Die BGW plant in der Region Nord – Hamburger Nahbereich und Umland einschließlich der Stadt Lüneburg – für das erste Halbjahr 2026 insgesamt ca. 80 bis 90 Seminare. Es wird daher für Januar bis Juni 2026 ein Hotel als Rahmenvertragspartnerin/ Rahmenvertragspartner gesucht. Diese/r ge-währleistet: die Übernachtung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden, die Bereitstellung der Seminar- und Gruppenarbeitsräume inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Ver-sorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden für insgesamt ca. 80 bis 90 Seminare im ers-ten Halbjahr in der nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregion. Optional werden zusätzlich Kapazitäten dieser gewährten Leistungen für das zweite Halbjahr reser-viert. Es könnte sich dabei im Juli um ca. 8 Seminare, im August um bis zu 12 und im September um bis zu 16 Seminare handeln. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme dieser Option sowie de-ren Umfang wird der Rahmenvertragspartnerin/ dem Rahmenvertragspartner bis zum 30. Juni 2025 mitgeteilt. Hintergrund ist die Eröffnung eines eigenen Schulungszentrums der BGW in der Hafen City Hamburg ab Juli 2026. Aufgrund der noch ausstehenden Inbetriebnahme ist zum jetzigen Zeit-punkt der Vergabe die Seminarplanung für das zweite Halbjahr 2026 noch nicht endgültig abzuse-hen. Die zu erbringenden Leistungen werden in der Region Nord der Bundesrepublik ausgeschrieben, und zwar in der Stadt Hamburg sowie im Umland (Postleitzahlregionen 200-205, 220-227, 210-211 und -228), als auch in der Region Lüneburg (Postleitzahlregion -213). Die Eingrenzung auf diese Regionen in Norddeutschland soll den dort ansässigen Versicherten der BGW eine Schu-lungsstätte mit möglichst kurzer Anreise ermöglichen. Durch diese Eingrenzung bleibt außerdem der Verwaltungsaufwand für die Auftraggeberin zumutbar, da sich auch die Zuständigkeitsbereiche der Bezirksstellen und Aufsichtspersonen der BGW am Postleitzahlensystem orientieren. Die ausge-schriebenen Bereiche ergeben sich dementsprechend auch aus der Verteilung der einzelnen Post-leitzahlen-Gebiete. Es werden folgende Postleitzahlenregionen ausgeschrieben: PLZ 20095 bis 20539 – Zentrales Stadtgebiet von Hamburg PLZ 22041 bis 22769 – Nördlicher, östlicher und westlicher Stadtbereich von Hamburg PLZ 21029 bis 21149 – Südliches Stadtgebiet von Hamburg PLZ 22844 bis 22851 – Umland von Hamburg (Schleswig-Holstein) PLZ 21335 bis 21339 – Raum Lüneburg (Niedersachsen)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2024-72 Dienstleistungen für Seminarhotels/Region Hamburg
Referenznummer: 2024-72
Kurze Beschreibung:
Die BGW plant in der Region Nord – Hamburger Nahbereich und Umland einschließlich der Stadt Lüneburg – für das erste Halbjahr 2026 insgesamt ca. 80 bis 90 Seminare. Es wird daher für Januar bis Juni 2026 ein Hotel als Rahmenvertragspartnerin/ Rahmenvertragspartner gesucht. Diese/r ge-währleistet: die Übernachtung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden, die Bereitstellung der Seminar- und Gruppenarbeitsräume inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Ver-sorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden für insgesamt ca. 80 bis 90 Seminare im ers-ten Halbjahr in der nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregion.
Optional werden zusätzlich Kapazitäten dieser gewährten Leistungen für das zweite Halbjahr reser-viert. Es könnte sich dabei im Juli um ca. 8 Seminare, im August um bis zu 12 und im September um bis zu 16 Seminare handeln. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme dieser Option sowie de-ren Umfang wird der Rahmenvertragspartnerin/ dem Rahmenvertragspartner bis zum 30. Juni 2025 mitgeteilt. Hintergrund ist die Eröffnung eines eigenen Schulungszentrums der BGW in der Hafen City Hamburg ab Juli 2026. Aufgrund der noch ausstehenden Inbetriebnahme ist zum jetzigen Zeit-punkt der Vergabe die Seminarplanung für das zweite Halbjahr 2026 noch nicht endgültig abzuse-hen.
