die eines Kreisverkehrsplatzes mit untersucht werden. An dem Knotenpunkt sind westlich die Kreisstraße 1 und östlich die Kreisstraße 29 angeschlossen. Die Bundesstraße verläuft durchgehend von Süd nach Nord. Entlang der Bundesstraße befinden sich zahlreiche Parkbuchten in Längsrichtung. Ggf. können diese zurückgebaut bzw. reduziert werden. Grundsätze zur Planung: Der voraussichtliche gemeinsame Geh- und Radweg soll mit einer Regelbreite von mindestens 2,50 m zzgl. Sicherheitstrennstreifen, in Abhängigkeit von der Fußgänger- und Radfahreranzahl je Spitzenstunde angelegt werden. Querungsanlagen für die sichere Querung der Fußgänger und Radfahrer sind mit einer Breite von mind. 3,00 m auszubilden. Die Einmündungsbereiche der Gemeindestraßen und der Knotenpunkt sind gemäß Schleppkurven auszubilden. Die Bushaltestellen sollen modernisiert und barrierefrei gestaltet werden. Für die Planung des Straßenquerschnittes sind neben den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) auch die Richtlinien für die Anlage und den Bau von Straßen für militärische Schwerstfahrzeuge (RABS) zu berücksichtigen, da die durch Brietlingen verlaufende Bundesstraße als Militärstraßengrundnetz dient. Begegnungsverkehr muss ermöglicht werden. Die detaillierte Gestaltung der Nebenanlagen ist mit der Gemeinde Brietlingen rechtzeitig abzustimmen. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers: Das Planungsgebiet liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone IIIB). Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete sind nicht von den Umbaumaßnahmen betroffen. Es sollen beidseitig Geh- und Radwege geführt werden. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit die vorhandenen Parkstreifen westlich und östlich der Bundesstraße entfernt werden können. Im Bereich der Parkbuchten ist vereinzelter Baumbestand vorzufinden. Für den Knotenpunkt ist eine Variantenuntersuchung vorzunehmen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪 Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor die in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannten Unterlagen nachzufordern (§ 56 VgV)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Folgende Deckungssummen für Personen- und sonstige Schäden müssen über eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sein: Deckungssumme für Personenschäden: mind. 1,5 Mio. EUR Deckungssumme für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden): mind. 1,0 Mio. EUR. Ein entsprechender Nachweis muss von dem Bewerber vorgelegt werden (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).
§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Folgende Deckungssummen für Personen- und sonstige Schäden müssen über eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sein: Deckungssumme für Personenschäden: mind. 1,5 Mio. EUR Deckungssumme für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden): mind. 1,0 Mio. EUR. Ein entsprechender Nachweis muss von dem Bewerber vorgelegt werden (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).
§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens muss jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mind. 500.000 EUR betragen. Der Bieter hat eine entsprechende Erklärung vorzulegen (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens muss jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mind. 500.000 EUR betragen. Der Bieter hat eine entsprechende Erklärung vorzulegen (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
§ 44 Abs. 1 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (z.B. Studiennachweise, persönliche Referenzen der Projektverantwortlichen, mindestens 1, höchstens 4 Referenzen je Objektplanung) Mindeststandard: Projektleiter und Projektbearbeiter mindestens jeweils 2 Referenzen in abgeschlossenen Objektplanungen Verkehrsanlagen und 2 Referenzen Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerungsplanung, RRB) gemäß HOAI für die Sanierung von Verkehrsinfrastruktur. Abgeschlossen nach 2014 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke. Der Projektleiter und der Projektbearbeiter müssen ein Studium des Bauingenieurwesens im Verkehrswesen oder gleichwertiger Art abgeschlossen haben. Dies ist anhand von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen nachzuweisen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (z.B. Studiennachweise, persönliche Referenzen der Projektverantwortlichen, mindestens 1, höchstens 4 Referenzen je Objektplanung) Mindeststandard: Projektleiter und Projektbearbeiter mindestens jeweils 2 Referenzen in abgeschlossenen Objektplanungen Verkehrsanlagen und 2 Referenzen Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerungsplanung, RRB) gemäß HOAI für die Sanierung von Verkehrsinfrastruktur. Abgeschlossen nach 2014 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke. Der Projektleiter und der Projektbearbeiter müssen ein Studium des Bauingenieurwesens im Verkehrswesen oder gleichwertiger Art abgeschlossen haben. Dies ist anhand von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen nachzuweisen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen des Bewerbers in den letzten drei Jahren (drei Jahre oder mehr), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mindestens 1, höchstens 4 Referenzen je Objektplanung) Mindeststandard: Es sind mindestens 2 Referenzen zu Objektplanungen der Verkehrsanlagen und 2 Referenzen zu Objektplanungen Ingenieurbauwerke (Entwässerungsplanung, RRB) gemäß HOAI für die Sanierung von Verkehrsinfrastruktur vorzulegen. Abgeschlossen nach 2014 mit anrechenbaren Kosten in Hö-he von mind. 3,0 Mio. EUR für Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen des Bewerbers in den letzten drei Jahren (drei Jahre oder mehr), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mindestens 1, höchstens 4 Referenzen je Objektplanung) Mindeststandard: Es sind mindestens 2 Referenzen zu Objektplanungen der Verkehrsanlagen und 2 Referenzen zu Objektplanungen Ingenieurbauwerke (Entwässerungsplanung, RRB) gemäß HOAI für die Sanierung von Verkehrsinfrastruktur vorzulegen. Abgeschlossen nach 2014 mit anrechenbaren Kosten in Hö-he von mind. 3,0 Mio. EUR für Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke
§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung der Inhaber oder der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Mindeststandard: Mindestens drei Bearbeiter aus dem Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen / Ingenieurbauwerke (Entwässerungsplanung, RRB) im eigenen Unternehmen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Mindeststandard: Mindestens drei Bearbeiter aus dem Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen / Ingenieurbauwerke (Entwässerungsplanung, RRB) im eigenen Unternehmen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Dies betrifft die zu § 46 Abs. Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.
§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Dies betrifft die zu § 46 Abs. Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6DTBJ
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: 03-0025000000-57
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5113034-01📞
Fax: +49 5113034-2099 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Nationale Registrierungsnummer: 03-0025000000-57/
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 154-477246 (2024-08-07)