Die zu erbringenden Leistungen werden in der Region Nord der Bundesrepublik ausgeschrieben, und zwar in der Stadt Hamburg sowie im Umland (Postleitzahlregionen 200-205, 220-227, 210-211 und -228), als auch in der Region Lüneburg (Postleitzahlregion -213). Die Eingrenzung auf diese Regionen in Norddeutschland soll den dort ansässigen Versicherten der BGW eine Schu-lungsstätte mit möglichst kurzer Anreise ermöglichen. Durch diese Eingrenzung bleibt außerdem der Verwaltungsaufwand für die Auftraggeberin zumutbar, da sich auch die Zuständigkeitsbereiche der Bezirksstellen und Aufsichtspersonen der BGW am Postleitzahlensystem orientieren. Die ausge-schriebenen Bereiche ergeben sich dementsprechend auch aus der Verteilung der einzelnen Post-leitzahlen-Gebiete.
Es werden folgende Postleitzahlenregionen ausgeschrieben:
PLZ 20095 bis 20539 – Zentrales Stadtgebiet von Hamburg
PLZ 22041 bis 22769 – Nördlicher, östlicher und westlicher Stadtbereich von Hamburg
PLZ 21029 bis 21149 – Südliches Stadtgebiet von Hamburg
PLZ 22844 bis 22851 – Umland von Hamburg (Schleswig-Holstein)
PLZ 21335 bis 21339 – Raum Lüneburg (Niedersachsen)
Die BGW plant in der Region Nord – Hamburger Nahbereich und Umland einschließlich der Stadt Lüneburg – für das erste Halbjahr 2026 insgesamt ca. 80 bis 90 Seminare. Es wird daher für Januar bis Juni 2026 ein Hotel als Rahmenvertragspartnerin/ Rahmenvertragspartner gesucht. Diese/r ge-währleistet: die Übernachtung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden, die Bereitstellung der Seminar- und Gruppenarbeitsräume inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Ver-sorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden für insgesamt ca. 80 bis 90 Seminare im ers-ten Halbjahr in der nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregion.
Optional werden zusätzlich Kapazitäten dieser gewährten Leistungen für das zweite Halbjahr reser-viert. Es könnte sich dabei im Juli um ca. 8 Seminare, im August um bis zu 12 und im September um bis zu 16 Seminare handeln. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme dieser Option sowie de-ren Umfang wird der Rahmenvertragspartnerin/ dem Rahmenvertragspartner bis zum 30. Juni 2025 mitgeteilt. Hintergrund ist die Eröffnung eines eigenen Schulungszentrums der BGW in der Hafen City Hamburg ab Juli 2026. Aufgrund der noch ausstehenden Inbetriebnahme ist zum jetzigen Zeit-punkt der Vergabe die Seminarplanung für das zweite Halbjahr 2026 noch nicht endgültig abzuse-hen.
Die zu erbringenden Leistungen werden in der Region Nord der Bundesrepublik ausgeschrieben, und zwar in der Stadt Hamburg sowie im Umland (Postleitzahlregionen 200-205, 220-227, 210-211 und -228), als auch in der Region Lüneburg (Postleitzahlregion -213). Die Eingrenzung auf diese Regionen in Norddeutschland soll den dort ansässigen Versicherten der BGW eine Schu-lungsstätte mit möglichst kurzer Anreise ermöglichen. Durch diese Eingrenzung bleibt außerdem der Verwaltungsaufwand für die Auftraggeberin zumutbar, da sich auch die Zuständigkeitsbereiche der Bezirksstellen und Aufsichtspersonen der BGW am Postleitzahlensystem orientieren. Die ausge-schriebenen Bereiche ergeben sich dementsprechend auch aus der Verteilung der einzelnen Post-leitzahlen-Gebiete.
Es werden folgende Postleitzahlenregionen ausgeschrieben:
PLZ 20095 bis 20539 – Zentrales Stadtgebiet von Hamburg
PLZ 22041 bis 22769 – Nördlicher, östlicher und westlicher Stadtbereich von Hamburg
PLZ 21029 bis 21149 – Südliches Stadtgebiet von Hamburg
PLZ 22844 bis 22851 – Umland von Hamburg (Schleswig-Holstein)
PLZ 21335 bis 21339 – Raum Lüneburg (Niedersachsen)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Hotel-Übernachtungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2024-72
Titel: 2024-72, Dienstleistungen von Seminarhotels/Region Hamburg
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die zu erbringenden Leistungen werden in der Region Nord der Bundesrepublik ausgeschrieben, und zwar in der Stadt Hamburg sowie im Umland (Postleitzahlregionen 200-205, 220-227, 210-211 und -228), als auch in der Region Lüneburg (Postleitzahlregion -213). Die Eingrenzung auf diese Regionen in Norddeutschland soll den dort ansässigen Versicherten der BGW eine Schu-lungsstätte mit möglichst kurzer Anreise ermöglichen. Durch diese Eingrenzung bleibt außerdem der Verwaltungsaufwand für die Auftraggeberin zumutbar, da sich auch die Zuständigkeitsbereiche der Bezirksstellen und Aufsichtspersonen der BGW am Postleitzahlensystem orientieren. Die ausge-schriebenen Bereiche ergeben sich dementsprechend auch aus der Verteilung der einzelnen Post-leitzahlen-Gebiete.
Es werden folgende Postleitzahlenregionen ausgeschrieben:
PLZ 20095 bis 20539 – Zentrales Stadtgebiet von Hamburg
PLZ 22041 bis 22769 – Nördlicher, östlicher und westlicher Stadtbereich von Hamburg
PLZ 21029 bis 21149 – Südliches Stadtgebiet von Hamburg
PLZ 22844 bis 22851 – Umland von Hamburg (Schleswig-Holstein)
PLZ 21335 bis 21339 – Raum Lüneburg (Niedersachsen)
Die zu erbringenden Leistungen werden in der Region Nord der Bundesrepublik ausgeschrieben, und zwar in der Stadt Hamburg sowie im Umland (Postleitzahlregionen 200-205, 220-227, 210-211 und -228), als auch in der Region Lüneburg (Postleitzahlregion -213). Die Eingrenzung auf diese Regionen in Norddeutschland soll den dort ansässigen Versicherten der BGW eine Schu-lungsstätte mit möglichst kurzer Anreise ermöglichen. Durch diese Eingrenzung bleibt außerdem der Verwaltungsaufwand für die Auftraggeberin zumutbar, da sich auch die Zuständigkeitsbereiche der Bezirksstellen und Aufsichtspersonen der BGW am Postleitzahlensystem orientieren. Die ausge-schriebenen Bereiche ergeben sich dementsprechend auch aus der Verteilung der einzelnen Post-leitzahlen-Gebiete.
Es werden folgende Postleitzahlenregionen ausgeschrieben:
PLZ 20095 bis 20539 – Zentrales Stadtgebiet von Hamburg
PLZ 22041 bis 22769 – Nördlicher, östlicher und westlicher Stadtbereich von Hamburg
PLZ 21029 bis 21149 – Südliches Stadtgebiet von Hamburg
PLZ 22844 bis 22851 – Umland von Hamburg (Schleswig-Holstein)
PLZ 21335 bis 21339 – Raum Lüneburg (Niedersachsen)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und gilt für den Zeitraum vom 01.01.2026 -30.06.2026.
Der Vertrag endet zum 30.06.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Auftraggeberin ist berechtigt den Vertrag optional um das zweite Halbjahr 2026 (Juli-September) zu verlängern. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme dieser Option sowie deren Umfang wird der Rahmenvertragspartnerin/ dem Rahmenvertragspartner bis zum 30. Juni 2025 schriftlich mitgeteilt.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und gilt für den Zeitraum vom 01.01.2026 -30.06.2026.
Der Vertrag endet zum 30.06.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Auftraggeberin ist berechtigt den Vertrag optional um das zweite Halbjahr 2026 (Juli-September) zu verlängern. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme dieser Option sowie deren Umfang wird der Rahmenvertragspartnerin/ dem Rahmenvertragspartner bis zum 30. Juni 2025 schriftlich mitgeteilt.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: nein
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-06 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-06 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30042025 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-01-06 12:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in
bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben,
Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich
weitere Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Angabe des Namens bzw.
der Firma/Bezeichnung des/der Bieters/in. Der/die Bieter/in hat eine für das
Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben.
2.Angabe, ob eine Eintragung im Handelsregister vorliegt. Sofern
keineEintragung im Handelsregister vorliegt, Auszug (Kopie) aus dem
Berufsregister, soweit der/die Bieter/in bzw. das Mitglied der
Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der
Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum
Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Der
eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder. Liegt
eine Eintragung im Handelsregister vor, wird die Auftraggeberin einen
aktuellen Auszug abrufen. 3. Sofern Sie als Bietergemeinschaft teilnehmen,
ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene
Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
namentlich benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung
bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber
der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im
Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung
bezeichnetegeschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit
uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die
Mitglieder im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammenschließen und als Gesamtschuldner haften und die
gesamtschuldnerische Haftung auch nach Auflösung der
Arbeitsgemeinschaft oder dem Ausscheiden eines oder mehrerer
Mitgliederbestehen bleibt und § 160 HGB keine Anwendung findet.
Befähigung zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in
bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben,
Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich
weitere Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Angabe des Namens bzw.
der Firma/Bezeichnung des/der Bieters/in. Der/die Bieter/in hat eine für das
Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben.
2.Angabe, ob eine Eintragung im Handelsregister vorliegt. Sofern
keineEintragung im Handelsregister vorliegt, Auszug (Kopie) aus dem
Berufsregister, soweit der/die Bieter/in bzw. das Mitglied der
Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der
Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum
Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Der
eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder. Liegt
eine Eintragung im Handelsregister vor, wird die Auftraggeberin einen
aktuellen Auszug abrufen. 3. Sofern Sie als Bietergemeinschaft teilnehmen,
ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene
Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
namentlich benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung
bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber
der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im
Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung
bezeichnetegeschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit
uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die
Mitglieder im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammenschließen und als Gesamtschuldner haften und die
gesamtschuldnerische Haftung auch nach Auflösung der
Arbeitsgemeinschaft oder dem Ausscheiden eines oder mehrerer
Mitgliederbestehen bleibt und § 160 HGB keine Anwendung findet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in
bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben,
Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche
Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz
alternativ in den Geschäftsjahren 2019, 2022 und 2023 des/der Bieters/in in
EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die
mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie in dieser
Bekanntmachung beschrieben. Die Angaben zum Jahresumsatz dürfen sich
dabei nur auf das in dieser Vergabe bietende Unternehmen, nicht auf den
gesamten Konzern beziehen. 2. Nachweis übereine im Rahmen und
Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachsowie
Vermögensschäden für die Dauer derLeistungserbringung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in
bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben,
Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche
Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz
alternativ in den Geschäftsjahren 2019, 2022 und 2023 des/der Bieters/in in
EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die
mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie in dieser
Bekanntmachung beschrieben. Die Angaben zum Jahresumsatz dürfen sich
dabei nur auf das in dieser Vergabe bietende Unternehmen, nicht auf den
gesamten Konzern beziehen. 2. Nachweis übereine im Rahmen und
Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachsowie
Vermögensschäden für die Dauer derLeistungserbringung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in
bzw. der Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und
Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche Angaben in dieser
Bekanntmachung: 1. Einreichung einer selbst erstellten Unterlage mit
kurzer und aussagekräftiger Darstellung zu den vorhandenen Erfahrungen
des/der Bietenden im Bereich Dienstleistung von Seminarhotels. Die
Darstellung dient dem Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit und
Kapazitäten. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Darstellung
kompakt auf einer DIN A4 Seite erfolgen kann. 2. Liste mit Referenzen
über die in den letzten drei Jahren ausgeführten vergleichbaren (Teil-
)Leistungen, aus denen die Auftraggeberin ersehen kann, dass der/die
Bietende bzw. die Bietergemeinschaft über ausreichend vergleichbare
Erfahrungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Teilleistungen verfügt.
Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie in dieser
Bekanntmachungbeschrieben. Die Angabe von mindestens zwei
Referenzen ist Mindeststandard. Die Nichterfüllung dieser
Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. E Aus der
Referenzliste müssen sich je Referenz folgende Angaben ergeben: •
Leistungsempfänger mit mind. Angabe Branche und Größe; • Art und
Umfang der erbrachten Leistungen: Beschreibung, aus der die
Vergleichbarkeit der Referenz mit den hier ausgeschriebenen Leistungen
anschaulich dargestellt wird, insbesondere solche wie in der
Leistungsbeschreibung und der Bekanntmachung ge-nannten
Themenbereiche abdecken (Anzahl der Seminartage und Anzahl der
Seminar-teilnehmerinnen und Seminarteilnehmer, letztere unterteilt in
Tages- und Übernachtungs-gäste); • Zeitraum der Leistungserbringung.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in
bzw. der Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und
Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche Angaben in dieser
Bekanntmachung: 1. Einreichung einer selbst erstellten Unterlage mit
kurzer und aussagekräftiger Darstellung zu den vorhandenen Erfahrungen
des/der Bietenden im Bereich Dienstleistung von Seminarhotels. Die
Darstellung dient dem Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit und
Kapazitäten. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Darstellung
kompakt auf einer DIN A4 Seite erfolgen kann. 2. Liste mit Referenzen
über die in den letzten drei Jahren ausgeführten vergleichbaren (Teil-
)Leistungen, aus denen die Auftraggeberin ersehen kann, dass der/die
Bietende bzw. die Bietergemeinschaft über ausreichend vergleichbare
Erfahrungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Teilleistungen verfügt.
Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie in dieser
Bekanntmachungbeschrieben. Die Angabe von mindestens zwei
Referenzen ist Mindeststandard. Die Nichterfüllung dieser
Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. E Aus der
Referenzliste müssen sich je Referenz folgende Angaben ergeben: •
Leistungsempfänger mit mind. Angabe Branche und Größe; • Art und
Umfang der erbrachten Leistungen: Beschreibung, aus der die
Vergleichbarkeit der Referenz mit den hier ausgeschriebenen Leistungen
anschaulich dargestellt wird, insbesondere solche wie in der
Leistungsbeschreibung und der Bekanntmachung ge-nannten
Themenbereiche abdecken (Anzahl der Seminartage und Anzahl der
Seminar-teilnehmerinnen und Seminarteilnehmer, letztere unterteilt in
Tages- und Übernachtungs-gäste); • Zeitraum der Leistungserbringung.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: vgl. Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung, - dass keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB vorliegen. - über die
Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht
zur Beitragszahlung unterfällt. - dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1
GWB beim Bietenden, Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. -
dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG
und § 98c AufenthG vorliegen. Soweit eine Ausschlussvoraussetzung gegeben ist,
sind nähere Angaben zu machen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist
weitererNachweis zu führen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
Eigenerklärung, - dass keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB vorliegen. - über die
Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht
zur Beitragszahlung unterfällt. - dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1
GWB beim Bietenden, Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. -
dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG
und § 98c AufenthG vorliegen. Soweit eine Ausschlussvoraussetzung gegeben ist,
sind nähere Angaben zu machen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist
weitererNachweis zu führen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Telefon: +04 2 02 07-15 21📞
URL: http://www.bgw-online.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E75313637🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E75313637🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000000000
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner
neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften
über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134
GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die
Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2)
Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3.
Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner
neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften
über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134
GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die
Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2)
Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3.
Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-24+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 229-717478 (2024-11-22)